Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#1358
geschrieben 24. August 2007 - 12:16
FOLGENDES: Ich habe es mit meiner Strategie geschafft (wahrscheinlich)!!!
EINFACH VON ANFANG AN NICHT REAGIEREN UND SICH TOT STELLEN !!!
Habe mich vor etwas mehr als einem halben Jahr bei freesms24 angemeldet, mit richtigen Daten usw. Als ich checkte, was vor sich geht, war es zu spät. Ab da habe ich auf gar nichts mehr reagiert. Weder auf die SMS noch auf die Mails. Und die ganz schrecklichen Mahnbriefe, die übrigens alle sehr ernst und professionell gehalten waren, habe ich automatisch nach dem Durchlesen in den Müll geworfen.
Nun, vor fast 3 Monaten habe ich das letzte Mal von denen was gehört: Die "letzte" Mahnung mit Androhung eines Gerichtsverfahrens. Seit dem niochts mehr. Rein gar nichts.
Habe schon angefangen, die Sache zu vergessen...
Also, macht es wie ich! Die wissen ganz genau, dass sie vor keinem Gericht der Welt recht bekommen werden!!
In dem Sinne, lebt wohl! Ich gehe davon aus, dass ich nie wieder was in diesem Thread schreiben muss!
cu
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#1359
geschrieben 24. August 2007 - 12:28
#1360
geschrieben 24. August 2007 - 18:27
ich habe nun anhand des beispiels von gary2 (auf seite 2) eine anfechtung geschrieben und hoffe nun, dass ich mir die inkassopost sparen kann - sowie jegliche weitere belästigung dieser sogenannten freesms-seite.
werde jedenfalls nie wieder die AGB's nicht lesen!
danke an alle die hier freundlich weiterhelfen.
gruss
#1361
geschrieben 25. August 2007 - 00:37
Zitat (Rudel_Osnabrück: 18.08.2007, 22:49)
anscheind wird diese ganze freesms Nummer etwas ernster: Folgender Fall:
Meine schwester (26) hat letztes Jahr irgendwann im Herbst über diese freesms 24 Seite sms verschickt und sich dort mit ihren richtigen Daten angemeldet. Hat dann natürlich nach ablauf der Widerspruchsfrist Post bekommen, konnte sich nicht richtig wehren, und erstmal 30 Euro bezahlt weil die dachte sie muss das tun. Hat den ganzen Quatsch mit Schufa und Gerichtsverfahren geglaubt... Kurz danach kam die Nachricht sie solle nochmal auf ein anderes Konto überweisen weil die Bankverbindung sich geändert hat. Unglaublicherweise hat sie auch das getan. Wohl gemerkt, sie ist 26... Naja, sie hat das dann in der Familie erzählt, Ich hab ein bißchen gegoogelt und es war ruckzuck klar was da läuft. Hab ihr dann denn Musterbrief gegeben und gesagt: "den abschicken, danach auf nichts mehr reagieren" Soweit so gut, das war alles Herbst/Winter 2006.
Bis diese Woche kam nichts, kein Inkasso oder sonstwas...
ABER:
Diese Woche ruft meine Schwester mich an und bereut auf mich gehört zu haben: Es ist ein Brief von einer RA/Notar-Kanzlei aus Flensburg gekommen (smollich & kayser). Ich bin erst davaon ausgegangen dass das nur ne typische Einschüchterung ist, aber als ich den brief gelesen habe, war ich mir nicht mehr so ganz sicher:
- es ist keine 1-mann-klitsche sondern anscheinend ne größere Kanzlei mit notaren
- niemand will etwas vom widerruf meiner schwester wissen
- angeblich hätte sie nicht zweimal 30Euro bezahlt, sondern nur einmal
- keine englische limited mehr sondern mit einem mal shiftworx GMBH in Deutschland
- anwaltskanzlei tauchte noch nie im internet auf im zusammenhang mit dieser sms-nummer (oder ich finde es nicht)
- nicht eins dieser diletantischen Drohschreiben die internet rumschwirren, sondern sehr nüchtern und professionell
Also was tun? Hab ihr gesagt, dass sie erstmal nicht bezahlen soll und ich mich schlau mache, finde nur leider nix über diese Kanzlei und finde auch kein beispiel zum Fall meiner schwester (nicht mehr minderjährig und schon einen Teil bezahlt)
was kann jetzt passieren wenn sie weiter nicht bezahlt und sollen wir irgendwie auf das anwaltsschreiben reagieren?
Hallo,
gehe ich ich richtig in der Annahme, dass Deine Schwester zuvor auch Mahnungen von Debt&Asset; erhielt?
Meine Frage stelle ich deshalb, na; weil aus Deinem Schreiben dieses nicht so richtig -zumindest für mich-hervorging!!
Auch wenn nun eine "neue"Kanzlei beauftragt----------was solls, EINZIG UND ALLEIN GILT EIN GERICHTLICHER
BESCHEID------------- und auch DIESEM darf Widersprochen werden.
Aber soweit mir bekannt-wurde bisher noch nie ein gerichtlicher Mahnbescheid in Sachen "SMSfree100; etc.; von amtswegen her zum Versand gegeben.
