Schreiben beim AA vorgelegt und wegen Fahrtkostener gefragt, genauergesagt wegen Vorschuss (man hats ja bekanntlich nicht dicke als Arbeitsloser
Antwort vom Amt: Nein, geht nicht. Fahrtkosten dürfen nicht vorgestreckt werden, sondern nur rückwirkend erstattet werden.
Es spielte dabei also auch nichtmal eine Rolle das ich ein Schreiben in der Hand hatte und ebend nicht auf "blauen Dunst" hinfahren wollte.
So werden arbeitssuchenden teilweise Steine in den Weg gelegt anstatt zu helfen und zu fördern, aber an anderer Stelle das Geld lieber verpulvern.
Deutsche Bürokratie ebend. Ohne Worte.
Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 22. April 2006 - 01:14

Hilfe
Neues Thema
Antworten



Nach oben







