WinFuture-Forum.de: Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite... - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1471 Mitglied ist offline   giorgi 

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geschrieben 10. Dezember 2007 - 01:35

:D ich habe eine seriouse probleme und ich sage da s in english wile ich kann nicht deutch!

some weeks ago i searched in google so called free sms web site ! registred on it and sent some sms is! after some day they began to send me some msg is as i dont know german i did not pay atantion on them! when they began to disturb and annoy me i began to read and try to understand them there were some notices about payment and so on! but as i thought it was just offer i just delete them and finnaly i recived this msg


ehr geehrte/r xorxe ramirey,

trotz mehrfacher Aufforderung unsererseits sind Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Wir müssen daher davon ausgehen, dass Sie nicht bereit sind, die in Anspruch genommene Dienstleistung zu bezahlen. Wir haben von unserer Seite die Nachweise bezüglich des von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstes erbracht.

Wir sehen uns gezwungen, unsere Forderungen gegen Sie von einem Inkassobüro beitreiben zu lassen. Diese Maßnahme wurde Ihnen bereits angekündigt. In Ihrem Interesse sollten Sie jeglichen Schriftverkehr in Zukunft mit ([email protected]) führen, da Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch über dieses Inkassobüro getätigt werden können.

Sie werden in den nächsten Tagen vom Inkasso-Büro angeschrieben und nehmen Ihre Zahlung auf das Ihnen dann genannte Konto vor.

Wir sind ab sofort nicht mehr für Sie zuständig, eventuelle Rückfragen klären Sie bitte direkt mit D&A Inkasso.



die-freesms-seite.com



Erklärung zur Mahnung:



Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.


Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr die-freesms-seite.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.


Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von die-freesms-seite.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.


Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: 0152xxxxxxx. Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland KEIN Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann (ihr angegebes Geburtsdatum: 02.04.1986), ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.


Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse [email protected] einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.


Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse xxxxxxxxx und der dementsprechende ISP xxxxxxxxxxxxxxxxxxx gespeichert.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.


so help me plz plz !

there is one thing that i when i was filing the register formular i did not write down right things like my name and last name are not corect and the computer from i have registered is also not mine but its common use in librery ! but one thing is that they have my phone number (its ohne vertrag) but this number have my insurence company, university sekreteriat, bank and my friends! so what can i do?
1. question is it real that i have to pay
2. is it against law to fill the formular whease another name and date of birth?



Bei Fragen und Anregungen hilft Ihnen unser Serviceteam unter der Rufnummer 0180-588 5561 095 weiter.

please help me with your advices as soon as u can plz

please help me with your advices as soon as u can plz
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#1472 Mitglied ist offline   mariablumau 

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  • Beiträge: 6
  • Beigetreten: 29. November 07
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geschrieben 10. Dezember 2007 - 12:21

Beitrag anzeigenZitat (giorgi: 10.12.2007, 01:35)

:veryangry: ich habe eine seriouse probleme und ich sage da s in english wile ich kann nicht deutch!

please help me with your advices as soon as u can plz

Hi Giorgi! Do not do anything, Don' answer to the mail. I think there is no problem.
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#1473 Mitglied ist offline   giorgi 

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  • Beiträge: 4
  • Beigetreten: 10. Dezember 07
  • Reputation: 0

geschrieben 10. Dezember 2007 - 23:29

thanks maria ;)! anyway i have to change my phone number to avoide further inconvinces i think!
it is very fine forum! i was nearly ready to pay them ! Fear is very bad thing!

today i talked with some gyes who have had the same problem ! they told me that they have been receving this kind of msg is nearly evrey day during last year!

but anyway i think it is not so easy as it seems!
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#1474 Mitglied ist offline   Dagobertha 

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  • Beiträge: 2
  • Beigetreten: 26. November 07
  • Reputation: 0

geschrieben 14. Dezember 2007 - 21:23

Hallo Leute,

habe heute eine Mahnung per SMS bekommen, da ich wohl anders nicht greifbar bin. Woher kam die SMS? Haltet euch fest: aus INDIEN!!! :)

Sollen sie mal weiter mahnen und mailen und mahnen und mailen...

