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Angst Vor Strafe aber eigentlich Notwehr

#61 Mitglied ist offline   rotti970 

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geschrieben 15. Dezember 2006 - 12:11

Notwehr ist eine Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich (oder einem anderen = Nothilfe) abzuwenden.

"Angriff" = ein Rechtsgut muss Angriffsziel sein,

"gegenwärtig" = Angriffshandlung muss unmittelbar bevorstehen, andauern, noch nicht beendet sein; daraus folgt, dass Rache keine Notwehr ist und rechtswidrig bleibt,

"rechtswidrig" = Angreifende kann sich seinerseits nicht auf Rechtfertigungsgründe berufen; wenn sich der Angreifer irrtümlich in z.B. Notwehr glaubt, so schließt sein Irrtum die Rechtswidrigkeit nicht aus und der Angegriffene kann sich notwehren,

"erforderlich" = mildeste Mittel zur effektiven Vereitelung/Abwehr/Beendigung des Angriffs; einer Rechtsgüterabwägung bedarf es nicht, aber Rechtsmissbrauch sollte Prüfstation sein.

Ich denke mal du hast darum das Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung am Hals weil ihr auf den Täter eingetreten habt. Ist halt in den Augen der Polizei ein unglaubwürdiges Mittel der Gefahrenabwehr.Wie es das Gericht wertet ist eine ganz andere Sache.

Zitat

Soll Xxxx € bist zum 28.12 überweisen,sonst gibt es gerichtliche Schritte....

Dieser Zivilprozess wo du ich denke Schmerzensgeld zahlen sollst hat nichts mit deinem Strafprozess zu tun.

Dieser Beitrag wurde von rotti970 bearbeitet: 15. Dezember 2006 - 12:15


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#62 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 15. Dezember 2006 - 13:59

....

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 15. September 2008 - 19:39

Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)

#63 Mitglied ist offline   Frank955 

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geschrieben 15. Dezember 2006 - 14:25

Beitrag anzeigenZitat (bartek2k: 15.12.2006, 13:59)

Trotzdem bleibt es ein Prozess vor Gericht :imao: , d.h. 2mal muss ich hin , 2mal aussagen
Gericht ist vor meinen Augen was schlimmes, um ehrlich zu sein

Vor Gericht gilt es ein paar Sachen zu beachten.
Es darf halt nicht wie bei einer Fernsehverhandlung zugehen, zumindest nicht von Deiner Seite aus!
Bleib ruhig und überlege Dir was du sagst und lass dich nicht von der Gegenseite (Anwalt)
einschüchtern und/oder provozieren, denn das wird der versuchen
(laut werden, dumme Fragen stellen um dich zu verunsichern u.s.w.)
Wenn Du etwas erzählen willst und der Gegenanwalt macht einen auf grosse Lippe, dann sprich immer
zum Richter und bitte ihn dafür zu sorgen, dass Du deine Aussage in Ruhe machen kannst...
So bekommt der Richter wegen der Gegenseite schon etwas zu tun...
Das wird schon werden! Aber sprich mit Deinen Freunden, was ihr für Aussagen machen wollt!
Gruß, Frank

System:
ASUS ROG Strix B550-A Gaming
CPU: AMD Ryzen 9 5900X
Sapphire Radeon RX 580 Nitro+
32 GB G.Skill RipJaws V
WD BLACK SN850 NVMe, 500GB
750W be quiet!; Straight Power 11, Platinum
BenQ EL2870U 27"
Windows 11 Pro. 64Bit [25H2 (26200,7019)]

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