Sehr geehrter Herr Hansen,
Verträge sind nichtig, wo außergewöhnliche Sachverhalte in den AGB´s enthalten sind. Dazu zählt unter anderem Zahlungsaufforderungen, bzw Bindung an einen Vertrag. Das ist nur dann erlaubt, wenn auf der Seite, wo man die AGB`S akzeptiert, eindeutig darauf hingewiesen wurde. Dies ist bei Ihrer Seite nicht der Fall. Ein kleines Bild reicht nicht aus.
Es ist nicht rechtens, mit FREE SMS zu werben und dann eine monatliche Gebühr zu verlangen. Noch dazu habe ich recherchiert und mir ist aufgefallen das sie in den letzten Monaten sich mehrfach als andere Person ausgegeben haben und sich ihr deutscher Ansprechpartner oft gewechselt hat.
Es ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen, sie haben somit kein Recht auf das geforderte Geld. Ich werde keinen Cent bezahlen! Bei weiterem Vorgehen von Ihnen werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten.
Wenn Sie meine Kündigungen nicht akzeptieren, werde ich mit ein paar Herrschaften, denen das gleiche wie mir passiert ist, eine Sammelklage gegen sie einreichen.
Es ist übler Betrug! Ich habe sogar schon gehört, das sie von BIZZ entlarvt worden sind. Erwarten Sie keinen Cent!
In diesem Sinne freundliche Grüße

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