Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#1339
geschrieben 07. August 2007 - 08:28
es wird gar nix passieren. Nicht reagieren und gut, dann wird von allein Ruhe...........ich habe nur ein einziges mal reagiert, das war gleich nach dem ersten Brief (Rechnung) ansonsten nie wieder.....das ging bis zum
Schreiben vom Inkassobüro, danach war Ruhe und das schon seit Januar.
Also.........wie schon mehrfach gesagt und hier beschrieben, nicht zahlen,nicht reagieren und schon gar nicht beeindrucken lassen und sich den Urlaub damit vermiesen lassen. Vergiss die Sache einfach und gut....es wird nichts passieren.
Einen schönen Urlaub Dir und liebe Grüße
Ango
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#1340
geschrieben 07. August 2007 - 10:52
danke!
klar, das habe ich prinzipiell fuer die Drohgebaerden von allen moeglichen Unternehmungen, die in diesem Quark zusammenarbeiten shcon so verstanden.
Die Frage war allerdings auf das Schreiben vom Amtsgericht bezogen.
Dem sollte man ja innerhalb 14 Tagen wiedersprechen, was ja dann im Ernstfall nicht geht, bei 3 Wochen Urlaub.
Ansonsten...klar... ich mach Urlaub ohne Bedenken ggue. der "SMSFree100-Sippschafft!
#1341
geschrieben 07. August 2007 - 12:10
woot_jump.gif
Dieser Beitrag wurde von DarkLord bearbeitet: 07. August 2007 - 12:11
#1342
geschrieben 07. August 2007 - 19:56
was ich eigentlich damit sagen wollte......ein Schreiben vom Amtsgericht wird nie ankommen. Die trauen sich nicht zu klagen. Soweit ich das im Forum hier verfolgt habe, ist das auch noch nie vorgekommen, das jemand eines erhalten hat. Wären ja auch schön dumm die Herrschaften, wenn sie mit ihrem Betrug vor Gericht ziehen würden.
Liebe Grüße
Ango
#1343
geschrieben 07. August 2007 - 20:53
Danke an alle fleissigen Schreiberlinge in diesem Mega-Threat!
http://www.winfuture-forum.de/style_emotic...fault/wink2.gif
http://www.winfuture-forum.de/style_emotic...fault/wink2.gif
#1344
geschrieben 12. August 2007 - 09:24
hast du jetzt schon mal wieder etwas von diesem dubiosen Anwalt gehört?
#1345
geschrieben 12. August 2007 - 21:22
ich wollte mich mal bedanken bei euch, das ihr mir geholfen habt. Ich habe seit März nix mehr von denen gehört. Nach, dem er mit Inkasso gedroht hat und ich ihn nochmal paar Sachen um dir Ohren geworfen habe kam dann nix mehr.
Also lass euch nicht untergriegen und achtet nicht auf die... Die reden viel aber nix dahinter...
also danke nochmal..
#1346
geschrieben 13. August 2007 - 18:38
ich brauche dringend eure Hilfe. Vor ein paar Tagen habe ich mich auf der Seite die-freesms-seite.com registriert, um schnell eine Sms abzuschicken. Foldgendes passierte mir: die Sms kam nie an und nun soll ich monatlich einen festen Betrag zahlen. Mein Problem ist, ich habe die AGB nur halbherzig gelesen... Gibt es irgendeine Möglichkeit, aus diesem Schlamassel rauszukommen, ohne dass ich wirklich den Betrag für das ganze Jahr im Voraus zahlen muss? Das wären 99,00€.
Wenn mir da jemand helfen könnte, wäre ich superdankbar!!
Lg
#1347
geschrieben 13. August 2007 - 18:41
Bitte lese einfach mal die letzten 10 - 15 Seiten hier in diesem treat durch.
Dann weist du was du machen musst......
saw
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#1348
geschrieben 13. August 2007 - 19:01
hier die links für die AGB http://www.die-frees...te.com/agb.html
wenn da jemand erfahrung hat.. bitte meldet euch!!!
#1349
geschrieben 13. August 2007 - 19:03
Dafür bitte lesen.
dauert vielleicht ne viertel Stunde.....
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#1350
geschrieben 13. August 2007 - 20:03
Ist es sinnvoll, Mailadresse usw zu ändern? Oder auch nicht notwendig?
Wenn das so einfach ist..
#1351
geschrieben 14. August 2007 - 11:49
ich hab auch probleme mit solchen internetbetrügern von www.feel-free-sms.com. (cube media Gmbh)
hab ne mahnung bekommen und gleich darauf geanttwortet, dass die sms die ich verschicken wollte nicht mal angekommen sind usw und dass ich keine ahnung hatte, dass es da kostenpflichtig ist usw. dann haben die mir nochmal geschrieben und ich hab geantwortet, dass ich darüber im unklaren war usw und hab mit sachen argumentiert, die hier auch schon jemand mal geschrieben hat
"Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
darauf hin bekam ich dann das:
[b]Sehr geehrte® XXXXXXXXXX,
mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und der Java Media Ltd., vertreten durch den Director Janice
Görgner als Betreiber der Seite www.feel-free-sms.com kein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Das ist so nicht
korrekt.
