WinFuture-Forum.de: Angst Vor Strafe - WinFuture-Forum.de

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Angst Vor Strafe aber eigentlich Notwehr


#1 Mitglied ist offline   bartii 

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  • Beigetreten: 02. August 05
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:37

...

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 15. September 2008 - 19:33

Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)

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#2 Mitglied ist offline   Emicom 

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  • Wohnort:Irgendwo an der Grenze zur Schweiz

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:44

wie geil. wie die amis :P . Aber jetzt im Ernst. Ich glaub nicht, dass du und deine Freunde in den Knast gehen werdet. Ihr habt ihn ja nicht provoziert (oder?). Desweiteren ist der Typ erstmal krank, ballert auf euch und geht mit dem Messer auf euch los. Wenn der nicht bestraft wird dann weiß ich nicht wo wie hier sind :blink:

#3 Mitglied ist offline   sebbo 

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  • Reputation: 0

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:45

wenn der wirklich ne gasknarre hatte und danach ein messer und beides nicht verschwunden ist und die polizei die dinger hat, dann hättet ihr ihn auch so verdreschen dürfen das er nicht mehr in der lage gewesen wär das messer zu holen. Notwer

also keine angst...

wenn das messer und die knarre nicht mehr vorhanden sind dann wird das verfahren vermutlich eingestellt; 2 gegen einen...


mir ist das selbe auch schon passiert. hab den dann so verdroschen in meiner wut und angst das der nicht mehr laufen konnte, der hatte auch ne knarre... die ist zwar nie gefunden worden aber mein verfahren ist dann eingestellt worden. vor gericht einfach normal benehmen (TV nicht als vorbild nehmen) ;-)

#4 Mitglied ist offline   Marcel 

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  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:47

eindeutig notwehr
türlich müssen die erst ermitteln aber das verfahren wird sicher wieder eingestellt
gruß
Marcel

--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D

#5 Mitglied ist offline   sn00b 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:49

wie aufregend! :blink:
wenn es wirklich so war wie du sagst, dann habt ihr nichts zubeführchten, einfach immer bei der wahrheit bleiben!

und das nästemal halt die atombombe mit nehmen. :P
man, man, man, wo soll das bloß hinführen? :D :P

gruß :D

#6 Mitglied ist offline   Kenny 

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  • Reputation: 13

geschrieben 29. Juli 2006 - 13:57

oh man so geschichten kenne ich höchstens aus köln - chorweiler
"Irgendwat is ja immer."

#7 Mitglied ist offline   bartii 

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  • Beigetreten: 02. August 05
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 29. Juli 2006 - 14:01

....

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 15. September 2008 - 19:34

Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)

#8 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 29. Juli 2006 - 14:07

Nein. Das bedeutet nur das die Staatsanwaltschaft sich eingeschalten hat und die Fakten überprüft.
Wart am besten mal ganz ruhig ab, ändern kannst du den Verlauf jetzt eh nicht.
Und Einspruch einheben kannst du später immer noch :blink:

#9 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 29. Juli 2006 - 14:11

Das ganze ist ersteinmal nur ein Ermittlungsverfahren, was vermutlich wegen der Umstände sowieso eingestellt wird, da ihr ja nicht vorsätzlich gehandelt habt. Letzendlich ist bei eine Person, auf die geschossen wird, sich zur Wehr setzt und dadurch den Schützen verletzt, nicht von einer Vorsatzhandlung auszugehen, allenfalls noch von einer Affekthandlung, welche durch Verwirrung, Furcht oder Schrecken ausgelöst wurde (intensiver Notwehrexzess). Handelt es sich allerdings um einen extensiven Notwehrexzess, also übermäßige Notwehr, dann kann das durchaus zu einer vollen Bestrafung führen. Kommt letzendlich darauf an, wann ihr mit dem "Treten" aufgehört habt. Da der Kerl aber nach Deiner Schilderung gleich wieder losgerannt ist, ein Messer geholt hat und euch wieder angegriffen hat, sieht mir das nicht danach aus, dass ihr ihn fast totgetreten habt. Das wird aber letztendlich das Ermittlungsverfahren ergeben.

Im Grunde genommen könnt ihr von Glück sagen, das ihr noch alle am Leben seit. Sowas hätte auch in einem Blutbad enden können.

Ich würde das Ermittlungsverfahren auf mich zu kommen lassen und jetzt ersteinmal das Leben genießen :blink:

Außerdem, gegen euren Angreifer läuft jetzt bestimmt ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötung oder versuchten Mordes. Das wiegt meht als ein paar Tritte in Notwehr.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 29. Juli 2006 - 14:19

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#10 Mitglied ist offline   bartii 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 29. Juli 2006 - 14:15

-Danke euch-
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#11 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 29. Juli 2006 - 16:55

ich seh das so das war notwehr wenn Ihr Ihn nicht provoziert habt. Also sollte das für dich keine Gefahr bedeuten nur viel Ärger wegen dem Behördensch... . Die wolln erstmal jeden und alles befragen und die Kosten decken werden also auch versuchen bei dir geld einzufordern. War bei mir mal so. Bin zum Anwalt gegangen und der hat alles weitere gemacht. Bin dadurch sogar noch mit einer entschädigung davongekommen wegen verläumnung.

#12 Mitglied ist offline   Schwabi 

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  • Wohnort:Walding, Österreich

geschrieben 29. Juli 2006 - 17:20

Ganz eindeutig notwer....sollte nichts nachsichziehen....

ausserdem seit ihr zu dritt....weist was ich mein....

#13 Mitglied ist offline   Kritikus 

  • Gruppe: Verbannt
  • Beiträge: 167
  • Beigetreten: 19. Dezember 05
  • Reputation: 0

geschrieben 29. Juli 2006 - 17:48

Bei der Polizei solltet ihr aussagen, daß ihr die Pistole nicht von einer "echten" unterscheiden konntet. Desweiteren solltet ihr ebenfalls eine Strafanzeige erstatten (Gegenanzeige). Auch wegen Schmerzensgeld und evtl. Folgeschäden durch das Gas.
"Wie menschlich Menschen sind, zeigt ihr Umgang mit der Muttersprache." (Friedrich Schiller)

#14 Mitglied ist offline   bartii 

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  • Beigetreten: 02. August 05
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 29. Juli 2006 - 19:23

...

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 15. September 2008 - 19:34

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#15 Mitglied ist offline   schrämp 

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  • Beigetreten: 09. März 06
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  • Wohnort:/dev/full

geschrieben 29. Juli 2006 - 19:39

Beitrag anzeigenZitat (bartek2k: 29.07.2006, 20:23)

Sicher war ein wenig provolation dabei (in Form von z.B mach doch) - aber rechtfertigt dies eine solche Tat ?


dem ging ja eine Morddrohung vorraus, das würde ich bei der Polizei auf jeden Fall auch noch deponieren, ich würd sagen ihr müsst euch da keine Sorgen machen und man sollte den guten Mann mal in eine geschlossene Anstallt einweisen
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.


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