EDIT: Du könntest natürlich mit einer Kopie deines Ausweises nachweisen, dass du nicht die gesuchte Person bist, davon und von ähnlichem würde ich dir jedoch abraten, wenn sie wirklich glauben, dass du doch der gesuchte bist, ist es nicht deine Verpflichtung, ihnen bei der Aufklärung ihres Fehlers zu helfen.
EDIT2: Du kannst den Hinweis sicherheitshalber per Einschreiben schicken, dann würde ich mit reinschreiben, dass sie dir die Auslagen erstatten sollen - vielleicht hast du Glück(btw, als Auslagen kann man hier auch den Weg zur Post, das Parkticket, etc. angeben
Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 05. November 2007 - 23:25

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