Zitat (teddy2006: 16.09.2006, 18:39)
§12 Widerrufsrecht Absatz II
Hat smsfree100.de mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Dienstleistung begonnen oder hat der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst, ( wurden SMS versendet ), erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig.
So ein Schwachsinn. Ich würde definitiv nicht bezahlen!
Die Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung muß nach § 355 Abs. 2 BGB DEUTLICH und UNÜBERSEHBAR sein
(deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt)
Der Widerruf hebt sich in den AGBs der free SMS Seite nicht ab!
Also entspricht er nicht der Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB. Die Wiederrufsbelehrung hat somit noch garnicht begonnen! Wie auch?
Somit könnt ihr jederzeit widerrufen!
Nochwas:
Habt ihr euch mal ganz bewußt die AGBs angeschaut?
http://www.smsfree100.de/teilnahme.php
Bis § 7 sind die rellativ gut zu lesen
Ab § 9 ( § 8 existiert gar nicht !
Sieht das Jemand genauso !?
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 16. September 2006 - 18:01

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