Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#1348
geschrieben 13. August 2007 - 19:01
hier die links für die AGB http://www.die-frees...te.com/agb.html
wenn da jemand erfahrung hat.. bitte meldet euch!!!
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#1349
geschrieben 13. August 2007 - 19:03
Dafür bitte lesen.
dauert vielleicht ne viertel Stunde.....
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#1350
geschrieben 13. August 2007 - 20:03
Ist es sinnvoll, Mailadresse usw zu ändern? Oder auch nicht notwendig?
Wenn das so einfach ist..
#1351
geschrieben 14. August 2007 - 11:49
ich hab auch probleme mit solchen internetbetrügern von www.feel-free-sms.com. (cube media Gmbh)
hab ne mahnung bekommen und gleich darauf geanttwortet, dass die sms die ich verschicken wollte nicht mal angekommen sind usw und dass ich keine ahnung hatte, dass es da kostenpflichtig ist usw. dann haben die mir nochmal geschrieben und ich hab geantwortet, dass ich darüber im unklaren war usw und hab mit sachen argumentiert, die hier auch schon jemand mal geschrieben hat
"Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
darauf hin bekam ich dann das:
[b]Sehr geehrte® XXXXXXXXXX,
mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und der Java Media Ltd., vertreten durch den Director Janice
Görgner als Betreiber der Seite www.feel-free-sms.com kein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Das ist so nicht
korrekt.
Zwischen Ihnen und der Java Media Ltd. Ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen. Ein
solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in
diesem Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht
in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die Java Media Ltd. Diese Vorgehensweise wird auch in
den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.
Soweit Sie monieren dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung fehlt ist das auch nicht richtig. Dass es sich um
ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht wie von Ihnen behauptet nur im "Kleingedruckten" zu finden. Bereits auf der
Startseite wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich
bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Durch die Bestätigung der AGB haben sie die
Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an dem Merkmal einer übereinstimmenden
Willenserklärung ausräumt.
Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.
Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages lässt sich ebenfalls nicht aufrechterhalten da der Preis zu der Leistung in
keinem krassen Missverhältnis steht. Für ein Entgeld von 12,-? im Monat werden 100 SMS als Gegenleistung angeboten. Das
ergibt einen Preis von 0,12 ? pro SMS. Im Vergleich zu den SMS-Kosten der Telefonanbieter ist das preislich sehr günstig und
alles andere als sittenwidrig.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.
Eine Täuschung - in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen - liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.
Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird.
Aus oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
feel-free-sms.com
was tun?
Dieser Beitrag wurde von internetopfer bearbeitet: 14. August 2007 - 11:53
#1352
geschrieben 17. August 2007 - 23:03
Habe die ganze zeit auf die Mahnungen per mail nicht reagiert, habe einen Brief von Debt Asset bekommen und nun von Rechtsanwalt Brand. War nun bei der Verbraucherzentrale, naja, die haben mir nix neues erzählt, war ja schon bestens informiert durch eure zahlreichen Posts.
Auf jeden Fall hat die Frau mir da folgendes Standardschreiben gegeben.
habe es minimal abgändert da das Schreiben ja ursprünglich für die betreffende Firma, in diesem Fall smsfree100.de gedacht, war und nicht für den Rechtsanwalt. Auch wenn ich mittlerweile echt an dessen Existenz zweifele...hehe...erinnert mich irgen wie an Lenßen und Partner....Ingo....
Ich posts einfach mal hier rein, was ihr dazu denkt, vielleicht hilfts ja auch jemand anderem weiter.
Achso, ist es nach Mahnung, Schreiben vom Inkasso und Rechtsanwalt nicht zu spät auf diese Widerrufsfrist zu setzen? Hätt ich das nich direkt machen müssen?
Forderung der SHIFTworx GmbH (smsfree100.de)
Sehr geehrter Herr Brand,
im Schreiben vom 08.08.2007 fordern sie von mir einen Gesamtbetrag in Höhe von 153 €.
Grund dafür soll eine Registrierung auf www.smsfree100.de sein. Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes haben wir dazu folgendes auszuführen:
Dieser Forderung wir im Grunde als auch der Höhe nach widersprochen.
Zu einem Vertragsschluss konnte es nicht kommen, da keine entsprechende Willenserklärung unsererseits vorliegt. Sie haben insoweit Beweis dafür anzutreten wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Darüber hinaus ergibt sich eine Unwirksamkeit aus dem hilfsweise geltenden gemachten Widerruf des Rechtsgeschäfts. Wir weisen Sie insoweit darauf hin, dass wir über das uns zustehende Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurden gemäß der
§§ 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 126 b BGB. Des Weiteren ist die Wiederrufsbelehrung nicht deutlich genug gestaltet und hebt sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom übrigen Text ab. Die Frist hat daher noch nicht zu laufen begonnen, ein Widerruf ist noch möglich.
