hallo member
ich wollte ma fragen welche möglichkeiten es gibt unterstützung vom staat zu bekommen wenn man ein Schüler ist. Außgeschlossen BAfög das weiß ich schon, aber ob das sein muss, kA
Hier nochma bedingungen die ich erfülle:
17 Jahre alt (04.1989)
Bei den Eltern Lebend
Berufsfachschule 11 Klasse
Schule ist 4KM entfernt
Bis jetz weiß ich das vll die möglichkeit habe zu bekommen.
Bafög
Schülerticket fürn Bus ( kA muss ma gucken glaub zwar eher nicht aber ma nachhacken)
Seite 1 von 1
Unterstützung Vom Staat
Anzeige
#2
geschrieben 09. Juli 2006 - 10:59
Zitat (LittelD: 09.07.2006, 11:49)
Außgeschlossen BAfög das weiß ich schon, aber ob das sein muss, kA
Was meinst du damit? Ob das sein muss?
Warum willst, bzw brauchst du Unterstützung? Du lebst noch bei deinen Eltern, also sind die für deine Unterstützung zusändig!
Dieser Beitrag wurde von avnas bearbeitet: 09. Juli 2006 - 11:01
#3
geschrieben 09. Juli 2006 - 11:21
avnas hat dir eigentlich schon alles gesagt. Sollest du eine Ausbildung beginnen und dadurch entstehen dir auserordentliche Kosten die deine Eltern auch nicht Tragen können gibt es noch dafür BAB (Berufs Ausbildung Beihilfe). Diese muss dann Jährlich beantragt werden und mit diversen Nachweisen zu versehn.
#4
geschrieben 09. Juli 2006 - 17:53
Zitat (avnas: 09.07.2006, 11:59)
Warum willst, bzw brauchst du Unterstützung? Du lebst noch bei deinen Eltern, also sind die für deine Unterstützung zusändig!
Nurnoch für ein Jahr. Mal abgesehen davon dass man BAfoG zurückzahlen muss. Wenn er eine Ausbildung macht, wird er nicht umhinkommen BAB zu beantragen.
Vorraussetzungen von BAB sind denen des BAfoG ganz ähnlich jedoch ist BAB für Leute in der Ausbildung und "ein Geschenk vom Staat" und BAföG für Leute die Studieren bzw zur Schule gehen und als teil-Darlehn ausgezahlt wird.
BAB wird nur gezahlt:
-> Ausbildungsvertrag vorliegt
-> Ausbidungsvergütung nicht reicht um den Lebensunterhalt zu sichern
-> Die Eltern aus Finanzieller Sicht her dich nicht oder nur minimal unterstützen können
Gezahlt werden:
-> Miete/Mietkosten Anteil
-> Fahrtkosten (weiß nicht ob das noch Pauschal ist)
-> Ein kleines "Taschengeld"
Du siehst, BAB ist quasi eine Art Sozialhilfe für AZUBIS
Zusätzlich kannst du noch während der Ausbildung Kindergeld beziehen...
MFG
Stefan
#5
geschrieben 09. Juli 2006 - 19:56
@stefan
ich mache aber Berufsfachschule genauer gesagt das http://giii.de/index.php?section=bstechass...erufsfachschule
und nach http://de.wikipedia....ildungsbeihilfe würd ich kein BAB bekommen weil ich bei den eltern noch lebe btw es nur 4km entfernt sind oder seh ich das falsch !?!
ich mache aber Berufsfachschule genauer gesagt das http://giii.de/index.php?section=bstechass...erufsfachschule
und nach http://de.wikipedia....ildungsbeihilfe würd ich kein BAB bekommen weil ich bei den eltern noch lebe btw es nur 4km entfernt sind oder seh ich das falsch !?!
#6
geschrieben 09. Juli 2006 - 20:07
Solange du "nur" eine Schulische Ausbildugn (abi/Studium/Berufsgrundschuljahr) machst hast du leider keinen Anspruch auf BAB. Nur in diesen Fällen:
1. Du befindest dich in einer Ausbildung die o.g. nicht entspricht
2. Du machst eine vom AA finanzierte Maßnahme zur Berufsfindung
In allen Fällen Gild zusätrzlich: Du darfst nicht älter als 27 Jahre sein.
