ich hab auch probleme mit solchen internetbetrügern von www.feel-free-sms.com. (cube media Gmbh)
hab ne mahnung bekommen und gleich darauf geanttwortet, dass die sms die ich verschicken wollte nicht mal angekommen sind usw und dass ich keine ahnung hatte, dass es da kostenpflichtig ist usw. dann haben die mir nochmal geschrieben und ich hab geantwortet, dass ich darüber im unklaren war usw und hab mit sachen argumentiert, die hier auch schon jemand mal geschrieben hat
"Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
darauf hin bekam ich dann das:
[b]Sehr geehrte® XXXXXXXXXX,
mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und der Java Media Ltd., vertreten durch den Director Janice
Görgner als Betreiber der Seite www.feel-free-sms.com kein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Das ist so nicht
korrekt.
Zwischen Ihnen und der Java Media Ltd. Ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen. Ein
solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in
diesem Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht
in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die Java Media Ltd. Diese Vorgehensweise wird auch in
den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.
Soweit Sie monieren dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung fehlt ist das auch nicht richtig. Dass es sich um
ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht wie von Ihnen behauptet nur im "Kleingedruckten" zu finden. Bereits auf der
Startseite wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich
bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Durch die Bestätigung der AGB haben sie die
Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an dem Merkmal einer übereinstimmenden
Willenserklärung ausräumt.
Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.
Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages lässt sich ebenfalls nicht aufrechterhalten da der Preis zu der Leistung in
keinem krassen Missverhältnis steht. Für ein Entgeld von 12,-? im Monat werden 100 SMS als Gegenleistung angeboten. Das
ergibt einen Preis von 0,12 ? pro SMS. Im Vergleich zu den SMS-Kosten der Telefonanbieter ist das preislich sehr günstig und
alles andere als sittenwidrig.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.
Eine Täuschung - in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen - liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.
Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird.
Aus oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
feel-free-sms.com
was tun?
Dieser Beitrag wurde von internetopfer bearbeitet: 14. August 2007 - 11:53

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