Schließlich war aufgrund der Aufmachung der besagten Homepage smsfree100.de nicht erkennbar, dass dieses Angebot kostenpflichtig sein solle. Eine Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile war daher nicht möglich. Zu einem wirksamen Vertragsschluss konnte es nicht kommen.
Hilfsweise fechten wir den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an.
Ich fordere die Firma SHIFTworx GmbH (smsfree100.de) auf, mir binnen der nächsten 14 Tage de Zahlungsforderungsverzicht zu erklären.
Hochachtungsvoll
nur so interesse halber, hat eigentlich irgendjemand die playstation bei dem gewinnspiel bei smsfree100 gewonnen?
#1353
geschrieben 17. August 2007 - 23:15
Die Schweine schreiben keinen Absender auf ihre super tollen Briefe...ich dachte es wär ne Einladung zu Vorstellungsgespräch, na der tag war dann gelaufen nach dem ich den brief vom Anwalt geöffnet hab....
#1354
geschrieben 18. August 2007 - 21:49
anscheind wird diese ganze freesms Nummer etwas ernster: Folgender Fall:
Meine schwester (26) hat letztes Jahr irgendwann im Herbst über diese freesms 24 Seite sms verschickt und sich dort mit ihren richtigen Daten angemeldet. Hat dann natürlich nach ablauf der Widerspruchsfrist Post bekommen, konnte sich nicht richtig wehren, und erstmal 30 Euro bezahlt weil die dachte sie muss das tun. Hat den ganzen Quatsch mit Schufa und Gerichtsverfahren geglaubt... Kurz danach kam die Nachricht sie solle nochmal auf ein anderes Konto überweisen weil die Bankverbindung sich geändert hat. Unglaublicherweise hat sie auch das getan. Wohl gemerkt, sie ist 26... Naja, sie hat das dann in der Familie erzählt, Ich hab ein bißchen gegoogelt und es war ruckzuck klar was da läuft. Hab ihr dann denn Musterbrief gegeben und gesagt: "den abschicken, danach auf nichts mehr reagieren" Soweit so gut, das war alles Herbst/Winter 2006.
Bis diese Woche kam nichts, kein Inkasso oder sonstwas...
ABER:
Diese Woche ruft meine Schwester mich an und bereut auf mich gehört zu haben: Es ist ein Brief von einer RA/Notar-Kanzlei aus Flensburg gekommen (smollich & kayser). Ich bin erst davaon ausgegangen dass das nur ne typische Einschüchterung ist, aber als ich den brief gelesen habe, war ich mir nicht mehr so ganz sicher:
- es ist keine 1-mann-klitsche sondern anscheinend ne größere Kanzlei mit notaren
- niemand will etwas vom widerruf meiner schwester wissen
- angeblich hätte sie nicht zweimal 30Euro bezahlt, sondern nur einmal
- keine englische limited mehr sondern mit einem mal shiftworx GMBH in Deutschland
- anwaltskanzlei tauchte noch nie im internet auf im zusammenhang mit dieser sms-nummer (oder ich finde es nicht)
- nicht eins dieser diletantischen Drohschreiben die internet rumschwirren, sondern sehr nüchtern und professionell
Also was tun? Hab ihr gesagt, dass sie erstmal nicht bezahlen soll und ich mich schlau mache, finde nur leider nix über diese Kanzlei und finde auch kein beispiel zum Fall meiner schwester (nicht mehr minderjährig und schon einen Teil bezahlt)
was kann jetzt passieren wenn sie weiter nicht bezahlt und sollen wir irgendwie auf das anwaltsschreiben reagieren?
#1355
geschrieben 19. August 2007 - 23:11
konstruktive vorschläge hab ich leider keine....vielleicht haben die herren die taktik geändert aber schon schier...is ja schon ne ganze weil her.....
boah, könnt ich mich über den ganzen kram aufregen.......
#1356
geschrieben 20. August 2007 - 17:30
hat denn jemand schon über ein jahr hinweg erfahrung mit dieser sms-seite?
#1357
geschrieben 20. August 2007 - 17:45
kurz zu meiner Person / Problem: Ich bin 48 Jahre alt - männlich und -- ja ich bin reingefallen!!! Habe im Urlaub eine frei SMS verschicken wollen und ........... bekomme nun seit dem 27.06.07 all das was Ihr hier alle schon dokumentiert habt: Rechnung / 1. Mahung / 2. Mahnung / Schreiben vom Inkassobüro Debt & Asset - bis jetzt. Begleitet wurde der E-Mail-Terror natürlich mit einigen SMS. Ich soll jetzt 153,- Euro bezahlen und...?!?!?
