Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#1437
geschrieben 06. November 2007 - 11:26
hätte mal folgende frage (aus reiner neugier) :
unzählige user haben hier schon ihre posts hinterlassen. viele von ihnen hatten auch dasselbe problem wie ich gehabt. ich persönlich bin noch bei meinem "widerrufmails status". und weiss eigentlich mehr oder wneiger was ich tun muss da ich mir hier schon (leider nur fast) alles durchgelesen habe.
ist vll einer unter euch der (fast haargenau) die folgende situation hatte:
- du warst volljährig
- hast dich bei einer der oben genannten seiten angemeldet (in meinem fall "...freisms seite...")
- hast deine daten falsch angegeben(!)
- hast dich vll bei der verbraucherzentrale informiert was zu tun ist
(- glaubst jetzt deine ruhe zu haben)
persönlich konnte ich heute leider nicht mit der verbraucherzentrale reden da sie heute keinen dienst freigab. ich befinde mich noch bei meiner 1. mahnung (per mail) und denke eig dass die verbraucherzentrale mir raten wird einen musterbrief zu schreiben (sowie auf ihrer homepage beschrieben) mich covh weiter informieren würde etc ...
was mich stutzig macht ist die tatsache dass ich meine daten falsch angegeben hatte (bis auf die handynr und die mailadresse). ich wusste zwar zu dieser zeit nicht dass ich einen vertrag eingehe aber ob das als "entschuldigung" reichen wird ...?
falls die oberen punkte auf einen von euch zutreffen wäre es sehr nett wenn ihr mir (wohl oder übel auch noch mals) eure situation schildern würdet. auf ein wiedersehen im gericht wäre ich nämlich nicht sehr glücklich (selbst wenn ich den fall sicherlich gewinnen würde) da ich keine zeit (abi -.-") und auch keinen RA besitze.
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#1438
geschrieben 06. November 2007 - 21:39
ich hab hier schonmal kurz geschrieben das ich auch auf diese FreeSMS Seite reingefallen bin.
Ich hab mir das Forum zum großteil durchgelesen...
Ich bekam die erste Mahnung...
Ich bekam die zweite Mahnung
Ich bekam eine SMS das ich 2 Mahnungen erhalten haben..
-> Erst durch die SMS bin ich überhaupt darauf aufmerksam geworden und habe meine e-mails mal wieder überprüft...
Tatsache...2 Mahnungen von dieser Seite (Widerrufsfrist natürlich schon längst abgelaufen)
Also habe ich einen Brief geschrieben den ich hier gefunden hatte das diese Rechtswidricht ist etc...
Ja aber ich muss trotzdem bezahlen
Also noch eine drohung bzw. die LETZTE Mahnung bekommen sonst gehts ans Inkasso Büro...
Ich hab den Rat der hier laufend gesagt wird befolgt und nicht gezahlt bzw. auch nicht mehr drauf reagiert....
Ja und heute war ein Brief vom Inkassobüro in meiner Post - nun bin ich natürlich wieder voller Panik und weiß nicht was ich machen soll....
Ich konnte leider bei keinem genau rauslesen ob er nun auch einen Inkassobrief bekommen hat und wenn ja wie es dann weiter ging...
Was soll ich denn jetzt machen? Doch Zahlen? Und wenn nicht einfach weiter Ignorieren? Wenn ja was kann weiterhin passieren?
Angaben zum Inkassobüro:
Debt & Asset GmbH
Grasweg 35
24118 Kiel
Tel: 0431 709 776 50
Fax: 0431 709 776 40
e-mail: [email protected]
Hypovereinsbank
BLZ: 20030000
Knt: 636510356
St-Nr. 1929422135
Geschäftsführer Ulrich Kalthoff
Ich war auch auf der HP von denen die Angaben stimmen alle überein sogar die Telefonnummer
die geben dort zwar die 0431 709 776 0 an, ich geh aber mal davon aus das die 50 am Schluss vielleicht die Durchwahl ist?
Kann es sein das die Betrugsseite mittlerweile keine Betrugsseite mehr ist und derjenige vielleicht doch im Recht ist und ich somit Zahlungspflichtig?
Ich kann es mir nicht leisten das noch weitere Kosten anfallen...derzeit bin ich bei 156,00 � von angefangenen 99,00 �
Bitte um Hilfe und Rat!!!!!
Vorab besten dank schonmal
lg haaze
Achso was ich irgendwie lustig/komisch fand der Brief war imt 0,35 Frankiert und Betextet mit Infobrief....was kann man davon halten?
