WinFuture-Forum.de: Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite... - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1449 Mitglied ist offline   feuer_engel_79 

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geschrieben 15. November 2007 - 17:53

hallo danke dir für deine antwort war schon bei der verbraucherschutzzentrale und die termine sind erst im dezember deswegen bitte ich hier um rat da ich schon 3 mahnungen bekommen habe und diese über meine e-mail adressen sowie auf mein handy um 3 uhr nachts habe schon bei der ersten mahnung einen widerruf eingelegt aber das sei erloschen laut herr tobias braun, habe auch schon ein widerruf (musterbrief von verbraucherschutzzentrale) eingereicht aber er kommt immer mit den selben argumenten ich solle zahlen ansonsten würden unangehneme folgen auf mich zukommen..
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#1450 Mitglied ist offline   feuer_engel_79 

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geschrieben 15. November 2007 - 18:04

Sie haben sich bei die-freesms-seite.com über das Anmeldeformular angemeldet, eingeloggt und unseren Service genutzt. Sie haben die AGB und Widerrufsbelehrung gelesen, was Sie durch anklicken und setzen des Häkchen bestätigt haben, andernfalls ist eine Anmeldung bei uns nicht möglich. Sie sind ein Vertragsverhältnis eingegangen und wir fordern Sie hiermit auf den offenen Rechnungsbetrag von 99 € innerhalb der nächsten 7 Tage auf unser Konto zu überweisen, da wir sonst gezwungen sind, die Sache an unser Inkasso-Büro zu übergeben. Hierdurch entstehen Ihnen weitere erhebliche Kosten. Kontoinhaber: Shiftworx GmbHInstitut: VR Bank PinnebergKontonummer: 50 778 260Bankleitzahl: 221 914 05 Information für unsere Kunden im Ausland: IBAN: DE50 221 914 050 050 778 260BIC-SWIFT: GENODEF1PIN Geben Sie bei Ihrer Überweisung UNBEDINGT Ihre Kundennummer und/oder Ihre Emailadresse an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Mit freundlichem Gruß Ihr Team vondie-freesms-seite.com

das ist die letzte e- mail die ich bekommen habe von denen nachdem ich einen widerruf eingereicht hatte
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#1451 Mitglied ist offline   KingDingeling 

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geschrieben 15. November 2007 - 21:26

Hallo!

Ich habe jetzt per E-Mail den Vertrag widerrufen und natürlich eine Standard-Antwort bekommen. Ich habe mich jetzt auf der sicheren Seite gesehen und bin auch davon ausgegangen, dass nix weiter kommt, da die meine Adresse eigentlich nicht haben können. Diese Aussage:

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 15.11.2007, 17:23)

Wichtig ist das ihr erstmal einen Widerspruch an die losschickt, sonst habt ihr 100% verloren.


macht mich jedoch wieder stutzig. Muss diesem, meines Erachtens nach nicht zustande gekommenem Vertrag wirklich per Einschreiben widersprochen werden? Würden sie sonst wirklich vor Gericht gehen mit der Sache und hätten damit ein handfestes Argument diesen Prozess sogar zu gewinnen? Ich meine, bei einem Vertrag, bei dem über die Kosten nicht belehrt wurde, der somit rechtswidrig ist, kann man doch keinen Gerichtsprozess gewinnen, auch wenn der, der das Angebot wahrgenommen hat nicht widersprochen hat. Oder irre ich mich da?

MFG KingDingeling
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#1452 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 16. November 2007 - 17:27

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 15.11.2007, 18:59)

Eingefügtes Bild
Das ganze würde mich mächtig stutzig machen, keine Ahnung wie man blind an einen Gewinnspiel teilnehmen will. Denn spätestens da, wäre ich ausgestiegen. Eine Anmeldung die zwingend an einem Gewinnspiel gebunden ist, könnte fast Rechtswidrig sein. Zudem nicht mal erkennbar ist um was für ein Gewinnspiel es sich handelt und von wem.


Ich glaube, bei solchen Gewinnspielen handelt es sich um das Glücksspiel:
"die Ziehung der IP-Zahlen",
Hauptgewinn ist vermutlich eine Brieffreundschaft mit irgendeinem Mugu.
Jedoch schlägt man Brieffreundschaften mit Mugus nur allzugerne aus.
Grundsätzlich zählen Mugu Emails als Spam und wollen als solcher behandelt werden.

Hier findet man eine Liste der Webseiten, welche man besser meidet:
http://anti-abzocke.net/betreiber.php
Solche Seiten die dort aufgezählt werden, ruft man besser gar nicht erst auf.

