Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
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#1070
geschrieben 23. Februar 2007 - 13:52
Zitat (der18jaehrige: 23.02.2007, 13:48)
lies dir doch erstmal den thread durch ... is viel deswegen kannste auch überfliegen ... immer diese ungeduld
lieber außenseiter sein als dummes spießer schwein
ich brauche niemand der mir sagt was ich zu tun und lassen hab *sing*
:lalala
#1071
geschrieben 23. Februar 2007 - 21:18
#1072
geschrieben 24. Februar 2007 - 17:10
schaut euch mal diese Seite an.........,
dann hat keine® mehr Angst.
http://www.ombudsmann.de/ombudsmann.php/ca...ein+GbR/print/1
#1073
geschrieben 24. Februar 2007 - 20:53
Wo ist den nur die High Level Media ......(smsfree24)
Nun ist eine total andere Adresse ("Geschäftspartner") in den AGb zu finden.
Seltsam!!!!
emma
#1074
geschrieben 24. Februar 2007 - 21:14
#1075
geschrieben 26. Februar 2007 - 00:48
der brief zur kündigung unter
http://www.vz-bawue....abig/28042A.pdf
ist echt gut.
Eine Frage wg. ANZEIGE:
wie kann ich das machen, muss ich zur polizei oder reicht auch eine mail dahin? welcher text?!
danke!
sunny flower
#1076
geschrieben 26. Februar 2007 - 11:09
Ich kann das nicht länger mit ansehen.
Mein Tipp für euch lautet wie folgt...
Zu aller erst kommt bitte mal runter. Es musste noch nie jemand zahlen und das wird auch nie passieren. Es kam auch noch nie etwas von irgendeinem gericht.
Sooo...sin ma jetzt alle entspannter?
Ich selbst hatte den stress gleich mit 2 von den blutsaugern, 123simsen und sms24 oder so. War damals sogar so blöd zu bezahlen. (also bei einem) Als die mir dann allerdings kurz nach meiner zahlung mittteilten sie hätten keinen Zahlungseingang verbuchen können und es gäbe ein neues konto, wurde ich stutzig. Ich machte mich also im Netz schlau. Und siehe da...alles ein riesen Fake. Mein Geld habe ich natürlich nie wieder gesehen, aber beim anderen "Unternehmen habe ich nicht bezahlt".
Von diesem Zeitpunkt ab, hab ich denen Paragraphen um die Ohren gehauen.
Sie haben nicht mehr mich tyrannisiert, sondern umgekehrt. Es kam noch eine hilflose mail, dass sie irgendein inkassobüro einschalten und dann war es vorbei...
Keine Briefe...nichts.
=> ich denke es ist das beste wenn ihr alle zusammen und am besten täglich an die seppel schreibt und sie richtig klein macht...
droht mit anwälten...macht euch rechtlich schlau und wenn ihr gar schon bezahlt habt, dann setzt ihnen ganz selbstbewusst eine Rückzahlungsfrist von 14 tagen. Das wirkt selbstbewusst...auch wenn ihr euer Geld nicht wiedersehen werdet.
Bei mir kommt nun schon seit 2 Monaten nichts mehr.
Also
cool down and relax
#1077
geschrieben 27. Februar 2007 - 13:28
habe am Samstag abend eine Info in meinem SPAM-Ordner gefunden, welche besagt, dass die Betreiber von SMSFREE24 meine Angelegenheit nun an DEBT & ASSET Inkasso weitergereicht haben. Bin mal gespannt, ob da was kommt. ISt übrigens interessant, dass die Personen es nicht schaffen, auf Einschreiben zu antworten (allein die Zustellung hat ne Woche gedauert, dann kam endlich der Rückschein aus Kiel), aber am Wochenende Zeit haben, solche Infos zu schreiben.