Ich sitze das ruhig aus. Lasst euch nicht beeindrucken und zahlt nicht. Es lohnt sich auch mal auf die Homepage vom Vampirjaeger zu diesem Thema zu schauen. Wenn man das alles zum Thema freesms gelesen hat, schläft man wieder ruhiger.

LG dabobertha
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#1475 Mitglied ist offline   Soprano-w 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 3
  • Beigetreten: 17. Januar 07
  • Reputation: 0

geschrieben 17. Dezember 2007 - 11:49

Hi ihr

vor einem Jahr hatte ich mich bei smsfree24 angemeldet (am gleichen Tag auch gekündigt) und dann zahlreiche Drohungen erhalten.
Irgendwann Anfang 2007 hab ich hier meine Story zum Thema geschildert.
Ab da hatte ich absolute Ruhe vor der Abzocker-Bande!!
Bis ich grad eben in meinem Email-Postfach diese schöne Nachricht fand:

Zitat

Sehr geehrte/r XXX,
seit dem 15.12.2006 sind sie Kunde bei smsfree24.de und sicherlich sehr zufrieden mit unserem Service.
Nun steht das zweite Jahr ihrer Mitgliedschaft an und der jährliche im Voraus zu zahlende Betrag Ihres Abonnements ist fällig. Selbstverständlich ist die Rechnung an diese eMail angefügt.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie um die Zahlung des fälligen Betrages der jährlich im Voraus zu zahlenden Summe in Höhe von 96 Euro auf die unten angegebene Bankverbindung.

Details zur Überweisung

Zahlungsempfänger: Shiftworx GmbH
Kontonummer: 122 330 05
Bankleitzahl: 201 900 03
Betrag: 96 Euro
Verwendungszweck: 0100125483

Wir bitten darum, die Angaben vollständig in Ihrer Überweisung zu hinterlegen, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist.
Um Probleme in dieser Hinsicht zu vermeiden und Ihnen weitere Umstände zu ersparen, ist die Angabe aller Daten zwingend erforderlich.

Wir freuen uns, Sie ein weiteres Jahr bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen an dieser Stelle noch viel Vergnügen mit unserem unschlagbaren Angebot.

Ihr Team von smsfree24.de

Hinweis zur Mahnung
Im Zuge dieser Anmeldung haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere AGBs bestätigt.
Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass es sich bei unserem Angebot um ein 24-Monates-Abo mit jährlicher Zahlung im Voraus handelt.
Dieses Angebot haben Sie vor allem durch Ihre geleistete Zahlung für das erste Jahr der Vetragslaufzeit noch einmal eindeutig bestätigt. Wir sind insofern berechtigt, diesen Betrag von Ihnen einzufordern.

Selbst nach so langer Zeit versuchen die's immer noch.
Werd denen halt mal antworten und sehn was kommt. Vielleicht hab ich dann wieder für 1 Jahr Ruhe und
hör erst wieder 2008 was von den Idioten <_< .
Das Beste ist wie immer NUR NICHT ZAHLEN!!! - egal was kommt!

lb Grüße
Soprano
0

#1476 Mitglied ist offline   giorgi 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 4
  • Beigetreten: 10. Dezember 07
  • Reputation: 0

geschrieben 17. Dezember 2007 - 22:48

Ich habe diese gesendet : "Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum € zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.

Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.

Ich gebe Ihnen eine kleine Information:

Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).

Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.

Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.

Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Ich verbleibe mit freundlichen grüßen "



Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende
Sachverhalt nicht anwendbar ist.

Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und
die-freesms-seite.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.

Zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com ist ein wirksamer
Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte
Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch
die-freesms-seite.com. Diese Vorgehensweise wird auch in den
AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch
Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden
Willenserklärung zwischen der die-freesms-seite.com und Ihnen
fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.

Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im
Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite
wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird
ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer
Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert.
Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die
AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen
kostenpflichtigen Service handelt.

Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach §
305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem
nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.

Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier
nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist
auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine
Überraschung auftritt.

Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB
lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht
Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz
verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen
deutsche Gesetze.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls
nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der
Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.

Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine
Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht
erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist
ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.

Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen
Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen
Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.

Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das
Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen
Sie fallen zu lassen.


Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
die-freesms-seite.com
UND HAT DISES BEKOMMEN :smokin:


H I L F E
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#1477 Mitglied ist offline   giorgi 

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geschrieben 18. Dezember 2007 - 21:55

danke fur ihre antwort! ich werde warten! aber ich glaube in nachste woche ich bekkome des brief der inkasoburo!
0

#1478 Mitglied ist offline   Saarrunner 

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  • Beiträge: 7
  • Beigetreten: 19. Dezember 07
  • Reputation: 0

  geschrieben 19. Dezember 2007 - 11:12

Also meine Vorgeschichte:

Habe mich ausversehen bei Produktpruefer.com angemeldet mit meiner Unwissenheit habe ich halt einmal bezahlt und gleich die Kündigung per Fax (mit Unterschrift) geschickt und mir Telefonisch die Bestätigung geholt.
Vor zwei Wochen habe ich ein Packet erhalten was komischerweise aus Deutschland kommt. Habe es direkt zurück geschickt.
Dann habe ich eine Mail geschickt warum ich so ein Scheiss bekomme obwohl eine Kündigung vorliegt.

Darauf hin diese mail:


Sehr geehrter Herr xxxxx,

Eine Kündigung liegt uns noch nicht vor, bitte senden Sie uns Ihre
Kündigung
per Post oder per Fax zu, die Anschrift ersehen Sie im unteren Teil
dieser
E-Mail.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Produktprüfer Support-Team


Verbraucherbund AG
Alte Steinhauserstrasse 21
6330 Cham
Schweiz


Telefon: 00 42 36 63 90 04 94 (Erreichbar Werktags von 9-18 Uhr)
Telefax: 00 42 36 63 90 04 95
[/color]





Darauf hin habe ich geschrieben das ich halt nochmal eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicke.

Dann kam die Antwort:




Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten, sobald uns Ihre Kündigung
vorliegt
erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.







dann habe ich eine lange Zeit nichts mehr gehört aber den Rückschein von dem Einschreiben habe ich dann mal bekommen, als dann nach vier Tagen ca immernoch keine Kündigungsbestätigung kam habe ich gefragt wo die denn bleibt.


Das ist die Antwort:




Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten.

Bitte senden Sie uns den Einschreibebeleg in Kopie zur Überprüfung
Ihrer
Angelegenheit zu.

Sobald uns Ihre Kündigung vorliegt werden wir Ihnen eine
Kündigungsbestätigung
zusenden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.





Darauf hin habe ich geschrieben das ich dies nicht tu denn das würde mich ja schon wieder Geld kosten und die sollten mal nachschauen und ich will mich nicht verarschen lassen.



Antwort:



Sehr geehrter Herr xxxxx,

bitte senden Sie uns eine Kopie des Einschreibebeleges zu, damit wir
Ihr
Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können.



---komisch oder?----



da dachte ich mir "bin ich bescheuert, können die nicht lesen?"

ich habe dann wieder geantwortet das ich das nicht mache und meine Kündigungsbestätigung möchte.





Antwort:


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten, teilen Sie uns bitte noch
die
Sendungsnummer des Einschreibebriefes mit.

Somit können wir den Sendungsverlauf verfolgen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.




Dies wurde mir jetzt zu dumm und ich habe eine Mail an: Verwaltung@ ag-frankfurt.justiz.hessen.de gesendet mit dem Vorfall und die bitte etwas zu tun. Kann ich nur jedem Empfehlen.

Das die Schweine ans Messer kommen.


Dies habe ich denen dann auch mitgeteilt und bis jetzt kam noch keine Antwort, bin mal gespannt bin nämlich voll in Laune mich mit denen Anzulegen, was wollen die denn tun? HAHA ich lach mich schlapp.

Gibt es bei euch was neues?
0

#1479 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 19. Dezember 2007 - 11:35

@Saarrunner: Wow, das ist ja echt der Gipfel an Unverschämtheit von denen! Schade, dass man solche Leute nicht mal "physisch" in die Finger kriegt...
Motörhead
Queens Of The Stone Age
Fu Manchu
Napalm Death
Liar
Grim Tales... ^^
SysProfile
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is my brain small enough
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(Jello Biafra "Pull My Strings")
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#1480 Mitglied ist offline   laila02 

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geschrieben 19. Dezember 2007 - 19:47

Guten Abend ihr Lieben!

