Zitat (h0nk: 15.11.2007, 18:59)
Das ganze würde mich mächtig stutzig machen, keine Ahnung wie man blind an einen Gewinnspiel teilnehmen will. Denn spätestens da, wäre ich ausgestiegen. Eine Anmeldung die zwingend an einem Gewinnspiel gebunden ist, könnte fast Rechtswidrig sein. Zudem nicht mal erkennbar ist um was für ein Gewinnspiel es sich handelt und von wem.
Ich glaube, bei solchen Gewinnspielen handelt es sich um das Glücksspiel:
"die Ziehung der IP-Zahlen",
Hauptgewinn ist vermutlich eine Brieffreundschaft mit irgendeinem Mugu.
Jedoch schlägt man Brieffreundschaften mit Mugus nur allzugerne aus.
Grundsätzlich zählen Mugu Emails als Spam und wollen als solcher behandelt werden.
Hier findet man eine Liste der Webseiten, welche man besser meidet:
http://anti-abzocke.net/betreiber.php
Solche Seiten die dort aufgezählt werden, ruft man besser gar nicht erst auf.
Als Rechtsverbindlich gilt bekanntlich immer noch schriftlich auf Papier mit Unterschrift
beider Vertragspartner.
Irgendwelcher unverlangt abgekippte Email-Spam?
Überlegt mal selbst,
ob sowas auch nur halbwegs ernstzunehmen sein kann.
Zumal inzwischen bekannt ist, das 95 Prozent aller Emails Spam von irgend welchen Mugus sind
und eine Email angekommen sein kann, oder auch nicht, aber keinesfalls angekommen sein muss.

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