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Flirt Fever Kündigung


#1 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 10. April 2006 - 17:28

hallo,

ein freund von mir ist in sone dumme falle getappt vor 2 monaten ungefähr. er wollte eigentlich nur eine einfache partnerbörse haben und dort nen weib kennenlernen. Da er nichts richtiges gefunden hat und sich gedacht hat bei komzerziellen nicht partnerbörsen soviel geld zubezahlen suchte er weiter. Naja auf einmal ist er auf flirt-fever gestoßen.

Die verlangten für 2 Wochen 99 cent. Was er nicht wusste. Wenn man inenerhalb der 2 wochen nicht kündigt geht man ein abo ein was 12 Euro pro Monat kostet. Das Abo bezahlt man jährlich. n1 kann ich da nur sagen.

Jetzt hat er mich um rat gefragt. Er möchte unbedingt nicht nochmal soviel geld für die bezahlen. Im übrigen. Auf der Homepage wird nichts davon erzähnt. Nur in den AGB. Miese Schweine.

Was ich fragen wollte. er weiss nicht das genaue datum wann er sich da angemeldet hat. Zu wann muss denn gekündigt werden? Muss ein festes Datum in die Kündigung geschrieben werden?
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#2 Mitglied ist offline   The Dog 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:07

Wenn ich richtig informiert bin, kann man innerhalb von 2 Wochen von sowas zurücktreten.

#3 Mitglied ist offline   mcsick 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:12

AGB = Allgemeine Geschäfts Bedinungen, die sollte man lesen BEVOR man ein geschäft abschließt...sagt ja der name schon :(

man muss ja immer sowas wie "Ich habe die AGBs gelsen und akzepiere sie" damit erklärst du dich einverstanden...man wird jez nicht mehr viel machen können.
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#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:15

Mein Nachbar hat das selbe Problem am Hals. Er hat schon rege Konversationen mit dem Inkasso-Büro des Vereins. Was die machen ist nichts als Abzocke. Das Inkasso-Büro von denen verstößt auch gegen den Datenschutz. Die sind hier zu genüge bekannt. Es wird sogar behauptet, das die Kündigung erst 3 Wochen nach der Kündigungsfrist eingegangen sei. :( Ich kann nur jeden vor der Seite warnen.

Nun zu Dir...
Es zählt ab dem Moment, wo der Account freigeschaltet wurde.
Der Poststempel zählt.
Übrigens habe ich (bei den Bemühungen füe meinen Nachbarn) gelesen, das man per Mail kündigen kann und der Empfänger beweisen muss diese nicht erhalten zu haben - was so gut wie unmöglich ist. ;)

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 10. April 2006 - 18:26


#5 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:26

die kündigung schreiben ist nicht das problem. die geht als einschreiben raus. da sicher ich mich ab. Bei webtrabe erwarte ich auch 0 % kullanz. Allerdings weiss der freund nicht mehr wann er sich angemldet hat jedenfalls nicht das genaue datum. Muss ich in die Kündigung schreiben zu wann ich kündigungen möchte?
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#6 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:33

Mein Nachbar sein Einschreiben ist seit 10 Tagen raus - bis heute noch kein Rückschein. :(
Er soll einfach schreiben das er sofort oder zum schnellst möglichen Termin kündigen will.

#7 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:35

habe ich etwas falsch verstanden?

einschreiben=ich bekomme einen Rückschein (Bestätigung) das der Brief 100
%ig vom empfänger angenommen wurde. Andernfalls wird das Schreiben zurückgeschickt.
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#8 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. April 2006 - 18:55

Beitrag anzeigenZitat (linksta: 10.04.2006, 19:35)

habe ich etwas falsch verstanden?

einschreiben=ich bekomme einen Rückschein (Bestätigung) das der Brief 100
%ig vom empfänger angenommen wurde. Andernfalls wird das Schreiben zurückgeschickt.

Ja, genauso ist es.

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 10. April 2006 - 18:56


#9 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 10. April 2006 - 20:00

ich werd morgen erstmal bei verbraucherzentrale anrufen. mal schauen was die sagen

danach kündigung im einschreiben an die prebyte abschicken :(

ich kann jedem wärmstens empfehlen sich von flirt-fever fern zuhalten.

Dieser Beitrag wurde von linksta bearbeitet: 10. April 2006 - 20:00

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#10 Mitglied ist offline   Erkelenz 

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geschrieben 04. April 2009 - 15:11

Mir ist die gleiche Sch....e auch passiert. Das mit der widerspruchsfrist kann mal wohl abhaken, denn die ziehen den Betrag erstdann ab, wenn diese frist verstrichen is.
Übrigens, ich kann jedem nur intensiv raten, sich von "www.opendowload" fernzuhalten. Das ist Abzocke hoch drei. Und das schönste ist, die hängen auch schon vorm Staatsanwalt.

#11 Mitglied ist offline   Kaaaackboooon 

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geschrieben 04. April 2009 - 19:05

1. Da haste abe rnen sehr alten Fred wieder erweckt.

2. Ja, opoendownload is abzocke. Eine i der Ortschaft ein 14 Jähriger wurde auch betrogen ^^

#12 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 04. April 2009 - 19:16

Beitrag anzeigenZitat (Kaaaackboooon: 04.04.2009, 20:05)

1. Da haste abe rnen sehr alten Fred wieder erweckt.
Das war ich, weil ich meinte, dass es da wohl rein sollte. :)
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

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