Zwischen Ihnen und der Java Media Ltd. Ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen. Ein
solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in
diesem Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht
in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die Java Media Ltd. Diese Vorgehensweise wird auch in
den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.
Soweit Sie monieren dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung fehlt ist das auch nicht richtig. Dass es sich um
ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht wie von Ihnen behauptet nur im "Kleingedruckten" zu finden. Bereits auf der
Startseite wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich
bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Durch die Bestätigung der AGB haben sie die
Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an dem Merkmal einer übereinstimmenden
Willenserklärung ausräumt.
Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.
Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages lässt sich ebenfalls nicht aufrechterhalten da der Preis zu der Leistung in
keinem krassen Missverhältnis steht. Für ein Entgeld von 12,-? im Monat werden 100 SMS als Gegenleistung angeboten. Das
ergibt einen Preis von 0,12 ? pro SMS. Im Vergleich zu den SMS-Kosten der Telefonanbieter ist das preislich sehr günstig und
alles andere als sittenwidrig.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.
Eine Täuschung - in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen - liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.
Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch
in diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf
ist leider verspätet.
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird.
Aus oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
feel-free-sms.com
was tun?
Dieser Beitrag wurde von internetopfer bearbeitet: 14. August 2007 - 11:53
#1352
geschrieben 17. August 2007 - 23:03
Habe die ganze zeit auf die Mahnungen per mail nicht reagiert, habe einen Brief von Debt Asset bekommen und nun von Rechtsanwalt Brand. War nun bei der Verbraucherzentrale, naja, die haben mir nix neues erzählt, war ja schon bestens informiert durch eure zahlreichen Posts.
Auf jeden Fall hat die Frau mir da folgendes Standardschreiben gegeben.
habe es minimal abgändert da das Schreiben ja ursprünglich für die betreffende Firma, in diesem Fall smsfree100.de gedacht, war und nicht für den Rechtsanwalt. Auch wenn ich mittlerweile echt an dessen Existenz zweifele...hehe...erinnert mich irgen wie an Lenßen und Partner....Ingo....
Ich posts einfach mal hier rein, was ihr dazu denkt, vielleicht hilfts ja auch jemand anderem weiter.
Achso, ist es nach Mahnung, Schreiben vom Inkasso und Rechtsanwalt nicht zu spät auf diese Widerrufsfrist zu setzen? Hätt ich das nich direkt machen müssen?
Forderung der SHIFTworx GmbH (smsfree100.de)
Sehr geehrter Herr Brand,
im Schreiben vom 08.08.2007 fordern sie von mir einen Gesamtbetrag in Höhe von 153 €.
Grund dafür soll eine Registrierung auf www.smsfree100.de sein. Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes haben wir dazu folgendes auszuführen:
Dieser Forderung wir im Grunde als auch der Höhe nach widersprochen.
Zu einem Vertragsschluss konnte es nicht kommen, da keine entsprechende Willenserklärung unsererseits vorliegt. Sie haben insoweit Beweis dafür anzutreten wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Darüber hinaus ergibt sich eine Unwirksamkeit aus dem hilfsweise geltenden gemachten Widerruf des Rechtsgeschäfts. Wir weisen Sie insoweit darauf hin, dass wir über das uns zustehende Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurden gemäß der
§§ 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 126 b BGB. Des Weiteren ist die Wiederrufsbelehrung nicht deutlich genug gestaltet und hebt sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom übrigen Text ab. Die Frist hat daher noch nicht zu laufen begonnen, ein Widerruf ist noch möglich.
Schließlich war aufgrund der Aufmachung der besagten Homepage smsfree100.de nicht erkennbar, dass dieses Angebot kostenpflichtig sein solle. Eine Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile war daher nicht möglich. Zu einem wirksamen Vertragsschluss konnte es nicht kommen.
Hilfsweise fechten wir den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an.
Ich fordere die Firma SHIFTworx GmbH (smsfree100.de) auf, mir binnen der nächsten 14 Tage de Zahlungsforderungsverzicht zu erklären.
Hochachtungsvoll
nur so interesse halber, hat eigentlich irgendjemand die playstation bei dem gewinnspiel bei smsfree100 gewonnen?
#1353
geschrieben 17. August 2007 - 23:15
Die Schweine schreiben keinen Absender auf ihre super tollen Briefe...ich dachte es wär ne Einladung zu Vorstellungsgespräch, na der tag war dann gelaufen nach dem ich den brief vom Anwalt geöffnet hab....
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