Auch wenn es vielen von Euch an die Nieren geht, dass Gehirn beschäftigt sich ja doch mit der Zermürbungstaktik, reagiert einfach nicht. Ich habe hier so viel zu diesem Thema gelesen, dass ich zu dem Entschluß gekommen bin, hier zu berichten, wie meine Geschichte ausgeht.
Eines solltet Ihr allerdings anfechten. Ein vom Gericht versendeter Mahnbescheid sollte kurz mit einer Begründung des Widerrufs zurück an das Gericht geschickt wird. Grund ist hier der nicht rechtswirksam zustande gekommene Vertrag. Dazu habt Ihr 14 Tage Zeit.
Ich habe im ganzen Web noch nicht einen Hinweis finden können, dass es zur Feststellung eines rechtswirksamen Vertrages zu einem Gerichtsprozess gekommen ist.
Übt Euch in Geduld, zahlt nicht, reagiert auf ein Mahnbescheid und alles sollte sich im Sande verlaufen.
Mit den freundlich gemeinten Hinweisen verbleibe ich mit sonnigen Grüßen vom Niederrhein
Euer Conakli
Dieser Beitrag wurde von ConAkli bearbeitet: 20. August 2007 - 17:48
#1358
geschrieben 24. August 2007 - 12:16
FOLGENDES: Ich habe es mit meiner Strategie geschafft (wahrscheinlich)!!!
EINFACH VON ANFANG AN NICHT REAGIEREN UND SICH TOT STELLEN !!!
Habe mich vor etwas mehr als einem halben Jahr bei freesms24 angemeldet, mit richtigen Daten usw. Als ich checkte, was vor sich geht, war es zu spät. Ab da habe ich auf gar nichts mehr reagiert. Weder auf die SMS noch auf die Mails. Und die ganz schrecklichen Mahnbriefe, die übrigens alle sehr ernst und professionell gehalten waren, habe ich automatisch nach dem Durchlesen in den Müll geworfen.
Nun, vor fast 3 Monaten habe ich das letzte Mal von denen was gehört: Die "letzte" Mahnung mit Androhung eines Gerichtsverfahrens. Seit dem niochts mehr. Rein gar nichts.
Habe schon angefangen, die Sache zu vergessen...
Also, macht es wie ich! Die wissen ganz genau, dass sie vor keinem Gericht der Welt recht bekommen werden!!
In dem Sinne, lebt wohl! Ich gehe davon aus, dass ich nie wieder was in diesem Thread schreiben muss!
cu
#1359
geschrieben 24. August 2007 - 12:28
#1360
geschrieben 24. August 2007 - 18:27
ich habe nun anhand des beispiels von gary2 (auf seite 2) eine anfechtung geschrieben und hoffe nun, dass ich mir die inkassopost sparen kann - sowie jegliche weitere belästigung dieser sogenannten freesms-seite.
werde jedenfalls nie wieder die AGB's nicht lesen!
danke an alle die hier freundlich weiterhelfen.
gruss
#1361
geschrieben 25. August 2007 - 00:37
Zitat (Rudel_Osnabrück: 18.08.2007, 22:49)
anscheind wird diese ganze freesms Nummer etwas ernster: Folgender Fall:
Meine schwester (26) hat letztes Jahr irgendwann im Herbst über diese freesms 24 Seite sms verschickt und sich dort mit ihren richtigen Daten angemeldet. Hat dann natürlich nach ablauf der Widerspruchsfrist Post bekommen, konnte sich nicht richtig wehren, und erstmal 30 Euro bezahlt weil die dachte sie muss das tun. Hat den ganzen Quatsch mit Schufa und Gerichtsverfahren geglaubt... Kurz danach kam die Nachricht sie solle nochmal auf ein anderes Konto überweisen weil die Bankverbindung sich geändert hat. Unglaublicherweise hat sie auch das getan. Wohl gemerkt, sie ist 26... Naja, sie hat das dann in der Familie erzählt, Ich hab ein bißchen gegoogelt und es war ruckzuck klar was da läuft. Hab ihr dann denn Musterbrief gegeben und gesagt: "den abschicken, danach auf nichts mehr reagieren" Soweit so gut, das war alles Herbst/Winter 2006.
Bis diese Woche kam nichts, kein Inkasso oder sonstwas...
