Heute habe ich mal nach "Photoshop 6.0 OEM" gegoogelt und bin fündig geworden:
http://www.heise.de/ct/05/19/064/
Die erhaltene CD ist genau ident mit dem Foto auf dem Artikel von heise. Als ich das sah, dachte ich mir einfach nur: "Sch*****". Ich mach mir zwar keine Sorgen um eine eventuelle Anzeige, da Adobe dies auch nicht veranlasst, aber ich habe immerhin stolze 30 Euro bezahlt und muss nun feststellen, dass ich eine Raubkopie ersteigert habe.
Wie auch immer, ich habe den Verkäufer jetzt angeschrieben und mein geld zurückverlangt. Sollte er sich weigern, werde ich wohl oder übel Strafanzeige stellen. Ebay werde ich nachher auch kontaktieren. Es ist leider so, dass es inzwischen Hunderter von gefälschten Photoshop 6 Versionen bei eBay zu ersteigern gibt.
Und nur als Randbemerkung: Ich hatte Zwiefel an dem Artikel, aber folgender Text bei der Artikelbeschreibung hat mich dann doch überzeugt:
Zitat
*OEM-Software sind spezielle Softwareversionen, die Hersteller anbieten, wenn die Softwarezusammen mit einem neuen Gerät erworben wird. Das heißt aber nicht,dass die mit einem neuen Rechner erworbene OEM-Lizenz auch nur aufdiesem Rechner eingesetzt werden darf. Wer sich schon etwas mitPC-Hardware auskennt, der kann beim Fachhändler Geld sparen, wenn erstatt der Retailversion einer Ware (im Karton mit gedrucktem Handbuch)die Möglichkeit hat eine OEM Version zu erwerben.
Grundsatzurteil des BGH ist es in Deutschland rechtens OEM-Softwareauch ohne Hardware zu verkaufen. Der BGH begründete dieses Urteil, dasses niemandem verwehrt werden darf, Software einzeln zu verkaufen. Eine Einschränkung gilt nur für vertraglich gebundene Großhändler.
Grundsatzurteil des BGH ist es in Deutschland rechtens OEM-Softwareauch ohne Hardware zu verkaufen. Der BGH begründete dieses Urteil, dasses niemandem verwehrt werden darf, Software einzeln zu verkaufen. Eine Einschränkung gilt nur für vertraglich gebundene Großhändler.
Tjo, was nun? Was würdet ihr in dem Fall machen?

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