Zitat (laila02: 05.12.2007, 14:14)
kurz repliziert, dass dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben
nicht lediglich in unseren AGB angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach
Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite
handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere
Seite festgestellt."
...
Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und verbleibe mit lieben Grüßen
laila02
Suche mal in Google nach dem Urteil "545 Js 15827/07". Danach besagt die Angelegenheit "545 Js 15827/07" lediglich, dass es nicht zu einer Veurteilung der Fa. Micro SD reicht. Das bedeutet aber nicht, dass in Deinem Falle ein Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn Du n i c h t zahlst, was alle Beiträge in Foren und Verbraucherzentrale empfehlen, kommt in etwas folgender Ablauf auf Dich zu:
1. zweite Mahnung von Micro per Mail
2. Mail dass Angelegenheit an ein Inkassobüro abgegeben wird.
3. erstes Mahnschreiben per Post von Inkassobüro mit Kostendrohung von ca. 150 EUR
4. zweites Mahnschreiben per Post von Anwalt/Inkassobüro, Drohung mit Gericht
5. Ob danach noch ein gerichtl. Mahnbescheid kommt weiß ich nicht.
Hier müsstest Du gleich widersprechen!! (Vorher brauchst Du Dich nicht zu reagieren.)
Es hilft - auch psychisch, mit der Verbraucherzentrale zu sprechen.
Ich fände gut, wenn alle Geschädigten sehr oft auf die Google-Werbung der freesms-Seite klicken, solange Fa. Micro und anhängende Inkassobüros die jeweils Geschädigten bedrohen. Ich vermute, das kostet die Fa. Micro jedes Mal etwas Geld oder Google zeigt irgend wann die Werbung nicht mehr an.

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