EDIT:
*Bevor sich jemand darauf beruft. Kann auch sein, daß das nur für Anwaltskosten gilt. Ich hab mir mal ne VL zum Thema BGB angetan und da hat der Prof. immer aus seinem Leben erzählt. Bei einem Fall ging's um seinen Sohn und völlig überzogene Gebühren. Er hat dann nur die maximal zulässige Summe bezahlt und dem Inkassobüro oder was auch immer haarklein erklärt, was sie abrechnen dürfen und was nicht. Die haben das dann anstandslos akzeptiert. Tja, blöd, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird
Dieser Beitrag wurde von Mr. Floppy bearbeitet: 02. Juni 2010 - 16:13

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