ABER:
Diese Woche ruft meine Schwester mich an und bereut auf mich gehört zu haben: Es ist ein Brief von einer RA/Notar-Kanzlei aus Flensburg gekommen (smollich & kayser). Ich bin erst davaon ausgegangen dass das nur ne typische Einschüchterung ist, aber als ich den brief gelesen habe, war ich mir nicht mehr so ganz sicher:
- es ist keine 1-mann-klitsche sondern anscheinend ne größere Kanzlei mit notaren
- niemand will etwas vom widerruf meiner schwester wissen
- angeblich hätte sie nicht zweimal 30Euro bezahlt, sondern nur einmal
- keine englische limited mehr sondern mit einem mal shiftworx GMBH in Deutschland
- anwaltskanzlei tauchte noch nie im internet auf im zusammenhang mit dieser sms-nummer (oder ich finde es nicht)
- nicht eins dieser diletantischen Drohschreiben die internet rumschwirren, sondern sehr nüchtern und professionell
Also was tun? Hab ihr gesagt, dass sie erstmal nicht bezahlen soll und ich mich schlau mache, finde nur leider nix über diese Kanzlei und finde auch kein beispiel zum Fall meiner schwester (nicht mehr minderjährig und schon einen Teil bezahlt)
was kann jetzt passieren wenn sie weiter nicht bezahlt und sollen wir irgendwie auf das anwaltsschreiben reagieren?
Hallo,
gehe ich ich richtig in der Annahme, dass Deine Schwester zuvor auch Mahnungen von Debt&Asset; erhielt?
Meine Frage stelle ich deshalb, na; weil aus Deinem Schreiben dieses nicht so richtig -zumindest für mich-hervorging!!
Auch wenn nun eine "neue"Kanzlei beauftragt----------was solls, EINZIG UND ALLEIN GILT EIN GERICHTLICHER
BESCHEID------------- und auch DIESEM darf Widersprochen werden.
Aber soweit mir bekannt-wurde bisher noch nie ein gerichtlicher Mahnbescheid in Sachen "SMSfree100; etc.; von amtswegen her zum Versand gegeben.
Und; ich sage- ausdrücklich und-----------sollte jemals ein solcher Bescheid in`s Haus flattern-sofort hier auch das Kästchen"Widerrufen"; ankreuzen---------denn; hier kommen(würden) Eure "Widersacher"schonmal in Zugwang geraten; denn dann müssten Diese ihre "Geschäftsstrategie" offenlegen..........hmm, das wollen und können die nicht.
LG, Apostille
#1362
geschrieben 30. August 2007 - 19:51
Sehr geehrte® Dominik #######,
1)Urteil des AG München Az 161 C 23695/06
Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf kurz repliziert, dass
dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB
angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den
Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der
Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt.
2)Urteil des LG Halle Az 1 S 28/05
Bei unserer Widerrufsbelehrung handelt es sich entgegen Ihrer Annahme nicht um die Musterwiderrufsbelehrung die
Grundlage des Urteils des LG Halle vom 13.05.2005 waren. Insofern ist die Widerrufsfrist entgegen Ihrer Behauptung auf
Grundlage des § 312 d III Nr. 2 BGB bereits abgelaufen und ein Widerruf nicht mehr möglich.
3)Selbst die Argumentation mit der Ultima Ratio des § 242 BGB ist in Ihrem Fall nicht einschlägig. Ein Vertrag ist wie schon
eingehend erläutert wirksam zustande gekommen. Das es sich bei unserer Seite NICHT um Angebote handelt, bei denen der
Kunde wettbewerbsrechtlich nicht auf die Kostenfolge hingewiesen wird ist mittlerweile von den Staatsanwaltschaften Kiel und
Flensburg (545 JS 15827/07 und 115 Js 24469/06) entschieden worden.
Uns wird dort sowohl unserer Werbung als nicht irreführend als auch die Straflosigkeit unserer Seite ausdrücklich bestätigt.
Infolgedessen ist der Vertrag aufgrund § 242 nicht erloschen!
4)Zwischen Ihnen und der Micro SD 256 Ltd. ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in
diesem Falle Sie gibt das Angebot im Sinne des § 145 BGB ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular
absendet. Die Annahme besteht in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch die Micro SD 256 Ltd.
Diese Vorgehensweise wird auch in den AGB – namentlich in § 3.1 - beschrieben.
Ein wirksamer Vertrag nach §§ 145 ff BGB wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung, spätestens aber
mit dem Beginn der Leistungserbringung (§ 158 BGB I) geschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Hansen
smsfree100.de
was soll ich jetzt machen habe kein plan wie ich darauf antworten soll hat der recht soll ich lieber jetzt zahlen bevor es durch inkasso und so teurer wird
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