Zitat (Kristina_18: 11.11.2007, 00:17)
Hallo Kristina,
du hast nur deinen Namen und die Anschrift unkenntlich gemacht?
Lass mich raten, der Absender des Briefes mit dem Vordruck Mahnbescheid und dem Anschreiben kommt vom Rechtsanwalt Brand? Ist ja kein Wunder wenn da das Formular für den Widerspruch fehlt.
Kam mich gleich komisch vor.
Wenn das so ist, dann ist dass kein gerichtlicher Mahnbescheid! Der kommt vom Amtsgericht mit Geschäftsnummer, Unterschriften, Ort des Amtsgerichts (des "Schuldners), Stempel (Dienstsiegel), da steht auch wortwörtlich "gerichtlicher Mahnbescheid" drauf.
Ohne Ort, Datum, Unterschrift hat das schreiben keinen urkundlichen Charakter!
Dieses Schreiben ist doch bloss wieder eine weitere Frechheit und eine Drohgebärde! Es steht doch eigentlich auch im Anschreiben. Zitat: "Sollte ich innerhalb der Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang auf meinen GK verbuchen können, beantrage ich unverzüglich und ohne weitere Ankündigungen einen gerichtlichen Mahnbescheid wie umseitig abgedruckt gegen Sie."
Ich übersetze das mal für dich.
Quasi, wenn sie jetzt nicht auf mein letztes Schreiben reagieren dann werde ich einen echten gerichtlichen Mahnbescheid erlassen ähnlich meinem Vordruck.
Mit anderen Worten DAS IST KEIN GERICHTLICHER MAHNBESCHEID und du musst darauf nicht reagieren.
Bitte suche dir in der Zukunft jemanden der dir diese Schreiben "übersetzt" - sonst fällst du darauf evt. noch rein. Es soll nicht schulmeisterisch klingen, aber ich glaube dir allein fehlt da die Lebenserfahrung. Immerhin hast du gerechtfertigter Weise nicht gezahlt.
(P.S. Ich würde den Herrn "Rechtsanwalt" anzeigen (Strafanzeige+Strafantrag) wegen Nötigung.)
LG
salam
/Edit @Kristina
Hallo,
uns liegen auch bereits solche Schriftstücke vor, in denen den Mahnungen des Anwalts ein ausgefüllter Vordruck für einen Vollstreckungsbescheid beiliegt. Dabei handelt es sich natürlich nicht um einen echten Bescheid, sondern nur um ein Muster. Natürlich soll dies auf den Empfänger der Zahlungsaufforderung gehörigen Druck ausüben und ihn dazu veranlassen, aus Angst vor den angedrohten Folgen doch noch zu zahlen.
Wir finden diese Vorgehensweise mehr als unseriös und raten dir, dich davon nicht einschüchtern zu lassen.
Viele Grüße,
deine Verbraucherzentrale
Quelle: http://forum.jugendnetz.de/
/Edit
@ALL
Da viele Geschädigte/Belästigte dieses Schreiben erhalten haben/werden:
Das obige von Kristina eingescannte Formular ist kein gerichtlicher Mahnbescheid.
Lasst euch nicht ins Boxhorn treiben!
Ich persönlich würde in einer ruhigen Minute zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Anzeige erstatten.
Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 11. November 2007 - 07:10

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