Ob du zuhause wohnst oder nciht spiegelt sich in der Höhe des BAB wieder. Dann wird meist nur Fahrgeld und Mietanteil gezahlt.
Ansonsten gild das was ich oben schon gepostet habe. Wenn du eine Ausbildung machst, hast du wie geschrieben auch evtl Anspruch auf Kindergeld.
In deinem Falle sehr wahrscheinlich kein Anspruch auf BAB. Aber auf Kindergeld, da es sich um eine Vollwärtige Ausbilduing handelt
1. Du befindest dich in einer Ausbildung die o.g. nicht entspricht
2. Du machst eine vom AA finanzierte Maßnahme zur Berufsfindung
In allen Fällen Gild zusätrzlich: Du darfst nicht älter als 27 Jahre sein.
Ob du zuhause wohnst oder nciht spiegelt sich in der Höhe des BAB wieder. Dann wird meist nur Fahrgeld und Mietanteil gezahlt.
Ansonsten gild das was ich oben schon gepostet habe. Wenn du eine Ausbildung machst, hast du wie geschrieben auch evtl Anspruch auf Kindergeld.
Zitat
Ausbildungsdauer
# 3 Jahre Vollzeitunterricht
# ca. 34 Unterrichtsstunden je Schulwoche
Es gilt die Ferienregelung des Landes Schleswig-Holstein.
# 3 Jahre Vollzeitunterricht
# ca. 34 Unterrichtsstunden je Schulwoche
Es gilt die Ferienregelung des Landes Schleswig-Holstein.
In deinem Falle sehr wahrscheinlich kein Anspruch auf BAB. Aber auf Kindergeld, da es sich um eine Vollwärtige Ausbilduing handelt
Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 09. Juli 2006 - 20:10
#7
geschrieben 09. Juli 2006 - 20:09
Zitat (Stefan_der_held: 09.07.2006, 21:07)
Solange du "nur" eine Schulische Ausbildugn (abi/Studium/Berufsgrundschuljahr) machst hast du leider keinen Anspruch auf BAB. Nur in diesen Fällen:
1. Du befindest dich in einer Ausbildung die o.g. nicht entspricht
2. Du machst eine vom AA finanzierte Maßnahme zur Berufsfindung
In allen Fällen Gild zusätrzlich: Du darfst nicht älter als 27 Jahre sein.
Ob du zuhause wohnst oder nciht spiegelt sich in der Höhe des BAB wieder. Dann wird meist nur Fahrgeld und Mietanteil gezahlt.
Ansonsten gild das was ich oben schon gepostet habe. Wenn du eine Ausbildung machst, hast du wie geschrieben auch evtl Anspruch auf Kindergeld.
1. Du befindest dich in einer Ausbildung die o.g. nicht entspricht
2. Du machst eine vom AA finanzierte Maßnahme zur Berufsfindung
In allen Fällen Gild zusätrzlich: Du darfst nicht älter als 27 Jahre sein.
Ob du zuhause wohnst oder nciht spiegelt sich in der Höhe des BAB wieder. Dann wird meist nur Fahrgeld und Mietanteil gezahlt.
Ansonsten gild das was ich oben schon gepostet habe. Wenn du eine Ausbildung machst, hast du wie geschrieben auch evtl Anspruch auf Kindergeld.
aso ok , naja wie gesagt ich mache keine ausbildung also fällt bab weg
#8
geschrieben 11. Juli 2006 - 06:37
kleiner tipp von meiner seite:
versucht es statt BAB und co einfach mal damit einen Harz 4/ALG 2 Antrag abzugeben.
Ich z.B. habe eine Überbetriebliche Ausbildung vom Arbeitsamt bekommen (GISA bzw. GISachsen falls das jemanden was sagt) und da dies vom Staat finanziert wurde stand mir kein Bafög oder BAB zu (bzw. BAB nur wenn ich ausziehe).
Nach einführung von Harz 4 bzw. dem ALG 2 hatte ich auch anspruch darauf da mein lehrlingsgeld ja wirklich ein lacher war (unter 200 EUR im 3. Lehrjahr).
