WinFuture-Forum.de: Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite... - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1456 Mitglied ist offline   Haaze 

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  • Reputation: 0

geschrieben 24. November 2007 - 20:59

Hallo h0nk,

vielen dank für deine Antwort und für den Link!! Damit hast du mir schonmal sehr geholfen so eine ausführliche Seite kannte ich noch nicht...

Vielleicht jetzt eine etwas blöde frage bzw. wohl auch sehr blöde von mir....

Bei mir lief es Anfangs alles per E-Mail und ich kann mich leider nicht mehr Erinnern ob ich einen Widerruf geschrieben hab da ich auf eine der Mahnungen damals nur per e-mail nur geantwortet hab und die antworten (warum auch immer) nicht im Postausgangn sind...

Mittlerweile bin ich ja nun schon beim Rechtsanwalt Brief...
Macht es Sinn jetzt hier noch einen der Musterbriefe hin zu schicken?
Ich dachte an das Muster: Kein Vertragsabschluss indem auch nochmal ein Widerruf gemacht wird (auch wenn die angebliche Frist abgelaufen ist)

Oder sollte ich jetzt wo ich schon "so weit bin" einfach alles Ignorieren und nichts tun?

Vielen vielen Dank schonmal für die Hilfe
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#1457 Mitglied ist offline   Dagobertha 

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  • Beigetreten: 26. November 07
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  geschrieben 26. November 2007 - 23:31

Hallöchen,

hier meine Mail nachdem mein Widerruf nicht akzeptiert wurde.
Wer möchte kann den Menschen in Flensburg und dem Inselchen auch solche Adventsgrüße schicken. Nachdem ich ein bisschen gegoogelt habe, viel mir nichts anderes mehr ein.

dagobertha


Sehr geehrter Herr Braun oder wer sich mit solchen Kram befasst,

diese E-Mail ist für Sie die letzte Möglichkeit, meinen Widerruf zu akzeptieren. Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich meinen Rechtsanwalt mit den weiteren Schritten beauftragen.

Zwischen uns ist aus folgenden Gründen KEIN rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen:
1. Ich habe von Ihnen KEINE Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, was zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
2. Ich habe Ihnen KEINEN Link bestätigt, was zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Des weiteren:
Um eine SMS computergesteuert mit einer bestehenden Handytelefonnummer als Absender zu versenden, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Besitzers dieser Nummer. Diese Zustimmung können Sie gar nicht per E-Mail erhalten, sondern nur direkt von diesem Handyanschluss. Die hieraus für Sie erwachsenden rechtlichen Konsequenzen lasse ich bereits unabhängig von diesem Verfahren prüfen – schließlich handelt es sich hier um einen strafbaren Datenmissbrauch.

Es ist schon traurig, dass Sie mit Ihrer Art und Weise Geschäfte abzuwickeln Teenager verunsichern und Ihnen versuchen mit sittenwidrigen Verträgen Geld aus der Tasche zu ziehen. Einige Klicks bei Google zeigen das ganz deutlich. Wollen Sie Ihren schlechten Gewissen nicht endlich ein Ende bereiten und sich an einen Seelsorger wenden? Können Sie nachts denn überhaupt noch schlafen, wenn Sie wieder irgendwo in Deutschland jemanden übers Ohr gehauen haben?
Ich schlage Ihnen vor, die 99 Euro, die Sie meinten durch Anna Richter verdienen zu können einer caritativen Flensburger Einrichtung zu spenden. Gerade so kurz vor Weihnachten werden die sich sicher freuen. Und was ist schöner als strahlende Kinderaugen im Advent?

In diesem Sinne wünsche ich auch Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Liebe Grüße von



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#1458 Mitglied ist offline   Lesanna 

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geschrieben 29. November 2007 - 19:29

Wie schön, dass ich diesen Thread über die Google- Suche gefunden habe. Das hätte leider schon eher passieren müssen, dann hätte ich mir einiges an Ärger erspart...

Ich bin auch auf diese Abzocker reingefallen :wink:. Anfang des Jahres wollte ich- wie alle hier- einfach unkompliziert eine SMS verschicken, weil meine Karte leer war. Als E- Mail- Adresse habe ich eine verwendet, die ich nur selten nutze. Als dann einige Wochen später von der Firma eine SMS bekam, dass in meinem Postfach schon die zweite Mahnung wäre, war ich gelinde gesagt geschockt. Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass diese Seite kostenpflichtig sein könnte.

