Gericht untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys
Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässig
In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Verfall von so genannten Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz.
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Gericht Untersagt Verfall Von Prepaid-guthaben Für Handys
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#2
geschrieben 22. Juni 2006 - 21:26
Gute Nachricht.Bleibt jetzt abzuwarten, inwieweit das Urteil zukünftig durch die Mobilfunkanbieter umgesetzt wird.
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