Und; ich sage- ausdrücklich und-----------sollte jemals ein solcher Bescheid in`s Haus flattern-sofort hier auch das Kästchen"Widerrufen"; ankreuzen---------denn; hier kommen(würden) Eure "Widersacher"schonmal in Zugwang geraten; denn dann müssten Diese ihre "Geschäftsstrategie" offenlegen..........hmm, das wollen und können die nicht.
LG, Apostille
#1362
geschrieben 30. August 2007 - 19:51
Sehr geehrte® Dominik #######,
1)Urteil des AG München Az 161 C 23695/06
Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf kurz repliziert, dass
dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB
angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den
Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der
Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt.
2)Urteil des LG Halle Az 1 S 28/05
Bei unserer Widerrufsbelehrung handelt es sich entgegen Ihrer Annahme nicht um die Musterwiderrufsbelehrung die
Grundlage des Urteils des LG Halle vom 13.05.2005 waren. Insofern ist die Widerrufsfrist entgegen Ihrer Behauptung auf
Grundlage des § 312 d III Nr. 2 BGB bereits abgelaufen und ein Widerruf nicht mehr möglich.
3)Selbst die Argumentation mit der Ultima Ratio des § 242 BGB ist in Ihrem Fall nicht einschlägig. Ein Vertrag ist wie schon
eingehend erläutert wirksam zustande gekommen. Das es sich bei unserer Seite NICHT um Angebote handelt, bei denen der
Kunde wettbewerbsrechtlich nicht auf die Kostenfolge hingewiesen wird ist mittlerweile von den Staatsanwaltschaften Kiel und
Flensburg (545 JS 15827/07 und 115 Js 24469/06) entschieden worden.
Uns wird dort sowohl unserer Werbung als nicht irreführend als auch die Straflosigkeit unserer Seite ausdrücklich bestätigt.
Infolgedessen ist der Vertrag aufgrund § 242 nicht erloschen!
4)Zwischen Ihnen und der Micro SD 256 Ltd. ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in
diesem Falle Sie gibt das Angebot im Sinne des § 145 BGB ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular
absendet. Die Annahme besteht in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch die Micro SD 256 Ltd.
Diese Vorgehensweise wird auch in den AGB – namentlich in § 3.1 - beschrieben.
Ein wirksamer Vertrag nach §§ 145 ff BGB wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung, spätestens aber
mit dem Beginn der Leistungserbringung (§ 158 BGB I) geschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Hansen
smsfree100.de
was soll ich jetzt machen habe kein plan wie ich darauf antworten soll hat der recht soll ich lieber jetzt zahlen bevor es durch inkasso und so teurer wird
#1363
geschrieben 31. August 2007 - 11:33
mist, leider ists bie mir nciht so einfach gelaufen wie bei gary2.
[i]Sie haben sich bei die-freesms-seite.com angemeldet und unseren Service in
Anspruch genommen, was wir zweifelsfrei
nachweisen können.
Versandzeit Absender Empfänger
--------------------------------------------------------------------------------
Die Kündigungsfrist ist abgelaufen!
Sie haben bereits den Service genutzt. Eine Kündigung ist damit nicht mehr
möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch
Ihre Nutzung beendet worden und der Vertrag ab sofort wirksam.
Sie haben nach der Eingabe Ihrer www.die-freesms-seite.com das Formular
abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre
Adresse mit einem Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie
bestätigt und haben damit einen
rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Dass Sie sich nicht angemeldet haben ist bei diesen zwei eindeutigen Beweisen
ausgeschlossen.
In unseren AGB`s wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme unseres
Services 9 € mtl. kostet und der
Beitrag für die Jahresmitgliedschaft im Voraus fällig ist.
Sie haben die Bedingungen gelesen, was Sie durch anklicken unserer AGB`s
bestätigt haben.
Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen bestätigten Vertragsbedingungen zu
erfüllen und den Jahresbeitrag in Höhe von 99 €
auf das Konto:
Kontoinhaber: Shiftworx GmbH
Institut: Postbank Hamburg
Kontonummer: 947 05 204
Bankleitzahl: 200 100 20
Information für unsere Kunden im Ausland:
IBAN: DE 322 00 100 2000 947 05 204
BIC-SWIFT: PBN KD EFF
vorzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
die-freesms-seite.com
#1364
geschrieben 01. September 2007 - 15:05
#1365
geschrieben 04. September 2007 - 11:10
#1366
geschrieben 06. September 2007 - 21:54
Hab Heute die 1. Mahnung bekommen.
Also ich bezahle auf jeden Fall erstmal nix! Falls nen vernünftigen Brief an die " die-freesms-seite" geschrieben hat BITTE bei mir melden. Möglichst per Mail.
Habe soeben folgendes geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihenen mit das es für mich nicht erkentlich war das Ihr Service kostenpflichtig ist. Der Name Ihrer Internetpräsens "FREESMS-Seite" ließ mich in der Ansicht das es sich wirklich um ein kostenfreies Angebot hadelt.