Durch einen Rat habe ich dann eine Ratenzahlungsvereinbahrung aufgesetzt, auf die die Firma auch sehr ,,sozial" :wink: eingegangen ist: In einem Abstand von 14 Tagen sollte ich den Betrag in zwei Raten bezahlen. Wie ich in der vorgeschlagenen Vereinbahrung angekündigt hatte, hatte ich bereits einen kleineren Betrag auf das Konto dieser einfallsreichen Leute überwiesen. Zu dem Zeitpunkt bin auch ich darauf gekommen, dass diese Firma nicht ganz koscher ist. Ich habe mich dann an die Verbraucherzentrale gewendet. Von dieser bekam ich ein Formschreiben, dass ich auch per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt habe. Es hat sich zu diesem Zeitpunkt wohl wieder einmal die Kontaktperson geändert, denn- das Einschreiben kam zurück.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich danach erstmal nichts mehr unternommen habe. Ich hatte in anderen Foren schon gelesen, dass die Taktik der Firma rechtswidrig ist und dachte, dass ich vielleicht doch den längeren Atem habe.

Vor ca. 2 Wochen hat mich dann der Anwalt der Firma angeschrieben und wollte mit Zinsen und seinem Gehalt gleich knapp 160 Euro. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich an einen Anwalt gewendet, der sich jetzt damit befasst. Ich bin mal sehr gespannt, wie die darauf reagieren.

Meine Erfahrung:
1. Die Verbraucherzentrale hat Vordrucke für solche Angelegenheiten und nimmt (in meiner Stadt) acht Euro für ein Gespräch.
2. Wer nicht das Geld hat, sich an einen Anwalt zu wenden, geht am besten zum Amtsgericht und besorgt sich einen Beratungsschein. Der kostet nichts und die Wahl des Anwaltes (z. B. mit Schwerpunkt Internetrecht :wink: ) steht einem frei.

Einige Frage habe ich aber auch noch:
1. Ich habe zwar 3/4 des Threads gelesen, aber vielleicht etwas verpasst. Wie sieht es mit der Sammelklage aus ? hat sich jemals etwas in die Richtung bewegt ?
2. Welche Erfahrungen sind hier gemacht worden, wenn man selbst einen Anwalt eingeschaltet hat ? Wie reagiert die Firma darauf ?
3. Ist dise Firma bin heute je vor Gericht gegangen ? Wurde sie verklagt ?
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#1459 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 29. November 2007 - 22:44

Ich habe gehört, dass ich auf die Betreiber von Kostenfallen Gegendruck ausüben kann, wenn ich so oft wie möglich auf deren Werbung in Google klicke.

Was ist dran an diesem Vorschlag?

Im Übrigen finde ich es nicht schön, wenn gerade auf dieser Seite Werbung von Kostenfallen (z.B. www.nachbarschaft24.de) erscheint.
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#1460 Mitglied ist offline   Hawi 

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geschrieben 30. November 2007 - 18:30

Ich habe mich auch bei der free sms seite angemeldet... ( am 14.11.)
habe dann gestern durch zufall die Mahnung gelesen...
ich hab dem betreiber wegen des widerrufsrechtes geschrieben und dass ich es nutzen will aber dummerweise war ich genau einen tag zu spät..
war es falsch dass ich mit dem betreiber in Kontakt getreten bin?
Außerdem habe ich falsche adressenangaben gemacht, könnte der betreiber mir deswegen was anhaben ?
Muss ich da jetzt was zahlen? Wie ist das bei anderen ausgegangen nach den rechtsanwaltsbriefen?

Schonmal Danke!
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#1461 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 30. November 2007 - 23:33

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 29.11.2007, 22:55)

Google zahlt pro Klick an den Eigentümer der Werbung, wie soll das nun als Gegendruck zählen?

