Also, habe (nachdem ich mich aus Versehen auf dieser Seite angemeldet habe) auch einen Mahnbescheid bekommen, habe widerrufen (was sie jedoch nicht akzeptiert haben und obwohl ich auf entsprechende § hingewiesen habe, worauf sie allerdings gar nicht erst eingegangen sind). Daraufhin habe ich eine 2. Mahnung erhalten und heute erneut eine mit dem Betreff "letzte Mahnung", in der Folgendes stand:
Sehr geehrte/r XXX,
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Sie haben sich am 18.11.2007 um 17:28:26 Uhr unter der gespeicherten IP ...
und dann das Übliche, was man ja bereits aus anderen Beiträgen kennt.
Wie soll ich mich nun verhalten? Nicht mehr darauf reagieren?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Lieben Gruß,
laila
Dieser Beitrag wurde von laila02 bearbeitet: 19. Dezember 2007 - 19:57

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