Zitat (Emma123: 18.02.2007, 18:39)
Mein Widerruf wurde per Einschreiben mit Rückschein am 18.11.06 losgeschickt. Der Rückschein kam bis heute noch nicht bei mir an, Wie auch, eben niemand zuständig.
Ich vermute mal, selbst dieses Geld könnt ihr euch sparen.
Es sei denn, ihr habt anschriften von lebenden Personen, die auch fähig sind, ihre Post abzuholen.
Es könnten ja auch Namen von Behinderten sein, die missbraucht werden,
Also erst mal Ruhe bewahren
lg Emma
Hallo,
also ich habe bei 123simsen nur 1 mal einen Widerruf per Email geschickt und darin die Gründe für den Widerruf dargelegt. Natürlich kamen nur die "Standarmails" von denen zurück, Widerruf wird nicht anerkannt da bereits SmS versendet und blabla... Trotz meines Hinweises dass meine Tochter noch minderjährig und ich keine Einwilligung zu einem Vertrag gegeben habe und auch ausdrücklich verweigerte. Alle anderen Emails von denen habe ich ignoriert.
Ein Einschreiben mit Rückschein habe ich aus den allseits bekannten Gründen erst gar nicht weggeschickt.
Erst als dann ein Schreiben des Inkassobüros im Briefkasten lag habe ich ein Einschreiben mit Rückschein an D&A geschickt und darin die Forderung bestritten und die Gründe dafür genannt.
Das Einschreiben mit Rückschein ist beim Inkassobüro angekommen und der Rückschein kam unterschrieben zurück. Und seither habe ich Ruhe, weil das Inkasso bei strittigen Forderungen nicht weitermachen darf (habe ich jedenfalls irgendwo gelesen). Diese himmlische Ruhe dauert nun schon seit Mitte Dezember an.
Gruß und Kopf hoch an alle die noch im Clinch mit denen sind

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