Ich vermute eher, dass der Betreiber der Seite an Google bezahlen muss.
Ich nehme deshalb an, der Gegendruck auf den Betreiber soll wie folgt zustande kommen soll:
Wenn sehr viele Ofer der Einschüchterung durch Klick auf die Google-Werbung dem Betreiber Kosten verursachen, ist dessen Geschäft gestört.
Wenn der Betreiber damit rechnen muss, dass seine Einschüchterung Kosten via Googlewerbung verursacht, dann wären die Drohungen für ihn weniger rentabel.
Dazu müssten allerding viele Leute mitmachen....
0

#1462 Mitglied ist offline   Polat 

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geschrieben 04. Dezember 2007 - 21:07

Beitrag anzeigenZitat (Emma123: 30.12.2006, 07:45)

Danke blup!!!!!!!!! ;)

wenn du unter 18 bist dann kannst du von verbraucherschutzzentrale abzocken unter minderjährigen blatt drucken und deine eltern müssen unterschreiben also mach das bitte:D
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#1463 Mitglied ist offline   laila02 

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geschrieben 05. Dezember 2007 - 14:14

Hallo ihr Lieben!
Habe mich auch aus Versehen auf diefreesmsseite.com angemeledet :/ Habe dann meine angebliche Rechnung bekommen, woraufhin ich natürlich sofort ein Schreiben zurückgesendet habe (dass ich mich auf das Urteil in München & so berufen habe) und dann kam Folgendes zurück:

"Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf
kurz repliziert, dass dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben
nicht lediglich in unseren AGB angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach
Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite
handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere
Seite festgestellt."


Daraufhin habe ich das Musterschreiben, was ich in eurem Forum gefunden habe, hingeschickt.
Meint ihr, das hilft mir nun weiter? Bin ziemlich verzweifelt. Bin schon volljährig, wusste jedoch nicht,
dass diese Seite tatsächlich kostenpflichtig ist, zumal ich "eben schnell" ne SMS versenden wollte.

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und verbleibe mit lieben Grüßen
laila02

Dieser Beitrag wurde von laila02 bearbeitet: 05. Dezember 2007 - 14:15

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#1464 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 05. Dezember 2007 - 14:28

Schade dass es nicht nach mir geht aber die Bezeichnungen wie "free-sms" oder ähnlicheKombinationen in den Adressen gaukeln doch eigentlich alleine schon vor, dass es sich um eine kostenfreie Seite handelt oder zumindest die SMS betreffenden Dienste der Seite kostenlos sind.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#1465 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 06. Dezember 2007 - 22:37

Beitrag anzeigenZitat (laila02: 05.12.2007, 14:14)

"Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf
kurz repliziert, dass dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben
nicht lediglich in unseren AGB angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach
Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite
handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere
Seite festgestellt."
...
Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und verbleibe mit lieben Grüßen
laila02


Suche mal in Google nach dem Urteil "545 Js 15827/07". Danach besagt die Angelegenheit "545 Js 15827/07" lediglich, dass es nicht zu einer Veurteilung der Fa. Micro SD reicht. Das bedeutet aber nicht, dass in Deinem Falle ein Vertrag zustande gekommen ist.

Wenn Du n i c h t zahlst, was alle Beiträge in Foren und Verbraucherzentrale empfehlen, kommt in etwas folgender Ablauf auf Dich zu:
1. zweite Mahnung von Micro per Mail
2. Mail dass Angelegenheit an ein Inkassobüro abgegeben wird.
3. erstes Mahnschreiben per Post von Inkassobüro mit Kostendrohung von ca. 150 EUR
4. zweites Mahnschreiben per Post von Anwalt/Inkassobüro, Drohung mit Gericht
5. Ob danach noch ein gerichtl. Mahnbescheid kommt weiß ich nicht.
Hier müsstest Du gleich widersprechen!! (Vorher brauchst Du Dich nicht zu reagieren.)

Es hilft - auch psychisch, mit der Verbraucherzentrale zu sprechen.

Ich fände gut, wenn alle Geschädigten sehr oft auf die Google-Werbung der freesms-Seite klicken, solange Fa. Micro und anhängende Inkassobüros die jeweils Geschädigten bedrohen. Ich vermute, das kostet die Fa. Micro jedes Mal etwas Geld oder Google zeigt irgend wann die Werbung nicht mehr an.
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#1466 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 06. Dezember 2007 - 23:20

Zugegeben, ich bin grade zu faul, den ganzen Thread zu durchsuchen...

