"Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum 22.08.2006, 96,00 € zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.
Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.
Ich gebe Ihnen eine kleine Information:
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich verbleibe mit freundlichen grüßen "
bitte um feedback^^
Dieser Beitrag wurde von Gary2 bearbeitet: 15. August 2006 - 22:21

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