Als Rechtsverbindlich gilt bekanntlich immer noch schriftlich auf Papier mit Unterschrift
beider Vertragspartner.
Irgendwelcher unverlangt abgekippte Email-Spam?
Überlegt mal selbst,
ob sowas auch nur halbwegs ernstzunehmen sein kann.
Zumal inzwischen bekannt ist, das 95 Prozent aller Emails Spam von irgend welchen Mugus sind
und eine Email angekommen sein kann, oder auch nicht, aber keinesfalls angekommen sein muss.
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#1453 Mitglied ist offline   Passat 

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geschrieben 23. November 2007 - 10:02

Hallo ihr lieben..
ich hab ja nun nach der 2 mahnung auch das schreiben kopiert und habe nun heute folgende antwort erhalten

Sehr geehrte® xxxxxxx

Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf kurz repliziert, dass
dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB
angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den
Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der
Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt.



Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
die free-sms-seite

Na toll....jetzt bin ich ja echt mal ratlos....habt ihr ne idee?
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#1454 Mitglied ist offline   Haaze 

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geschrieben 24. November 2007 - 16:53

Huhu ich mal wieder...

Nach den Mahnungen und dem Inkasso Brief habe ich heute den Brief vom Rechtsanwalt bekommen...

Ich hab hier und in anderen Foren sogut wie jeden Post gelesen aber leider habe icht nichts mehr dazu gefunden ab dem Brief vom Rechtsanwalt....
Meine Frage jetzt warum?
Habt ihr dann doch alle bezahlt? Ging es bei euch garnicht soweit? Kam ein Mahnbescheid? Habt ihr Widerspruch eingelegt? Oder was ist passiert?
Langsam zerrt das schon alles ziemlich an meinen Nerven und irgendwelche Gerichtskosten oder der gleichen wären jetzt noch das letzt was mir fehlen...ehrlich gesagt bin ich kurz davor zu bezahlen eben weil ich nichts mehr gefunden habe was nach dem Brief vom Rechtsanwalt anderen passiert ist....

Hat vielleicht hierzu noch jemand irgendwelche Infos? Tipps oder der gleichen?

Danke schonmal...

Gruß Haaze

€: Ach was mich übrigends verwundert (allerdings weiß ich nicht ob das bei Inkassobüros & deren Anwälte normal ist)...
Die Briefe sind so gut wie Identsich! Einziger Unterschied ist das beim Inkassobüro oben steht: Debt & Asset und beim Anwalt Ingo Brand...naja und der Text halt....Aber Adresse Telefon etc Designe alles andere ist total gleich....

Dieser Beitrag wurde von Haaze bearbeitet: 24. November 2007 - 16:55

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#1455 Mitglied ist offline   Passat 

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geschrieben 24. November 2007 - 18:14

ich habe nun heute folgende nachricht erhalten von die -freesms-seite.com(da hab ich nicht schlecht gestaunt)


Sehr geehrte® xxxxx

Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.

Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.

Zwischen Ihnen und die-freesms-seite.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die-freesms-seite.com. Diese Vorgehensweise wird auch in den
AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung zwischen der die-freesms-seite.com und Ihnen
fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.

Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite
wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt.

Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach § 305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.

Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.

Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen deutsche Gesetze.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.

Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.

Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.

Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.


Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
die-freesms-seite.com
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#1456 Mitglied ist offline   Haaze 

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geschrieben 24. November 2007 - 20:59

Hallo h0nk,

vielen dank für deine Antwort und für den Link!! Damit hast du mir schonmal sehr geholfen so eine ausführliche Seite kannte ich noch nicht...

Vielleicht jetzt eine etwas blöde frage bzw. wohl auch sehr blöde von mir....

Bei mir lief es Anfangs alles per E-Mail und ich kann mich leider nicht mehr Erinnern ob ich einen Widerruf geschrieben hab da ich auf eine der Mahnungen damals nur per e-mail nur geantwortet hab und die antworten (warum auch immer) nicht im Postausgangn sind...

Mittlerweile bin ich ja nun schon beim Rechtsanwalt Brief...
Macht es Sinn jetzt hier noch einen der Musterbriefe hin zu schicken?
Ich dachte an das Muster: Kein Vertragsabschluss indem auch nochmal ein Widerruf gemacht wird (auch wenn die angebliche Frist abgelaufen ist)

Oder sollte ich jetzt wo ich schon "so weit bin" einfach alles Ignorieren und nichts tun?

