Die Widerrufsbelehrung muß nach § 355 Abs. 2 BGB DEUTLICH und UNÜBERSEHBAR sein
(deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt)
Der Widerruf hebt sich in den AGBs nicht ab! Sofort widerrufen! Nichts bezahlen !! Beweissicherung (Mails sammeln, Sreenshots der AGBs machen...)
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 15. August 2006 - 21:23

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