Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum € zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.
Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.
Ich gebe Ihnen eine kleine Information:
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich verbleibe mit freundlichen grüßen "
Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende
Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und
die-freesms-seite.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.
Zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com ist ein wirksamer
Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte
Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch
die-freesms-seite.com. Diese Vorgehensweise wird auch in den
AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch
Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.
Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden
Willenserklärung zwischen der die-freesms-seite.com und Ihnen
fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.
Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im
Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite
wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird
ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer
Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert.
Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die
AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen
kostenpflichtigen Service handelt.
Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach §
305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem
nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.
Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier
nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist
auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine
Überraschung auftritt.
Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB
lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht
Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz
verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen
deutsche Gesetze.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls
nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der
Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.
Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine
Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht
erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist
ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.
Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen
Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen
Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das
Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen
Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
die-freesms-seite.com
UND HAT DISES BEKOMMEN
H I L F E

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