Vielen vielen Dank schonmal für die Hilfe
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#1457 Mitglied ist offline   Dagobertha 

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  • Beigetreten: 26. November 07
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  geschrieben 26. November 2007 - 23:31

Hallöchen,

hier meine Mail nachdem mein Widerruf nicht akzeptiert wurde.
Wer möchte kann den Menschen in Flensburg und dem Inselchen auch solche Adventsgrüße schicken. Nachdem ich ein bisschen gegoogelt habe, viel mir nichts anderes mehr ein.

dagobertha


Sehr geehrter Herr Braun oder wer sich mit solchen Kram befasst,

diese E-Mail ist für Sie die letzte Möglichkeit, meinen Widerruf zu akzeptieren. Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich meinen Rechtsanwalt mit den weiteren Schritten beauftragen.

Zwischen uns ist aus folgenden Gründen KEIN rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen:
1. Ich habe von Ihnen KEINE Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, was zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
2. Ich habe Ihnen KEINEN Link bestätigt, was zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Des weiteren:
Um eine SMS computergesteuert mit einer bestehenden Handytelefonnummer als Absender zu versenden, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Besitzers dieser Nummer. Diese Zustimmung können Sie gar nicht per E-Mail erhalten, sondern nur direkt von diesem Handyanschluss. Die hieraus für Sie erwachsenden rechtlichen Konsequenzen lasse ich bereits unabhängig von diesem Verfahren prüfen – schließlich handelt es sich hier um einen strafbaren Datenmissbrauch.

Es ist schon traurig, dass Sie mit Ihrer Art und Weise Geschäfte abzuwickeln Teenager verunsichern und Ihnen versuchen mit sittenwidrigen Verträgen Geld aus der Tasche zu ziehen. Einige Klicks bei Google zeigen das ganz deutlich. Wollen Sie Ihren schlechten Gewissen nicht endlich ein Ende bereiten und sich an einen Seelsorger wenden? Können Sie nachts denn überhaupt noch schlafen, wenn Sie wieder irgendwo in Deutschland jemanden übers Ohr gehauen haben?
Ich schlage Ihnen vor, die 99 Euro, die Sie meinten durch Anna Richter verdienen zu können einer caritativen Flensburger Einrichtung zu spenden. Gerade so kurz vor Weihnachten werden die sich sicher freuen. Und was ist schöner als strahlende Kinderaugen im Advent?

In diesem Sinne wünsche ich auch Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Liebe Grüße von



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#1458 Mitglied ist offline   Lesanna 

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geschrieben 29. November 2007 - 19:29

Wie schön, dass ich diesen Thread über die Google- Suche gefunden habe. Das hätte leider schon eher passieren müssen, dann hätte ich mir einiges an Ärger erspart...

Ich bin auch auf diese Abzocker reingefallen :wink:. Anfang des Jahres wollte ich- wie alle hier- einfach unkompliziert eine SMS verschicken, weil meine Karte leer war. Als E- Mail- Adresse habe ich eine verwendet, die ich nur selten nutze. Als dann einige Wochen später von der Firma eine SMS bekam, dass in meinem Postfach schon die zweite Mahnung wäre, war ich gelinde gesagt geschockt. Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass diese Seite kostenpflichtig sein könnte.

Durch einen Rat habe ich dann eine Ratenzahlungsvereinbahrung aufgesetzt, auf die die Firma auch sehr ,,sozial" :wink: eingegangen ist: In einem Abstand von 14 Tagen sollte ich den Betrag in zwei Raten bezahlen. Wie ich in der vorgeschlagenen Vereinbahrung angekündigt hatte, hatte ich bereits einen kleineren Betrag auf das Konto dieser einfallsreichen Leute überwiesen. Zu dem Zeitpunkt bin auch ich darauf gekommen, dass diese Firma nicht ganz koscher ist. Ich habe mich dann an die Verbraucherzentrale gewendet. Von dieser bekam ich ein Formschreiben, dass ich auch per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt habe. Es hat sich zu diesem Zeitpunkt wohl wieder einmal die Kontaktperson geändert, denn- das Einschreiben kam zurück.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich danach erstmal nichts mehr unternommen habe. Ich hatte in anderen Foren schon gelesen, dass die Taktik der Firma rechtswidrig ist und dachte, dass ich vielleicht doch den längeren Atem habe.

Vor ca. 2 Wochen hat mich dann der Anwalt der Firma angeschrieben und wollte mit Zinsen und seinem Gehalt gleich knapp 160 Euro. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich an einen Anwalt gewendet, der sich jetzt damit befasst. Ich bin mal sehr gespannt, wie die darauf reagieren.