Naja, habe jetzt ein Schreiben vorbereitet, um dem Inkassobüro gleich entsprechend zu begegnen, wird dann halt auch als Einschreiben mit Rückschein gesendet, das ist es mir wert. Hierin wird noch einmal auf die Unrechtmäßigkeit der Forderungen eingegangen, mit dem Verweis, das "Mahnverfahren" aufgrund dieser Tatsachen einzustellen. Sollte dieses nicht passieren, berufe ich mich auf §18 der Satzung des Bundesverbands dt. InkassoUnternehmen (BDIU). Dieser besagt, dass unrechtmäßige Forderungen nicht eingezogen werden dürfen. Geschieht dieses trotzdem, droht ein Ausschluss aus dem Verband. Hierzu sein gesagt, dass laut Mitgliederliste D & A nicht dazugehört. Wie erstaunlich, gerade wenn man sich die selbstauferlegten Regel des Vernades einmal durchliest.
Naja, weiter hinten steht dann, dass dem betreffenden Inkassobüro bei diversen Beschwerden beim zuständigen Amtsgericht die Lizenz entzogen werden kann.
Sollte ich also keine befriedigende Antwort erhalten, so wird dies mein nächster Schritt sein.
Nun kommt ihr ins Spiel:
Da ich aus dem Kieler Umland komme, wollte ich bei weiterem Ärger einfach mal dem Herrn Kalthoff und seinem Inkassobüro einen Besuch abstatten. Hier möchte ich ihm dann die letzte Möglichkeit geben, sich von den Betreiber und Ihren Forderungen zu distanzieren, schriftlich.
Sollte es nicht geschehen, so werde ich direkt zur Polizei bzw. zum Amtsgericht weitergehen und eine Beschwerde einreichen sowie Anzeige gegen SMSFREE24 erstatten.
Dieses macht natürlich nur umso mehr Eindruck, je mehr Leute sich an der Aktion beteiligen. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen hier, sollten sich doch ein paar Mitstreiter finden lassen, denke ich.
Wie gesagt, wollte erst mal die weiteren Reaktionen in dieser Sache abwarten und würde mich dann noch mal melden, wenns losgehen soll.
Falls jemand dann dabei sein möchte, und das hoffe ich doch, kann er / sie sich gerne schon einmal per ICQ (207-878-343, Betreff FREESMS24) bei mir melden. Auch zum Erfahrungsaustausch.
Dann gibt es meine Emailadresse und weitere Infos.
Also hoffentlich bis dann, Uncreative.
#1078
geschrieben 28. Februar 2007 - 22:50
Ich studiere wirtschaftsingenieurwesen und wir haben dort das Fach Zivilrecht. Und dort sind wir mehrere soclhe Fälle durchgegangen.
Es gilt: Sollte etwas ungewöhnliches in den AGBs stehen, was man nicht erwartet, dann gilt das Zustande kommen des Vertrages als ungültig. Eine Zahlungsverpflichtung ist etwas außergewöhnliches und somit bekommt man vor jedem Gericht in Deutschland recht. Ich weiß grad nicht welcher Paragraph das ist, da ich mein BGB nicht hier habe, Genauso ist der Name eine arglistische Täuschung und somit auch anfechtbar.
Das lustige ist nur wenn man die Firma anzeigt, dann kann das Gericht nicht vorgehen, da es keinen eindeutigen Inhaber gibt. Also ich denke mal, man brauch keine Angst vor dem Inkasso-Büro haben. Lasst es notfalls auf eine Gerichtsverhandlung kommen und erst dann seinen Anwalt einschalten, alles andere ist Geldrauswerferei. Denn dann kann man vor Gericht durchsetzen, dass der Vertrag unwirksam ist und die deinen Anwalt zahlen müssen (Grund: siehe oben)...
Auch lustig, dass der deutsche Vertreter nicht erreichbar ist und das hier auf persönliche Mails nicht geantwortet wird. Auch komisch, warum die Mahnungen per Mail verschickt werden! Meines erachtens müssen Mahnungen auch schriftlich zugesandt werden...
#1079
geschrieben 01. März 2007 - 11:11
Es wird nichts passieren!!!!!!!!