Dieser Beitrag wurde von Haaze bearbeitet: 06. November 2007 - 21:43
#1439
geschrieben 06. November 2007 - 23:59
Zitat (Haaze: 06.11.2007, 21:39)
Debt & Asset GmbH
Grasweg 35
24118 Kiel
Tel: 0431 709 776 50
Fax: 0431 709 776 40
e-mail: [email protected]
Hypovereinsbank
BLZ: 20030000
Knt: 636510356
St-Nr. 1929422135
Geschäftsführer Ulrich Kalthoff
Lies mal das,
was über diesen Link zu finden ist:
http://forum.computerbetrug.de/showthread....371&page=15
Ich persönlich würde übrigens generell davon absehen,
eine Briefreundschaft mit irgendeinem Mugu zu pflegen.
Der Mugu an sich sieht im allgemeinen sowas wohl offensichtlich
eher als Einladung an, sein Opfer weiter unverschämt zu drangsalieren.
Hier gibt es noch eine Webseite zum Thema:
http://www.anti-abzocke.net/
Zitat (Haaze: 06.11.2007, 21:39)
Kategorie: unerwünschter Papier-Werbe-Spam ==> Ich würde sowas Entsorgen.
(Man sollte wirklich mal darüber nachdenken,
die Entsorgung solch unverlangt abgekippten Mülls in Rechnung zu stellen!)
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#1440
geschrieben 07. November 2007 - 07:27
vielen dank an den link. er mir wirklich weitergeholfen und meine bisherigen informationen bestätigt:
man wird nur strafbar wenn man davon ausgegangen ist dass man einen vetrag beschließt und durch die falschangabe den kosten entgehen wollte (was bei allen hier - mir inkl - nicht der fall war).
@ haaze
wenn du vorher schon einen widerspruch eingelegt hast dann musst du doch eig auch auf den inkassobrief nichts antworten (siehe honks brief und internetkopfgeldjägers antwort).
werde mal heute bei der verbraucherzentrale anrufen um eine absicherung zu bekommen ...
#1441
geschrieben 07. November 2007 - 23:15
Mein Problem ist im Prinzip genauso wie das von Mr. Joe. Ich hab mich bei www.die-freesms-seite.com angemeldet, ebenfalls mit falschen Daten ausser Handynummer (E-Mail ist ebenfalls von Trashmail, dort kann man sich eine "Wegwerfadresse" erstellen, die eine bestimmte Anzahl Mails weiterleitet). Daher habe ich die Mahnung auch noch bekommen, kann allerdings keine Widerrufsmail hinschicken, zumindest über jene Adresse nicht.
Meine Frage: Ist es notwendig, dass ich eine Widerrufsmail abschicke, um mich rechtlich abzusichern, dass ich den Vertrag nicht eingehen wollte? Ansonsten können die Betreiber der Seite ja nicht an meine Daten, u.a. auch Adresse kommen.
Sie müssten dann ja schon vor Gericht durchsetzen, dass mein Netzbetreiber die IP rausrückt (wobei ich nicht prüfen konnte, dass die IP überhaupt richtig ist, da ich schon eine neue hatte). Aber solch einen Schritt werden diese Firmen ja in der Regel nicht eingehen.
Ein Widerruf per Brief hätte wohl den gleichen Effekt, oder täusche ich mich? Ich möchte auch möglichst verhindern, dass meine Eltern von diesem Fall mitbekommen.
Könnte ich somit ohne jegliche Reaktion nach der "letzten" Mahnungsmail vor ihnen Ruhe haben? Oder würde ich dann ein Risiko eingehen, falls es unerwarteterweise doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, da ich mich nicht genügend abgesichert habe? Ich habe schon Screenshots von der Seite gespeichert, damit ich beweisen kann, dass sie ggf. nachträglich verändert worden ist. Ist dies ausreichend? Oder sollte ich am besten einfach einen Termin mit einer Rechtsberatung abmachen? Ich hatte mir erst überlegt, einfach zu warten, bis es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid käme und dann, falls nötig, Rechtsberatung aufzusuchen. Ohne meine Adresse, kann solch ein Bescheid selbstverständlich nicht ankommen. Kann es passieren, dass ein Antrag gegen unbekannt gestellt wird und ich dann natürlich nicht widerrufen kann und ich hinterher vom Gericht ermittelt werde? Darum würde ich gerne wissen, ob eine Reaktion zu diesem Zeitpunkt evtl. zu spät sein könnte.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen,
MFG KingDingeling
#1442
geschrieben 10. November 2007 - 16:08
#1443
geschrieben 10. November 2007 - 16:20
was hast du an dem gerichtlichen MAhnbescheid alles unkenntlich gemacht? Irgendwie sieht der komisch aus!?
