"KatinkaKiri" sagte:
Die IP-Adresse der Gegenstelle lässt sich mit Spezialsoftware auslesen. Damit haben sie aber nur die Nummer und nicht die Person, die dahintersteht. Diese könnte nur über den Provider in Erfahrung gebracht werden, über den Du ins Internet gehst. Aus Gründen des Datenschutzes wird er aber einer Privatperson niemals diese Auskunft geben. Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft) gegenüber ist er zur Herausgabe verpflichtet, weil er sonst eine strafbare Handlung decken würde. Voraussetzung ist aber, er kann sie selbst recherchieren. Bei DSL-Anschlüssen dürfte das problemlos möglich sein, bei Einwahlverbindungen jedoch nur, wenn die Verbindungen protokolliert werden. Und das ist bei Billiganbietern meist nicht der Fall (bei T-Online schon, weil da noch ehem. Beamte sitzen, die alles pingelig genau machen. Du kannst aber auch Programme kaufen, die bewusst IP-Adressen verfälschen, um eine Recherche zu vereiteln. IP-Adressen sind im Internet dazu bestimmt, den richtigen Rückfluss der angeforderten Daten zu gewährleisten und nicht zur Personenidentifizierung. Daher kann auch die Staatsanwaltschaft nur ein dummes Gesicht machen, wenn der Provider selbst nicht in der Lage ist, nachzuvollziehen, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt welcher IP-Adresse bedient hat; er ist aber verpflichtet, zu offenbaren, was er offenbaren kann, um sich nicht selbst strafbar zu machen.
Die IP-Adresse hat nichts mit der Handy-Nummer zu tun. Die hast Du selbst in Deinen Profildaten hinterlegt, damit eine abgesandte SMS so aussieht, als wäre Dein Handy der Absender (und damit andere Dir antworten können). Und die Schweine haben das zum Phishing benutzt. Aber auch der Mobilfunkanbieter darf die Angaben nicht herausgeben, wenn Du der Inverssuche widersprochen hast. Das ist alles nur Angstmacherei.