Zitat (Rudel_Osnabrück: 18.08.2007, 22:49)
anscheind wird diese ganze freesms Nummer etwas ernster: Folgender Fall:
Meine schwester (26) hat letztes Jahr irgendwann im Herbst über diese freesms 24 Seite sms verschickt und sich dort mit ihren richtigen Daten angemeldet. Hat dann natürlich nach ablauf der Widerspruchsfrist Post bekommen, konnte sich nicht richtig wehren, und erstmal 30 Euro bezahlt weil die dachte sie muss das tun. Hat den ganzen Quatsch mit Schufa und Gerichtsverfahren geglaubt... Kurz danach kam die Nachricht sie solle nochmal auf ein anderes Konto überweisen weil die Bankverbindung sich geändert hat. Unglaublicherweise hat sie auch das getan. Wohl gemerkt, sie ist 26... Naja, sie hat das dann in der Familie erzählt, Ich hab ein bißchen gegoogelt und es war ruckzuck klar was da läuft. Hab ihr dann denn Musterbrief gegeben und gesagt: "den abschicken, danach auf nichts mehr reagieren" Soweit so gut, das war alles Herbst/Winter 2006.
Bis diese Woche kam nichts, kein Inkasso oder sonstwas...
ABER:
Diese Woche ruft meine Schwester mich an und bereut auf mich gehört zu haben: Es ist ein Brief von einer RA/Notar-Kanzlei aus Flensburg gekommen (smollich & kayser). Ich bin erst davaon ausgegangen dass das nur ne typische Einschüchterung ist, aber als ich den brief gelesen habe, war ich mir nicht mehr so ganz sicher:
- es ist keine 1-mann-klitsche sondern anscheinend ne größere Kanzlei mit notaren
- niemand will etwas vom widerruf meiner schwester wissen
- angeblich hätte sie nicht zweimal 30Euro bezahlt, sondern nur einmal
- keine englische limited mehr sondern mit einem mal shiftworx GMBH in Deutschland
- anwaltskanzlei tauchte noch nie im internet auf im zusammenhang mit dieser sms-nummer (oder ich finde es nicht)
- nicht eins dieser diletantischen Drohschreiben die internet rumschwirren, sondern sehr nüchtern und professionell
Also was tun? Hab ihr gesagt, dass sie erstmal nicht bezahlen soll und ich mich schlau mache, finde nur leider nix über diese Kanzlei und finde auch kein beispiel zum Fall meiner schwester (nicht mehr minderjährig und schon einen Teil bezahlt)
was kann jetzt passieren wenn sie weiter nicht bezahlt und sollen wir irgendwie auf das anwaltsschreiben reagieren?
Hallo,
gehe ich ich richtig in der Annahme, dass Deine Schwester zuvor auch Mahnungen von Debt&Asset; erhielt?
Meine Frage stelle ich deshalb, na; weil aus Deinem Schreiben dieses nicht so richtig -zumindest für mich-hervorging!!
Auch wenn nun eine "neue"Kanzlei beauftragt----------was solls, EINZIG UND ALLEIN GILT EIN GERICHTLICHER
BESCHEID------------- und auch DIESEM darf Widersprochen werden.
Aber soweit mir bekannt-wurde bisher noch nie ein gerichtlicher Mahnbescheid in Sachen "SMSfree100; etc.; von amtswegen her zum Versand gegeben.
Und; ich sage- ausdrücklich und-----------sollte jemals ein solcher Bescheid in`s Haus flattern-sofort hier auch das Kästchen"Widerrufen"; ankreuzen---------denn; hier kommen(würden) Eure "Widersacher"schonmal in Zugwang geraten; denn dann müssten Diese ihre "Geschäftsstrategie" offenlegen..........hmm, das wollen und können die nicht.
LG, Apostille

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