Zitat:
oder dem Gericht in dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Da muss doch ein Vordruck mit dabei gewesen sein. (kannst du den mal einscannen?)
Einfach dem Anspruch in vollem Umfang widersprechen.
Keine Angst haben!
(Zitat: Das Gericht hat nicht geprüft ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht) - also Widerspruch
Edit/
Widerspruch gegen Mahnbescheid
Wenn ein Schuldner die im Mahnbescheid bezeichnete Forderung begründeterweise nicht begleichen will, sollte er gemäß § 694 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einlegen.
Für den Widerspruch sollte der Vordruck (§ 692 Absatz 1 Nr. 5 ZPO) benutzt werden, der dem Schuldner zusammen mit dem Mahnbescheid zugesendet wurde. Zwar ist die Verwendung des Vordrucks nicht zwingend, sie empfiehlt sich aber, da er gleichzeitig einen vollständigen Widerspruch erleichtert.
Anders als der Mahnantrag kann der Widerspruch gegen den Mahnbescheid (noch) nicht auf elektronischem Wege erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen und zwar bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat (Mahngericht). Es handelt sich also um das Amtsgericht, von dem der Mahnbescheid stammt.
Er ist ferner handschriftlich zu unterzeichnen.
Der Widerspruch muss enthalten, ob und in welchem Maße der Schuldner der geltend gemachten Forderung widersprechen will (§ 692 Absatz 1 Nr. 3 ZPO). Es genügt, wenn der Schuldner schriftlich zum Ausdruck bringt, dass er widersprechen möchte. Empfehlenswert ist es aber immer, gleich auch anzugeben, im welchem Umfang widersprochen wird und warum. Hierbei sollte daher auch eine Begründung erfolgen. Es sollten Tatsachen und Beweismittel (Zeugen, Urkunden) bezeichnet werden, die den Widerspruch untermauern können.
Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 10. November 2007 - 16:24
urne sagte:
Signatur besteht seit Januar 2008
#1444
geschrieben 11. November 2007 - 00:17
#1445
geschrieben 11. November 2007 - 06:31
Zitat (Kristina_18: 11.11.2007, 00:17)
Hallo Kristina,
du hast nur deinen Namen und die Anschrift unkenntlich gemacht?
Lass mich raten, der Absender des Briefes mit dem Vordruck Mahnbescheid und dem Anschreiben kommt vom Rechtsanwalt Brand? Ist ja kein Wunder wenn da das Formular für den Widerspruch fehlt.
Kam mich gleich komisch vor.
Wenn das so ist, dann ist dass kein gerichtlicher Mahnbescheid! Der kommt vom Amtsgericht mit Geschäftsnummer, Unterschriften, Ort des Amtsgerichts (des "Schuldners), Stempel (Dienstsiegel), da steht auch wortwörtlich "gerichtlicher Mahnbescheid" drauf.
Ohne Ort, Datum, Unterschrift hat das schreiben keinen urkundlichen Charakter!
Dieses Schreiben ist doch bloss wieder eine weitere Frechheit und eine Drohgebärde! Es steht doch eigentlich auch im Anschreiben. Zitat: "Sollte ich innerhalb der Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang auf meinen GK verbuchen können, beantrage ich unverzüglich und ohne weitere Ankündigungen einen gerichtlichen Mahnbescheid wie umseitig abgedruckt gegen Sie."
Ich übersetze das mal für dich.
Quasi, wenn sie jetzt nicht auf mein letztes Schreiben reagieren dann werde ich einen echten gerichtlichen Mahnbescheid erlassen ähnlich meinem Vordruck.
Mit anderen Worten DAS IST KEIN GERICHTLICHER MAHNBESCHEID und du musst darauf nicht reagieren.
Bitte suche dir in der Zukunft jemanden der dir diese Schreiben "übersetzt" - sonst fällst du darauf evt. noch rein. Es soll nicht schulmeisterisch klingen, aber ich glaube dir allein fehlt da die Lebenserfahrung. Immerhin hast du gerechtfertigter Weise nicht gezahlt.
(P.S. Ich würde den Herrn "Rechtsanwalt" anzeigen (Strafanzeige+Strafantrag) wegen Nötigung.)
