WinFuture-Forum.de: Raubkopie Bei Ebay Erstanden - WinFuture-Forum.de

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Raubkopie Bei Ebay Erstanden Was nun?


#1 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 23. Februar 2006 - 20:26

Kaum zu glauben, da dachte ich ich erkenn sofort jede Raubkopie und dann falle ich Idiot auf ein günstiges Angebot bei eBay rein. Ich habe mir den Artikel "Adobe Photoshop 6.0 OEM" bei eBay um ~30 Euro ersteigert. Ware ist auch angekommen, wie beschrieben. Habe es auch gleich installiert und wollte meine Seriennummer bei Adobe freischalten. Erste Probleme traten auf: "Bei der Überprüfung der Seriennummer ist ein Fehler aufgetreten". Nun gut, hab mir nicht viel dabei gedacht.

Heute habe ich mal nach "Photoshop 6.0 OEM" gegoogelt und bin fündig geworden:
http://www.heise.de/ct/05/19/064/

Die erhaltene CD ist genau ident mit dem Foto auf dem Artikel von heise. Als ich das sah, dachte ich mir einfach nur: "Sch*****". Ich mach mir zwar keine Sorgen um eine eventuelle Anzeige, da Adobe dies auch nicht veranlasst, aber ich habe immerhin stolze 30 Euro bezahlt und muss nun feststellen, dass ich eine Raubkopie ersteigert habe.

Wie auch immer, ich habe den Verkäufer jetzt angeschrieben und mein geld zurückverlangt. Sollte er sich weigern, werde ich wohl oder übel Strafanzeige stellen. Ebay werde ich nachher auch kontaktieren. Es ist leider so, dass es inzwischen Hunderter von gefälschten Photoshop 6 Versionen bei eBay zu ersteigern gibt.

Und nur als Randbemerkung: Ich hatte Zwiefel an dem Artikel, aber folgender Text bei der Artikelbeschreibung hat mich dann doch überzeugt:

Zitat

*OEM-Software sind spezielle Softwareversionen, die Hersteller anbieten, wenn die Softwarezusammen mit einem neuen Gerät erworben wird. Das heißt aber nicht,dass die mit einem neuen Rechner erworbene OEM-Lizenz auch nur aufdiesem Rechner eingesetzt werden darf. Wer sich schon etwas mitPC-Hardware auskennt, der kann beim Fachhändler Geld sparen, wenn erstatt der Retailversion einer Ware (im Karton mit gedrucktem Handbuch)die Möglichkeit hat eine OEM Version zu erwerben.

Grundsatzurteil des BGH ist es in Deutschland rechtens OEM-Softwareauch ohne Hardware zu verkaufen. Der BGH begründete dieses Urteil, dasses niemandem verwehrt werden darf, Software einzeln zu verkaufen. Eine Einschränkung gilt nur für vertraglich gebundene Großhändler.


Tjo, was nun? Was würdet ihr in dem Fall machen?

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#2 _MasterChiefDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Februar 2006 - 20:38

Den Verkäufer bei eBay melden und dann dumm in die Röhre gucken.

Und dann nach eigener Schlauheit einen weiten Surfbogen um Seiten wie ebay.com machen.

#3 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 23. Februar 2006 - 20:43

Die Frage ist ja, ob es sich um eine Fälschung handelt oder um eine legale OEM Version.

Wenn es sich wirklich zweifelsfrei um eine Fälschung handelt, dann garnicht erst lange rumfackeln, gleich Anzeige erstatten. Das Problem an diesen Fälschungen ist aber, dass sich diese von den orginal Photoshop 6 OEM CDs optisch nur sehr schwer unterscheiden lassen (meist nur, wenn man eine Orginal direkt daneben legt und auch hier ist es kaum zu erkennen). Letztendlich kann das nur Adobe feststellen. Ich würde dort anrufen und die Lizenz überprüfen lassen. Und, falls es eine Fälschung ist, gleich Anzeige erstatten und am Besten auch noch Adobe die Anschrift des Verkäufers mitteilen.

Wenn sich allerdings um eine echte Photoshop 6 OEM Version handelt, dann kannst Du die aber ohne Probleme benutzen.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 23. Februar 2006 - 20:47

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#4 Mitglied ist offline   Sepultura 

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geschrieben 23. Februar 2006 - 20:50

Eigentlich muss der eBay Verkäufer die Ware zurücknehmen
http://www.heise.de/...20060218/#69510
(Video angucken)

Meldung bei eBay machen und nie wieder bei eBay CDs kaufen.
Wer Japanische Produkte kauft, unterstützt den grausamen Walfang
Boykottiert JAPAN

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