Hat im übrigen den nebeneffekt das du dann später schon im System der Agentur für arbeit eingetragen bist und dann bei der ausbildungs-/arbeitssuchend-meldung nich nochmal zig dicke formulare ausfüllen musst.
Bei den fahrtkosten ist es so das du diese in einem zusatzblatt des antrages angeben musst und auch nachweisen musst. Ich persönlich habe einen ABO-Vertrag mit meinem örtliche Verkehrsbund (MDV). Das hat den vorteil das ich so oft ich will alle orte in den entsprechenden Tarifzonen anfahren kann und das zu einem sehr günstigen preis.
Ich glaube die ABOs gibts überall. In Verkehrsbund um Münster rum gibt es sowas glaube und in Berlin auch. Musste halt mal schauen.
Ist zumindest für so nen Antrag sehr gut, da du dort nur diesen vertrag vorlegen musst und dann is ruhe.
Bei diesem Antrag muss allerdings ein elternteil dabei sein wenn du unter 18 bist und ihn dort abgibst.
Ich meine selbst wenn du nur 50 EUR bekommst, das wäre besser als gar nix.
Dieser Antrag ist im Regelfall immer ein halbes Jahr gültig und musst dann nur einen Formular zur verlängerung abgeben (bekommst du im regelfall 1 Monat vor ende der gültigkeit zugeschickt). In diesem musst du dann nur nochmal bestätigen das sich nix geändert hat bzw. musst halt änderungen eintragen.
Klingt schlimmer als es ist. Zur not musst PN an mich schreiben.
Bezüglich Kindergeld würde ich deine eltern mal fragen weil die das ja bekommen, im falle das es schon bezogen wird.
Im übrigen steht dir falls ein elternteil verstorben ist (was ich nicht hoffe) halbweisenrente zu.
versucht es statt BAB und co einfach mal damit einen Harz 4/ALG 2 Antrag abzugeben.
Ich z.B. habe eine Überbetriebliche Ausbildung vom Arbeitsamt bekommen (GISA bzw. GISachsen falls das jemanden was sagt) und da dies vom Staat finanziert wurde stand mir kein Bafög oder BAB zu (bzw. BAB nur wenn ich ausziehe).
Nach einführung von Harz 4 bzw. dem ALG 2 hatte ich auch anspruch darauf da mein lehrlingsgeld ja wirklich ein lacher war (unter 200 EUR im 3. Lehrjahr).
Hat im übrigen den nebeneffekt das du dann später schon im System der Agentur für arbeit eingetragen bist und dann bei der ausbildungs-/arbeitssuchend-meldung nich nochmal zig dicke formulare ausfüllen musst.
Bei den fahrtkosten ist es so das du diese in einem zusatzblatt des antrages angeben musst und auch nachweisen musst. Ich persönlich habe einen ABO-Vertrag mit meinem örtliche Verkehrsbund (MDV). Das hat den vorteil das ich so oft ich will alle orte in den entsprechenden Tarifzonen anfahren kann und das zu einem sehr günstigen preis.
Ich glaube die ABOs gibts überall. In Verkehrsbund um Münster rum gibt es sowas glaube und in Berlin auch. Musste halt mal schauen.
Ist zumindest für so nen Antrag sehr gut, da du dort nur diesen vertrag vorlegen musst und dann is ruhe.
Bei diesem Antrag muss allerdings ein elternteil dabei sein wenn du unter 18 bist und ihn dort abgibst.
Ich meine selbst wenn du nur 50 EUR bekommst, das wäre besser als gar nix.
Dieser Antrag ist im Regelfall immer ein halbes Jahr gültig und musst dann nur einen Formular zur verlängerung abgeben (bekommst du im regelfall 1 Monat vor ende der gültigkeit zugeschickt). In diesem musst du dann nur nochmal bestätigen das sich nix geändert hat bzw. musst halt änderungen eintragen.
Klingt schlimmer als es ist. Zur not musst PN an mich schreiben.
Bezüglich Kindergeld würde ich deine eltern mal fragen weil die das ja bekommen, im falle das es schon bezogen wird.
Im übrigen steht dir falls ein elternteil verstorben ist (was ich nicht hoffe) halbweisenrente zu.
gruß
Marcel
--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D
Marcel
--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D
Thema verteilen:
Seite 1 von 1