danke!
klar, das habe ich prinzipiell fuer die Drohgebaerden von allen moeglichen Unternehmungen, die in diesem Quark zusammenarbeiten shcon so verstanden.
Die Frage war allerdings auf das Schreiben vom Amtsgericht bezogen.
Dem sollte man ja innerhalb 14 Tagen wiedersprechen, was ja dann im Ernstfall nicht geht, bei 3 Wochen Urlaub.
Ansonsten...klar... ich mach Urlaub ohne Bedenken ggue. der "SMSFree100-Sippschafft!

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