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Gericht Untersagt Verfall Von Prepaid-guthaben Für Handys


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 15:30

Gericht untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys

Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässig

In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Verfall von so genannten Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz.

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#2 Mitglied ist offline   Stulle 

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geschrieben 22. Juni 2006 - 21:26

Gute Nachricht.Bleibt jetzt abzuwarten, inwieweit das Urteil zukünftig durch die Mobilfunkanbieter umgesetzt wird.
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