WinFuture-Forum.de: Abschuss Entführter Flugzeuge Ist Verfassungswidrig - WinFuture-Forum.de

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Abschuss Entführter Flugzeuge Ist Verfassungswidrig


#1 Mitglied ist offline   stefanra 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 14:16

Zitat

Das Verfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz gekippt und dabei unmissverständlich klargestellt: Die Bundeswehr darf im Inland nicht militärisch eingesetzt werden. Ohne Grundgesetz-Änderung können die Streitkräfte damit auch nicht für polizeiliche Aufgaben bei der Fußball-WM verwendet werden.

Die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Erlaubnis für die Bundeswehr, von Terroristen entführte Passagiermaschinen in Notfällen abzuschießen, ist verfassungswidrig und nichtig.

Damit gaben die Karlsruher Richter den Verfassungsbeschwerden der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Kläger statt. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.

FDP-Kläger bekommen Recht

Das Grundgesetz lasse ihn nur „zur Hilfe“ oder „zur Unterstützung“ der Polizeikräfte der Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zu, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Urteilsverkündung. Ein Kampfeinsatz der Bundeswehr mit militärischen Waffen sei nach dieser Norm „nicht erlaubt“, heißt es im Urteil.

Den Verfassungshütern zufolge verstößt der Abschuss eines von Terroristen als Waffe missbrauchten Passagierflugzeugs gegen die Menschenwürdegarantie und das Recht auf Leben der Geiseln. Die unschuldigen Opfer würden dadurch, dass ihre Tötung zur Rettung anderer benutzt wird, „verdinglicht und entrechtlicht“, heißt es im Urteil.

Auch die Einschätzung, dass die Geiseln ohnehin dem Tod geweiht seien, ändere nichts daran. Überdies bringe die Auffassung, die Geiseln seien zum Teil einer Waffe geworden und müssten sich als solche behandeln lassen, „geradezu unverholen zum Ausdruck, dass die Opfer nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden“.

Rückschlag für Schäuble und Beckstein

Selbst ein unbemanntes oder nur mit Terroristen besetztes Flugzeug kann laut Urteil nur dann mit militärischen Mitteln bekämpft werden, wenn zuvor das Grundgesetz geändert und die Bundeswehr damit zum Kampfeinsatz im Innern ermächtigt wird.

Das noch unter Rot-Grün vom damaligen Innenminister Otto Schily eingebrachte Gesetz sah als letzte Möglichkeit vor, zur Abwehr eines Terroranschlags im Extremfall auch ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn nur so das Leben anderer Menschen gerettet werden kann.

Die Kläger hielten eine derartige Abwägung Leben gegen Leben für einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und auf Menschenwürde.

Doppelte Zwei-Drittel-Mehrheit unwahrscheinlich

Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Günter Beckstein (CSU) dringen seit geraumer Zeit auf einen Einsatz der Bundeswehr auch zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft, den SPD, Grüne und FDP dagegen strikt ablehnen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD im Bund vereinbart, nach dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu prüfen. Allerdings ist es wenig wahrscheinlich, dass die Verfassung bis zum Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland am 9. Juni geändert wird.

Zum einen stehen Ende März drei Landtagswahlen bevor, zum anderen ist für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Während die große Koalition im Parlament über die nötige Mehrheit verfügt (allerdings haben auch viele SPD-Abgeordnete Bedenken), wäre sie im Bundesrat auf die Zustimmung der Länder angewiesen, in denen die FDP mitregiert. Die Liberalen haben sich jedoch wiederholt gegen einen Einsatz der Bundeswehr ausgesprochen.


Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt1m2/deutschl...ikel/251/70181/

Sehr interessant, wie stark sich unsere Politiker des Grundgesetzes verbunden fühlen und, sofern einer ihrer schwachsinnigen und gesetzeswidrigen Vorschläge noch rechtzeitig vor Gericht gestoppt werden kann, kurzerhand eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung ziehen...mache dir die Verfassung, wie sie dir gefällt! :)

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#2 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 15:58

Wozu den Reichstag anzünden, wenn man eine Fußball-WM hat= :)
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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Ja, mata ne!

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#3 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:01

hmm, bekommen jetzt polizisten eine hellfire-rakete, wenn die bundeswehr bekanntermaßen nicht im inland agieren darf, jedenfalls nicht kriegerisch?
Admin akbar

#4 Mitglied ist offline   janboe 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:09

Beitrag anzeigenZitat (shiversc: 15.02.2006, 17:01)

hmm, bekommen jetzt polizisten eine hellfire-rakete...