Spart euch euren Stress mit euren Einschreiben...
Bitte beruhigt euch doch.
#1080
geschrieben 01. März 2007 - 13:07
Ich nochmal. Wir haben folgende Mail an diese Firma geschickt:
Sehr geehrter Rainer Christiansen,
Des Weiteren werden wir mit einigen hundert Leuten eine Sammelklage gegen Sie einreichen
Hallo,
in Deutschland gibt es keine Sammelklagen, habe ich schon irgenwo gelesen.
#1081
geschrieben 01. März 2007 - 13:20
Zitat (steffenbla: 01.03.2007, 11:34)
Sehr geehrter Rainer Christiansen,
ich habe diesen Fall an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet. Ich werde Sie in mehreren Sachverhalten anzeigen.
Hiermit fordere ich Sie auf, meine angebliche Mitgliedschaft innerhalb der nächsten 14 Tage zu kündigen. Sollten Sie jetzt damit kommen, dass die 14 Tage Widerrufsrecht abgelaufen sind, dann werde ich sofort meinen Anwalt beauftragen und dieser wird rechtlich gegen vorgehen (siehe oben).
Eins steht fest, Sie werden von mir kein Geld sehen. Ich freue mich schon, wenn sie ein gerichtliches Urteil mir vorlegen werden, denn dann wird es sehr viele Sammelklagen gegen Sie geben.
--
Nochmal Hallo,
oben schreibst du, dass du diesen Fall an deinen Rechtsanwalt weitergeleitet hast.
Dann schreibst du wieder, dass du einen Anwalt beauftragen wirst wenn sie deine Kündigung nicht akzeptieren.
Und als letztes kommt dann noch, dass sie dir ein gerichtliches Urteil vorlegen werden........ dieses würde dir jedoch von einem Gericht zugestellt werden.
Sorry für die Kritik an deinem Posting, aber es ist doch ziemlich wirr.
Gruß und nichts für ungut
#1082
geschrieben 01. März 2007 - 15:40
#1083
geschrieben 02. März 2007 - 00:37
zum Thema Sammelklagen:
Das Recht der Sammelklage ist in Deutschland einzig den Verbraucherzentralen vorbehalten und in mehreren Fällen vom Bundesgerichtshof gestärkt worden. Sollte also wirklich mal ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt werden, am besten an die VZ wenden, denn dann können alle Geschädigten, die sich an der Klage beteiligen einen möglichst großen Vorteil daraus ziehen.
Denn aufgrund der eigentlich ja reativ kleinen Beträge, um die es bei uns geht, lohnt sich ein Gerichts-prozess für uns in keinem Fall, denn die Kosten der "Rechnung" stehen zu den Prozesskosten (mit allem drum und dran) in keinem Verhältnis. Wenn sich hier jedoch die VZ einschaltet, übernimmt vorerst sie die Kosten, wenn es sich im Sinne der Verbraucher handelt, was hier ja zweifellos der Fall wäre, und dürfte zur Untermauerung ihrer Vorwürfe gegen SMSFREE24 weitere Geschädigte befragen und alles zu einer Sammelklage zusammenfassen. Dass diese dann auch gewonnen wird, steht aufgrund der recht-lichen Grundlage, auf der wir uns bewegen, ja außer Zweifel.
Sollte also jemand einen Bescheid kriegen (ich weiß, relativ unwahrscheinlich) und möchte sich und allen anderen dann einen Gefallen tun, nicht in Eigenregie agieren, sonder die VZ einschalten und mit mehreren Klagen. Bei dem zu erwartenden Schuldspruch für SMSFREE24 würden alle Kosten sowieso an die Betreiber des Portals übergehen und jeder, der schon gezahlt und trotzdem geklagt hat, müsste sein Geld zurückerhalten. Viele erhielten selbst nach bezahlter Gebühr ja keine Leistung mehr.
In diesem Sinne wünsche ich dann ne gute Nacht, Uncreative.
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