Vielen Dank für Ihr verständnis
#1367
geschrieben 07. September 2007 - 12:40
das erste mal habe ich am 20.08.07 gepostet und versprochen, mich bei weiteren Reaktionen zu melden. Heute ist ein Schreiben von H.Ingo Brand - Rechtsanwalt - gekommen. Folgender Wortlaut:
>>>>>>>>>
Sehr geehrter.............,
meine Mandantin hat mich beauftragt, einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken. Dank moderner Datenverarbeitung ist dies schnell umzusetzen. Einen Titel wie umseitig abgedruckt kann und werde ich über das Mahngericht gegen Sie erwirken. Damit kann der Gerichtsvollzieher bei Ihnen pfänden.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die damit verbundene Kostenentwicklung um weiter Euro 73,58 wirklich Ihrem Willen entspricht. etc etc etc
<<<<<<<<<<
Kein Wort darüber, dass VOR einem Vollstreckungsbescheid erst einmal ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden muss. Sicherlich wird jeder Mahnbescheid ohne Prüfung des Sachverhaltes erteilt. ABER, gegen diesen kann man und muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dann kommt auch kein Vollstrecker. Denn nun muss die Gegenseite vor Gericht belegen, dass die Forderungen rechtens sind.
UND DA LACHEN WIR DOCH DRÜBER - ODER!!!!!!
Also Leute - Ruhe bewahren - Ihr hört von mir.
Gruß ConAkli
#1368
geschrieben 07. September 2007 - 20:53
PS.: ihr habt ja geschrieben di ip verfolgen dürfen die nicht
und die daten vom handynetzbetreiber also meine adresse kriegen se auch net dann kann ich ruhig schlafen.Jetz kauf ich mir schön brav immer eine prepaidkarte
#1369
geschrieben 10. September 2007 - 13:13
jetzt habe ich sehr viel zu diesem leidigen Thema gelesen und wollte mal wissen, ob schon jemand mit esimen Erfahrung hat. Bei denen bin ich nämlich auf den Leim gegangen und habe - laut Forum - bis jetzt auch nur ein Einschreiben an die deutsche Adresse geschickt und ausser Drohungen, wie jetzt mit Inkasso, nichts weiter gehört.
Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern könnte.
Bis bald
#1370
geschrieben 13. September 2007 - 22:25
Zitat (Tronik: 06.09.2007, 22:54)
Hab Heute die 1. Mahnung bekommen.
Also ich bezahle auf jeden Fall erstmal nix! Falls nen vernünftigen Brief an die " die-freesms-seite" geschrieben hat BITTE bei mir melden. Möglichst per Mail.
Habe soeben folgendes geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihenen mit das es für mich nicht erkentlich war das Ihr Service kostenpflichtig ist. Der Name Ihrer Internetpräsens "FREESMS-Seite" ließ mich in der Ansicht das es sich wirklich um ein kostenfreies Angebot hadelt.
Vielen Dank für Ihr verständnis
Hey Tronic,
hat sich bei dir schon jemand gemeldet?
Ich hab heute von die-freesms-seite die 2. Mahnung erhalten mit der Androhung von weiteren rechtlichen Schritten, Mahngebühren und einem Inkassounternehmen.
Die ersten Mails von denen habe ich garnicht erhalten. Die sind alle im Spamverdacht gelandet. Komischwerweise ist erst die 1. Mahnung in mein normales Postfach durchgesickert. Meinen Spamverdacht-Ordner schaue ich leider nur 1x im Monat durch, weil es eh immer so viel ist...
Auf meine Bitte das Konto schnellstmöglich zu löschen, da ich nie eine Belehrung bekommen habe, keine sms keine Vertragsbestätigung etc. pp. haben sie so getan, als hätte ich garnicht reagiert, sie könnten mir alles beweisen blabla. Und nu?
Bei den anderen scheint das ja alles immer wunderbar mit nem Widerruf per Einschreiben funktioniert haben, aber das waren alles andere Unternehmen. Du bist der erste, den ich gefunden hab, der auch bei die-freesms-seite war...
#1371
geschrieben 14. September 2007 - 02:12
Ganz viele Beiträge zu Diesem Fall habe ich schon verfasst.
Heute nochmal: Keiner verklagt Euch................ob der Drohungen seitens per Sms oder per Mail.
Diese Firma; ganz gezielt sage ich diese Firma welche Ihre Angebote aus England schaltet............. wird...........und würde NIEMANDEN verklagen wer nicht FREIWILLIG zahlt.
Diese würden bei Gericht niemals durchkommen!und von daher sind es wirklich nur "leere" Drohungen.
Ein Vorteil würde darin bestehen wenn Ihr Freunde und dergleichen warnen! würdet----diese Seite nicht mehr in Anspruch zu nehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bringt EUCH nun jetzt augenblicklich nicht weiter.......................aber...............ni
x zahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Staatsanwaltschaft
#1372
geschrieben 15. September 2007 - 16:27
2. Mahnung hab ich bekommen.
Sie haben sich am 22.08.2007 um 14:51:51 Uhr unter der gespeicherten IP 85.178.175.12
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.die-freesms-seite.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 99.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 21.09.2007 zu begleichen.
Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.
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