Also, habe (nachdem ich mich aus Versehen auf dieser Seite angemeldet habe) auch einen Mahnbescheid bekommen, habe widerrufen (was sie jedoch nicht akzeptiert haben und obwohl ich auf entsprechende § hingewiesen habe, worauf sie allerdings gar nicht erst eingegangen sind). Daraufhin habe ich eine 2. Mahnung erhalten und heute erneut eine mit dem Betreff "letzte Mahnung", in der Folgendes stand:

Sehr geehrte/r XXX,

bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse

Sie haben sich am 18.11.2007 um 17:28:26 Uhr unter der gespeicherten IP ...
und dann das Übliche, was man ja bereits aus anderen Beiträgen kennt.
Wie soll ich mich nun verhalten? Nicht mehr darauf reagieren?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Lieben Gruß,
laila

Dieser Beitrag wurde von laila02 bearbeitet: 19. Dezember 2007 - 19:57

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#1481 Mitglied ist offline   Saarrunner 

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geschrieben 20. Dezember 2007 - 08:25

HI,

also nach meiner Mail das ich denen keine Nummer von dem Einschreiben schicke sondern denen erst mal die paragraphen aufgezählt habe in denen die Scheisse gebaut haben und ich noch nicht mal einen schriftlichen Hinweis für das Wiederrufsrecht bekommen. Also keine Belehrung usw.
Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen, keine Antwort.

Bin mal gespannt. ich will doch nur eine Kündigungsbestätigung. :-(

ich denke mir man sieht sich bestimmt mal, wegen dehnen würde ich sogar einen urlaub in Cham machen.
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#1482 Mitglied ist offline   Kristina_18 

geschrieben 20. Dezember 2007 - 21:04

hi leute
also ich hab den scheiß auch durchgemacht..und hab das Muster von denen gekriegt vom Gericht..aber wie alle sagen kommt es ja nicht erst soweit das ein richtiger brief vom gericht kommt...

seit paar wochen hab ich nichts mehr von denen gehört..
und ich hoffe das bleibt auch so
0

#1483 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 20. Dezember 2007 - 21:52

Bitte nicht vergessen wenn ihre solche Abzocke bekommt, sofort Strafanzeige stellen bei der zuständigen Polizeibehörde, z.B. wegen Betruges. Das zeigt erhebliche Wirkung ...
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#1484 Mitglied ist offline   David1990 

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geschrieben 20. Dezember 2007 - 22:22

Hi,
ganz kurz. . . ich habe im Sommer dieses Jahres auch auf der Internetseite eine SMS verschickt und wurde aufgefordert 96 € zu bezahlen. Aus Angst und Verzweiflung (nach der 2. Mahnung) habe ich dies auch bezahlt, leider hatte ich nicht den Mut mit meinen Eltern zu reden, den ich aber jetzt neulich gefunden hatte.

Meine Frage was muss ich genau machen um den Vetrag zu kündigen um nicht noch einmal zu bezahlen ? nur schnell in Stichworten bitte.
bitte versteht das ich nicht das ganze forum gelesen habe und manche einfach nochmal die Frage beantworten muss, aber bei 100 seiten ist das einfach zu viel :)
also nur eine kleine erklärung wie ich den Vertrag kündige! ( bin erst 17 )

schoneinmal danke werde morgen Abend spätestens wieder reinschaun und mich bedanken =)
0

#1485 Mitglied ist offline   Saarrunner 

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geschrieben 21. Dezember 2007 - 08:29

Hi,

ich habe neue Antwort bekommen von produktpruefer.com.
Ich habe denen ja noch ne mail geschrieben wo ich darauf hinweise mit den § wo die Belehrung erforderlich ist.
Ich will meine Kündigungsbestätigung haben!!

Antwort:

Wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten, sobald ihr Schreiben bei uns eingegangen ist schicken wir Ihnen eine Bestätigung!



LÄCHERLICH!!

Das Schreiben ist am 07.12. bei denen eingegangen.
Angeblich haben die es nicht.
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