WinFuture-Forum.de: Die Jagd Beginnt - "optimierungsgesetz" Für Hartz Iv - WinFuture-Forum.de

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Die Jagd Beginnt - "optimierungsgesetz" Für Hartz Iv


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 03. Mai 2006 - 18:29

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die bislang umfangreichsten Detail-Korrekturen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV auf den Weg gebracht. Vor allem durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld II erhofft sich der Bund ab 2007 jährliche Einsparungen von mindestens 1,2 Milliarden Euro. Die Gemeinden sollen 300 Millionen Euro sparen können. Schon in diesem Jahr soll das Vorhaben, das zum 1. August in Kraft treten soll, dem Bund 400 Millionen Euro bringen. Der Reuters vorliegende Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums sieht unter anderem vor:

Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen, die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Arbeitslosengeld-Leistungen erhalten haben. Die Regierung schätzt, dass so von 750.000 Antragstellern 75.000 abgeschreckt werden. Erhoffte Ersparnis: 280 Mio. Euro.

Die 356 Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen (Job-Center) sollen flächendeckend Außen- und Prüfdienste einrichten und so jeweils jährlich 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Die knapp 90 Städte und Gemeinden mit einer anderen Trägerschaft sollen sich dem anschließen. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen mit einem Einsparvolumen von bis zu 440 Millionen Euro.

Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Zum einen dadurch, dass auch private Stellen wie Call-Center im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen dürfen. Ersparnis: bis zu 300 Mio. Euro, wenn in 60.000 Hartz-IV-Haushalten unrechtmäßige Leistungen ermittelt werden.

Der Datenaustausch zwischen den Behörden wird zur Aufdeckung etwa verschwiegenen Vermögens erleichtert. So sind künftig Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von Missbrauch in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften, Einsparung bis zu 500 Mio Euro.

Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher sollen erleichtert und verschärft werden. Wer innerhalb eines Jahres zweimal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II um bis zu 60 Prozent rechnen. Bisher war dieser Zeitraum für eine zweimalige "Pflichtverletzung" auf etwa drei Monate beschränkt. Bei jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren haben die Behörden für Sanktionen mehr Spielraum: Statt der vorgesehenen Streichung von 100 Prozent des Arbeitslosengeldes II für drei Monate kann die Frist auf sechs Wochen verkürzt werden. Dies soll die Sachbearbeiter ermuntern, Strafen auch wirklich zu verhängen.

Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast. Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass es keine Lebensgemeinschaft ist und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen. Von Amts wegen gehen die Behörden künftig von einer Gemeinschaft unter anderem dann aus, wenn man mindestens ein Jahr zusammenlebt oder Kinder im Haushalt versorgt werden. Auch nicht als Lebensgemeinschaft eingetragene homosexuelle Partnerschaften müssen künftig finanziell beim Arbeitslosengeld II füreinander einstehen.

Uneins ist die Koalition noch darüber, in welcher Höhe künftig Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt werden soll. Grundlage der Beratungen ist ein Vorschlag des Arbeitsministeriums, den Freibetrag für private Altersvorsorge auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr anzuheben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen würde im Gegenzug von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Einzahlungen in so genannte Riester-Verträge zur Altersvorsorge blieben darüber hinaus weiter von der Anrechnung verschont. Die Union liebäugelt dagegen mit einem Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen. Danach würde der Altersvorsorge-Freibetrag auf 700 Euro pro Lebensjahr hochgesetzt - dann aber unter Anrechnung der Sparbeträge für Riester-Verträge. Mehrausgaben für den Bund: zwischen 500 und 550 Millionen Euro. Vom Ministeriumsvorschlag erwartet die Regierung dagegen Einsparungen in Höhe von 35 Millionen Euro.

Das Gesetz sieht auch Mehrausgaben vor, unter anderem sieben Millionen Euro für die Babyerstaustattung, etwa 20 Millionen Euro für Bafög-Empfänger und etwa 50 Millionen Euro für die Weiterfinanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen, wenn die Hilfebedürftigkeit eigentlich entfallen ist.

Quelle: N-TV

Fehlt nur noch ein Stern der ein anderes Symbol, dann kann die Jagd beginnen.
Das neue Gesetzt ist Menschenverachtung pur und verstößt wie Hartz eh schon gegen das Grundgesetz und gegen den Datenschutz. Karlsruhe fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die überlasteten Sozialgerichte.
Hartz wurde bis heute noch nicht überprüft, ob es nicht gegen das Grundgesetzt verstößt. Bei der Reichensteuer schrie man schon am ersten Tag der Bekanntgabe. Nun dürfte jeden klar sein um wen es hier in diesem Lande überhaupt geht. :P

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 03. Mai 2006 - 18:29


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