Ich habe jetzt per E-Mail den Vertrag widerrufen und natürlich eine Standard-Antwort bekommen. Ich habe mich jetzt auf der sicheren Seite gesehen und bin auch davon ausgegangen, dass nix weiter kommt, da die meine Adresse eigentlich nicht haben können. Diese Aussage:
Zitat (h0nk: 15.11.2007, 17:23)
macht mich jedoch wieder stutzig. Muss diesem, meines Erachtens nach nicht zustande gekommenem Vertrag wirklich per Einschreiben widersprochen werden? Würden sie sonst wirklich vor Gericht gehen mit der Sache und hätten damit ein handfestes Argument diesen Prozess sogar zu gewinnen? Ich meine, bei einem Vertrag, bei dem über die Kosten nicht belehrt wurde, der somit rechtswidrig ist, kann man doch keinen Gerichtsprozess gewinnen, auch wenn der, der das Angebot wahrgenommen hat nicht widersprochen hat. Oder irre ich mich da?
MFG KingDingeling

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