Zitat (Wolfsrüde: 31.10.2007, 08:46)
Selber schuld, man kann alle schreiben von den "Jungs" irgnorieren, außer den gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht!
Gegen diesen muss man in der Frist Widerspruch einlegen ansonsten sieht man alt aus.
Jeder kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen die Rechtmäßigkeit wird bei Antragstellung nicht geprüft. Wenn man gegen diesen keinen Widerspruch einlegt, geht das Gericht von der Rechtmäßigkeit aus.
Bauernfänger...
Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 31. Oktober 2007 - 09:20

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