Meine Erfahrung:
1. Die Verbraucherzentrale hat Vordrucke für solche Angelegenheiten und nimmt (in meiner Stadt) acht Euro für ein Gespräch.
2. Wer nicht das Geld hat, sich an einen Anwalt zu wenden, geht am besten zum Amtsgericht und besorgt sich einen Beratungsschein. Der kostet nichts und die Wahl des Anwaltes (z. B. mit Schwerpunkt Internetrecht :wink: ) steht einem frei.

Einige Frage habe ich aber auch noch:
1. Ich habe zwar 3/4 des Threads gelesen, aber vielleicht etwas verpasst. Wie sieht es mit der Sammelklage aus ? hat sich jemals etwas in die Richtung bewegt ?
2. Welche Erfahrungen sind hier gemacht worden, wenn man selbst einen Anwalt eingeschaltet hat ? Wie reagiert die Firma darauf ?
3. Ist dise Firma bin heute je vor Gericht gegangen ? Wurde sie verklagt ?
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#1459 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 29. November 2007 - 22:44

Ich habe gehört, dass ich auf die Betreiber von Kostenfallen Gegendruck ausüben kann, wenn ich so oft wie möglich auf deren Werbung in Google klicke.

Was ist dran an diesem Vorschlag?

Im Übrigen finde ich es nicht schön, wenn gerade auf dieser Seite Werbung von Kostenfallen (z.B. www.nachbarschaft24.de) erscheint.
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#1460 Mitglied ist offline   Hawi 

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geschrieben 30. November 2007 - 18:30

Ich habe mich auch bei der free sms seite angemeldet... ( am 14.11.)
habe dann gestern durch zufall die Mahnung gelesen...
ich hab dem betreiber wegen des widerrufsrechtes geschrieben und dass ich es nutzen will aber dummerweise war ich genau einen tag zu spät..
war es falsch dass ich mit dem betreiber in Kontakt getreten bin?
Außerdem habe ich falsche adressenangaben gemacht, könnte der betreiber mir deswegen was anhaben ?
Muss ich da jetzt was zahlen? Wie ist das bei anderen ausgegangen nach den rechtsanwaltsbriefen?

Schonmal Danke!
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#1461 Mitglied ist offline   mariablumau 

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geschrieben 30. November 2007 - 23:33

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 29.11.2007, 22:55)

Google zahlt pro Klick an den Eigentümer der Werbung, wie soll das nun als Gegendruck zählen?

Ich vermute eher, dass der Betreiber der Seite an Google bezahlen muss.
Ich nehme deshalb an, der Gegendruck auf den Betreiber soll wie folgt zustande kommen soll:
Wenn sehr viele Ofer der Einschüchterung durch Klick auf die Google-Werbung dem Betreiber Kosten verursachen, ist dessen Geschäft gestört.
Wenn der Betreiber damit rechnen muss, dass seine Einschüchterung Kosten via Googlewerbung verursacht, dann wären die Drohungen für ihn weniger rentabel.
Dazu müssten allerding viele Leute mitmachen....
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#1462 Mitglied ist offline   Polat 

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geschrieben 04. Dezember 2007 - 21:07

Beitrag anzeigenZitat (Emma123: 30.12.2006, 07:45)

Danke blup!!!!!!!!! ;)

wenn du unter 18 bist dann kannst du von verbraucherschutzzentrale abzocken unter minderjährigen blatt drucken und deine eltern müssen unterschreiben also mach das bitte:D
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#1463 Mitglied ist offline   laila02 

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geschrieben 05. Dezember 2007 - 14:14

Hallo ihr Lieben!
Habe mich auch aus Versehen auf diefreesmsseite.com angemeledet :/ Habe dann meine angebliche Rechnung bekommen, woraufhin ich natürlich sofort ein Schreiben zurückgesendet habe (dass ich mich auf das Urteil in München & so berufen habe) und dann kam Folgendes zurück:

"Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf
kurz repliziert, dass dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben
nicht lediglich in unseren AGB angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach
Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite
handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere
Seite festgestellt."


Daraufhin habe ich das Musterschreiben, was ich in eurem Forum gefunden habe, hingeschickt.
Meint ihr, das hilft mir nun weiter? Bin ziemlich verzweifelt. Bin schon volljährig, wusste jedoch nicht,
dass diese Seite tatsächlich kostenpflichtig ist, zumal ich "eben schnell" ne SMS versenden wollte.

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und verbleibe mit lieben Grüßen
laila02

Dieser Beitrag wurde von laila02 bearbeitet: 05. Dezember 2007 - 14:15

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