wenn nich gibs anzeige is ja kostenlos ohne lästige agbs
Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#191
geschrieben 22. September 2006 - 19:36
wenn nich gibs anzeige is ja kostenlos ohne lästige agbs
Anzeige
#192
geschrieben 22. September 2006 - 19:53
Zitat (Sargossa: 22.09.2006, 13:04)
Das kommt auf den Richter an. Eigentlich darf man es nicht machen. Man wird ja nicht vom Gericht erklären dass man die falschen Daten verwendet hat um sich vor dem SPAM zu schützen, als ob man nicht wüsste das es strafbar ist. Oder doch? Oh keine Ahnung, bin doch koi Anwalt
Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.
Quelle
Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...t-abo-vertragen
@ all Link folgen^^
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 22. September 2006 - 19:57
#193
geschrieben 22. September 2006 - 20:58
also ich denk mal wie ich des so sehe bin ich net der einzigste der sich da angemeldet hat un einfach nix zahlt also mach ich das auch und wenn keiner zahlt kann er auch nix machen bin dafür wir gehn ins fernsehn
#194
geschrieben 22. September 2006 - 22:07
was haltet ihr davon , wenn wir ein spendenkonto einrichten und dafür nen anwalt anheuern. sinn und zweck soll sein , dass er die seite , die firma und den guten sascha ( an dem würde ich gerne ein exempel statuieren ) unter die lupe nimmt und uns dann ein standardforular zur verfügung stellt. ferner soll der gleich nen vordruck ausarbeiten , mit dem man einfach zu den bullen marschiert und das abgibt. der staatsanwalt kann sich damit dann nen bunten machen....
WIR MÜSSEN ZURÜCKSCHLAGEN! - ich weiß nicht , wer das von euch noch mitbekommen hat , aber es gab damals nen vorfall mit emule-angehörigen und nen klagewütigen anwalt. der feedback der community war riesig . man sollte so etwas nicht ünterschätzen!
auf in den kampf!
#195
geschrieben 23. September 2006 - 10:40
Meine gestrigen Recherchen haben ergeben, dass der Typ mindestens 3 Seiten Betreibt unter zwei verschiedenen englischen Ltds die beide in London registriert sind und allerwahrscheinlichkeit nach Briefkastenfirmen sind. wenn ich mir meine Rechnungsnummer bei smskostenlos100.de anschaue, ist davon auszugehen, dass dort in diesem Jahr alleine ca. 30.000 bis jetzt drauf reingefallen sind. Dieses würde einen Gegenwert von ca. 5,84 Mio. € bedeuten, wenn jeder bezahlen würde und die Forderungen rechtens wären.
Alle meine Kunden und bekannten, die drauf reingefallen sind haben letztendlich nichts gezahlt und es ist nichts strafrechtliches von der anderen seite gekommen!
weitere Angebote des seiteninhabers sind u.a. smsfree24.de; smskostenlos100.de; 123simsen.de.
das mit dem vorgeschlagenen Spendenkonto halte ich nicht so dolle, denn in meinen augen ist das ganze Geldverschwendung. Denn wenn wir mal davon ausgehen, dass es sich um einen gewerbemässigen vorsätzlichen Betrug handelt, ist dieses ein Kapitalverbrechen, das kostengünstig von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Es müssen nur alle den mumm in den Knochen haben zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und diesen Schurken rigoros anzeigen! Und da muss dann auch keiner Angst haben wegen falscher daten usw oder minderjährigkeit, denn dann müsste er erst mal klagen und dann geht sein ganzes wolkentraumschloss der Gelddruckmaschine eh den Bach runter.....
und da die genau wissen, dass sie auf Sand gebaut haben kommt da eh nichts im Zweifels fall von denen!!!
#196
geschrieben 23. September 2006 - 11:47
2. Mahnung:
Kontoinhaber:
Kontonummer: 16 30 xxx
Bankleitzahl: 217 500 00
Institut: Nord-Ostsee Sparkasse
1. Mahnung:
Kontoinhaber:
Konto-Nr.: 63 87 xxx
BLZ: 200 300 00
Institut: Hypo-Vereinsbank
Die ganze Sache wird immer komischer,...
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 09. März 2007 - 00:32
Änderungsgrund: Bitte den Datenschutz beachten. Namen entfernt.
#197
geschrieben 23. September 2006 - 14:55
auch mein Sohn ist Opfer dieses dubiosen Vereins. Daher war es sehr hilfreich, was ihr an Erfahrungsberichten übermittelt habt.
Ich habe, das Einverständnis von einigen von euch vorausgesetzt, in meinem Antwortschreiben Texte von anderen "Opfern" verwendet und noch durch ein paar Sätze ergänzt (siehe Text im Anhang).
Wäre ich Anwalt, würd ich mir die Type von freesms100 mal vorknöpfen.
Gruß und Dank an Alle. Wehrt Euch.
Bernd
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute eine E-Mail (2. Mahnung) von Ihnen erhalten, in der Sie behaupten, ich hätte am 29.08.2006 ein einjähriges Abonnement bei Ihnen abgeschlossen. Sie fordern mich darin auf, bis zum 29.09.2006 den fälligen Betrag von 96,00 € zu überweisen. In Ihren Erklärungen zur Mahnung drohen Sie mir u. a. mit Strafanzeige im Falle einer Erschleichung von Leistungen durch Minderjährige, die nur Erwachsene in Anspruch nehmen dürfen sowie mit beweissichernden Informationen.
