Zitat (Emma1234: 16.03.2007, 19:32)
AUF GAR KEINEN FALL NE KÜDIGUNG SCHICKEN...............
Eine Kündigung bewirkt lediglich dass ihr nach 1 bzw. 2 Jahren aus dem Vertrag kommt....
Einen Widderuf müsst ihr schicken Begründung muss erst vor Gericht erfolgen.
eventuell wegen Betrug Nichtigkeit usw.tausendene Begründungen gibts dann.............
NIEMALS EINE KÜNDIGUNG...................
Emmma
Also bei mir hat die kündigung sofort gefruchtet..der widerruf sowieso...merkt man halt das die nicht seriös sind

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