Weis jemand, ob es legal ist, sämtliche wichtigen Texte ausschließlich als Bild darzustellen? Z.B. hier wird das Impressum und die Widerrufsbelehrung nur als Bild dargestellt, letztere imho sogar ziemlich klein(folglich macht eine Vergrößerung den Text auch nicht besser lesbar).

Diese Masche scheint ja Standard zu sein...
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#1467 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:35

Hab auch gleich mal eine Frage:

ist jemaden die Seite

Zitat

routenplaner-server.com

bekannt?

Ein Freund hat sich dort angemeldet - nartürlich mit richtiger Anschrift - um eine Route berechnet zubekommen (wozu gibs die kostenlosen Angebote?)

Auf ejden Fall hat er darauf hin E-Post bekommen, worauf hin er das Email-Konto gelöscht hat.

Nun kam aber ein Schreiben zu ihm nach Hause mit folgendem Inhalt:
Letzte Mahnung - bitte zahlen sie für die letzten drei Monate 65�, ansonsten kommt die Inkasso.

Ich bin jetzt mal auf die Seite gegangen und unten steht ein Vermerk über die Kosten:
http://routenplaner-...?w=&ac=anmelden

Zitat

Nur richtig eingegebene Daten nehmen am Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 91.62.168.152 bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button "ROUTE PLANEN " beauftrage ich routenplaner-server.com, mich für den Zugang zum Routenplaner freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Navigationsgeräte - Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 � inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.


Somit muss er doch zahlen oder?

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 18:36

Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)
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#1468 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:41

Ich war mal mutig und hab die Seite aufgerufen und gelesen. Aus meiner Sicht, ja er wird zahlen müssen. Wie kann man nur so dumm sein und nicht richtig lesen. Es steht im Vergleich zu anderen Angeboten relativ und deutlich da. Da man so dumm eigentlich nicht sein kann hat er sicher darauf vertraut, dass sie ihn nicht finden werden. Aber sie haben ...

Und ja die Widerrufsbeklehrung befindet sich mit einer sicher zustellungsfähigen Adresse in den AGB`s.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 18:43

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#1469 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 08. Dezember 2007 - 14:30

Das es den Service nicht genutzt hat , bringt auch nichts oder...?

Naja wenn man ein Vertrag im Fitness abschließt und nciht hingeht, muss man ja auch bezahlen...von daher...

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 08. Dezember 2007 - 14:46

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#1470 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 09. Dezember 2007 - 18:10

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 07.12.2007, 18:41)

Ich war mal mutig und hab die Seite aufgerufen und gelesen. Aus meiner Sicht, ja er wird zahlen müssen. Wie kann man nur so dumm sein und nicht richtig lesen. Es steht im Vergleich zu anderen Angeboten relativ und deutlich da. Da man so dumm eigentlich nicht sein kann hat er sicher darauf vertraut, dass sie ihn nicht finden werden. Aber sie haben ...

Und ja die Widerrufsbeklehrung befindet sich mit einer sicher zustellungsfähigen Adresse in den AGB`s.


Also:

die erste Seite unter "routenplaner-server.com" liefert keinen Hinweis auf Kosten.
Ähnlichkeit mit kostenlosen Seiten erwecken den Eindruck eines kostenlosen Service.

Die zweite Seite liefert den Hinweis auf Kosten erst nach Scrollen der Seite. Dass weiter unten noch Text folgt, ist nicht ersichtlich. Das gilt m.W. nicht.

Die AGB selbst liefern den Kostenhinweis versteckt im Text ziemlich weit unten.

Für mich ist damit der Sachverhalt der verststeckten Klauseln erfüllt, so dass kein rechtsgültiger Vertrag vorliegt.

Verbraucherzentrale kann hier weiter helfen. Im Internet finden sich auch Vorschläge zu Widerspruchsschreiben.

Zusätzlich verweise ich auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Suche in Google nach dem AZ.

Ferner ist es nicht sehr schön, wenn jemand in eine Kostenfalle getreten ist, seine Dummheit vorgeworfen zu bekommen.
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