LG
salam
/Edit @Kristina
Hallo,
uns liegen auch bereits solche Schriftstücke vor, in denen den Mahnungen des Anwalts ein ausgefüllter Vordruck für einen Vollstreckungsbescheid beiliegt. Dabei handelt es sich natürlich nicht um einen echten Bescheid, sondern nur um ein Muster. Natürlich soll dies auf den Empfänger der Zahlungsaufforderung gehörigen Druck ausüben und ihn dazu veranlassen, aus Angst vor den angedrohten Folgen doch noch zu zahlen.
Wir finden diese Vorgehensweise mehr als unseriös und raten dir, dich davon nicht einschüchtern zu lassen.
Viele Grüße,
deine Verbraucherzentrale
Quelle: http://forum.jugendnetz.de/
/Edit
@ALL
Da viele Geschädigte/Belästigte dieses Schreiben erhalten haben/werden:
Das obige von Kristina eingescannte Formular ist kein gerichtlicher Mahnbescheid.
Lasst euch nicht ins Boxhorn treiben!
Ich persönlich würde in einer ruhigen Minute zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Anzeige erstatten.
Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 11. November 2007 - 07:10
urne sagte:
Signatur besteht seit Januar 2008
#1446
geschrieben 11. November 2007 - 10:03
Danke für die Hilfe
#1447
geschrieben 14. November 2007 - 21:45
Ich war heute tatsächlich mal bei der Vebraucherzentrale um mich noch mal zu vergewissern. Zusammengefasst sollte man nur bei der ersten Mahnung einen Musterbrief abschicken (per Einwurfschreiben -> hier unbedingt die Quittung aufbewahren!) und den Rest ignorieren. Ohne das Wissen der Eltern wird man hier wohl nicht davonkommen (@ KingDingelin). Falls der gefürchtete Mahnbescheid kommen sollte: Einfach widerrufen (wie oben bereits mehr mals erwähnt).
Und natürlich nicht zahlen!
Ich werde demnächst versuchen ein paar Preise von der bayrischen Vebraucherzentrale und ein paar Broschüren, die unser Thema betreffen, hier zu posten um anderen vielleicht mal zu helfen und zu zeigen, dass die Vebraucherzentrale ebenfalls dieselben Vorschläge liefert, die hier gepostet werden.
#1448
geschrieben 15. November 2007 - 13:16
bin selbst vor kurzem auf die free-sms-seite.com reingefallen nur der hacken ist ich bin volljährig und so naiv wie ich bin habe ich meine vollständigen daten eingegeben, leider ging ich davon aus es sei kostenlos und habe dort eine sms versendet nach 16 tagen bekam ich dann schon eine mahnung und somit hatte man mir nicht einmal die möglichkeit gegeben diesen vertrag den ich laut denen abgeschlossen habe zu widerrufen..
was soll ich tun denn mittlerweile droht man mir sogar schon mit inkasso und mahnbescheid und das alles innerhalb von 2 wochen schon hart oder?
in der zwischenzeit habe ich auch schon in google mich ein wenig umgeschaut und diese firma schiftworx GmbH sowie auch der herr tobias braun haben nicht den besten ruf aber trotzdem habe ich panik!!!
ich bin für jede antwort und hilfe dankbar...
#1449
geschrieben 15. November 2007 - 17:53
#1450
geschrieben 15. November 2007 - 18:04
das ist die letzte e- mail die ich bekommen habe von denen nachdem ich einen widerruf eingereicht hatte
#1451
geschrieben 15. November 2007 - 21:26
Ich habe jetzt per E-Mail den Vertrag widerrufen und natürlich eine Standard-Antwort bekommen. Ich habe mich jetzt auf der sicheren Seite gesehen und bin auch davon ausgegangen, dass nix weiter kommt, da die meine Adresse eigentlich nicht haben können. Diese Aussage:
Zitat (h0nk: 15.11.2007, 17:23)
macht mich jedoch wieder stutzig. Muss diesem, meines Erachtens nach nicht zustande gekommenem Vertrag wirklich per Einschreiben widersprochen werden? Würden sie sonst wirklich vor Gericht gehen mit der Sache und hätten damit ein handfestes Argument diesen Prozess sogar zu gewinnen? Ich meine, bei einem Vertrag, bei dem über die Kosten nicht belehrt wurde, der somit rechtswidrig ist, kann man doch keinen Gerichtsprozess gewinnen, auch wenn der, der das Angebot wahrgenommen hat nicht widersprochen hat. Oder irre ich mich da?
MFG KingDingeling
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