Ich möchte zu Ihrer Mahnung wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Internetauftritt suggeriert die kostenlose Versendung von SMS. Erst in Ihren sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen Sie auf den Abschluss eines mehrmonatigen Vertrages mit entsprechenden Kosten hin. Wenn jedoch nur an einer für den Kunden nicht sofort sichtbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als eine auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen (siehe auch Urteil des AG München vom 25.07.2005 Az: 163 C 13423/05). Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen, z. B. mit entsprechenden vollständigen Adressangaben, wie auf Ihrem Registrierungsformular vorgesehen, einer schriftlichen Auftragsbestätigung und einer schriftlichen Rechnung.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitzuteilen, ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält, erforderlich ist. Diesen Hinweis habe ich nicht erhalten.
Ferner verweisen Sie in Ihren AGB`s in §2 Abs. III darauf hin, dass erst mit Übermittlung der Registrierungsbestätigung Ihrerseits der Vertrag zustande kommt. Diese Registrierungsbestätigung liegt nicht in Schriftform vor, ein rechtsgültiger Vertrag wäre demnach ohnehin nicht zustande gekommen.
Ferner fehlt die Grundlage für eine Mahnung: Eine Mahnung ist erst dann zulässig, wenn ein Kunde eine Zahlungsverpflichtung, die durch eine schriftliche Rechnung (mit Angabe von Rechnungsempfänger, Rechnungsversender, Rechnungsdatum, Auftragsnummer, schriftlicher Beigabe der AGB, USt.-Identnummer, etc.), belegt werden muss, nicht erfüllt. Ich habe von Ihnen keine Rechnung vorliegen, kann demnach, wäre überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, gar nicht in Verzug sein.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerspruchs und der vorsorglichen Kündigung der nicht zustande gekommenen „Vertrages“.
Sollte mir diese Bestätigung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich vorliegen, behalte ich mir strafrechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen Theana Ltd, 95 Wilton Road, Suite 3 (!!!!), SW1V 1BZ London, United Kingdom bzw. den Rechnungsempfänger, Herrn Sascha Humberg, der offensichtlich sehr oft seine Bankverbindungen wechselt (siehe auch den intensiven Meinungsaustausch geprellter „Kunden“) vor
Gruß
#198
geschrieben 23. September 2006 - 17:06
Soll er doch drohen, ich persönlich würde ihm gerne mal gegenüber sitzen
Ich bin, glaube ich, eine der wenigen die die richtigen Daten angegeben hat! Also wenn mir jemand in einem post sagt was ich bei der polizei erzählen soll dann mache ich das wenn ich etwas zeit hab! Gerne auch über ICQ 113145882
Eilt ja nicht -fg-
Die kriegen keinen vollstreckbaren Titel gegen mich ohne das wir vorm richter sitzen!
Liebe Grüße
die Bubbles
#199
geschrieben 24. September 2006 - 11:44
#200
geschrieben 25. September 2006 - 13:52
Zitat (BubblesPL: 23.09.2006, 18:06)
Also du gehst zur Polizei:
Du: Guten Tag! (ganz schüchtern)
Polizeibeamter: Guten tag (setzt die Brille auf die Nase). Was kann ich für Sie tun?
D: Tja, da habe ich ein Problemchen (dabei denkend: "und noch Hunderte oder Tausende Leute außer ich") und zwar, ich hab mich bei einem angeblich "kostenlosen" internet Smsanbieter angemeldet, und jetzt hab ich hald ein ABO auf dem Hals. Ich glaub aber da ist etwas faul an der Sache, und blah blah blah.
So ungefär sollte es sein. :-)
Ne, wirklich man muß einfach zur Polizei gehen und sagen dass man die Anzeige erstatten will. Und weiter sagen sie schon was zu tun ist. Sie sind doch dafür da um unz zu schützen oder?
Und was mich betrifft, bis jetzt noch alles ruhig.
Dieser Beitrag wurde von Sargossa bearbeitet: 25. September 2006 - 14:32
#201
geschrieben 25. September 2006 - 17:07
#202
geschrieben 25. September 2006 - 20:13
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Hat einer von euch das auch bekommen? dacht als letze mahnung kommt ne sms..
#203
geschrieben 25. September 2006 - 21:32
ich war bei der verbraucherzentrale heute nochmal. die meinten es is nich schlimm wenn man diese firmen einfach ignoriert.
#204
geschrieben 26. September 2006 - 06:25
Zitat (Nazgul: 22.09.2006, 11:48)
edit: leider erledigt!!!!
und noch ein edit:
in den aktuellen agbs steht eine vertragslaufzeit von 24 monaten , in der mahnung werden 12 angegeben.
1. wer hat screenshot , wann ggfs. dort eine änderung durchgeführt worden ist.
2. wer wurde über diese änderung informiert?!?
Tatsache ist: Verträge mit Zahlungs- und Lieferbedingungenänderung ohne das Wissen Anderer/Besteller/Käufer sind mit sofortiger Wirkung kündbar!
Dieser Beitrag wurde von Cabadbaran bearbeitet: 26. September 2006 - 06:26
#205
geschrieben 26. September 2006 - 13:01
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