Können Polizisten fliegen?

@topic: Nun ja, ich denke das diese Regelung im äußersten Notfall sicher nochmal "geprüft" wird.

#5 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:19

die luft-boden raktete kann auch vom boden abgefeuert werden.

eigentlich war dieses urteil mehr wie klar, jeder depp kann nachlesen, was die bundeswehr darf bzw. nicht. aber ein versuch war es wert. die zentrale frage ist eigentlich, was es dem normalen bürger einbrocken kann, wenn jetzt das gg geändert wird.
Admin akbar

#6 _Geli_

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:29

Sollten nicht während der Fußball WM Awacs Aufklärungsflugzeuge ihre Bahnen ziehen?

#7 Mitglied ist offline   janboe 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 18:12

Doch natürlich, aber wie willst du ein entführtes Flugzeug von einem normalen Linien-Flug unterscheiden, das geht erst wenns bereits zu spät ist.

#8 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 18:46

Eine "typisch" Deutsche und daher absehbare Entscheidung, da hier in meinen Augen manchmal wirklich zu "human" entschieden wird. Klar ist dies eine schwehre Entscheidung, aber wenn nunmal durch den Abschuss ein evtl. schwerwiegenderer terroristischer Anschlag verhindert werden könnte, würde ich es im Notfall für durchaus (ich nenn es jetzt mal so) vertretbar halten.
Wobei ich diese Entscheidung jetzt auch noch zum teil verstehe und nachvollziehen kann.

Was ich aber nicht verstehe ist z.B. den abgelehnten Bundeswehreinsatz zur Fussball-WM (mal davon abgesehen das hierfür auch erst eine Grundgesetzänderung nötig wäre).
Ich meine hier geht es um den allgemeinen Schutz der Bevölkerung der zwingend nötige Sicherheitsmaßnahmen erfordert, was gibt es da bitte immer unter Politikern zu diskutieren? Lernen die Deutschen einfach nicht aus der allgemeinen terroristisch bedrohlichen Lage Weltweit? Scheinbar nicht, und scheinbar muss erst auch hier etwas bei der WM passieren z.B. ein terroristischer Anschlag, bis auch hier mal Politiker anfangen "zu denken". :unsure:
Wenn nunmal feststeht das Polizeiliche Mittel nicht ausreichen um den Schutz zu gewährleisten, dann muss nunmal die Bundeswehr mit herangezogen werden können, ganz einfach.

Warum soll die Bundeswehr bitte nicht zum "inneren Schutz" herangezogen werden?
Ist sie etwa wirklich nur zum "Sandsäcke schleppen" da und wird dafür bezahlt?
:cool:

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 15. Februar 2006 - 18:53

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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#9 Mitglied ist offline   janboe 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 18:52

Beitrag anzeigenZitat (Win-Fan: 15.02.2006, 18:46)

Eine "typisch" Deutsche und daher absehbare Entscheidung, da hier in meinen Augen manchmal wirklich zu "human" entschieden wird


Man muss einfach bedenken das da im Ernstfall der befehl gegeben wird Unschuldige zu töten, natürlich ist das im Extremfall die letzte möglichkeit, aber sie darf wirklich nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dies wird sie im Notfall ja wahrscheinlich auch.

#10 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 18:55

Beitrag anzeigenZitat (janboe: 15.02.2006, 18:52)

Man muss einfach bedenken das da im Ernstfall der befehl gegeben wird Unschuldige zu töten,

Gut, das würde ich ja wie gesagt noch einsehen, aber wie gesagt ist für mich völlig unverständlich warum die Bundeswehr nicht für den inneren Schutz z.B. zur Fussball-WM herangezogen werden soll/darf.
(Also her mit der Grundgesetzänderung)

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 15. Februar 2006 - 18:56

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#11 Mitglied ist offline   stefanra 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 18:57

Naja, wir hatten ähnliche Entscheidungen ja schon mal, als es um die RAF-Erpressung ging und man Hanns-Martin Schleyer "geopfert" hat. Man hat es sich damals auch nicht leicht gemacht, hatte man auch die Zeit, alle Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.

Bei einem Anschlag mit einem Flugzeug blieben nur wenige Minuten, weswegen eine ordentliche Abwägung nicht möglich ist. Hier ist es meiner Meinung nach nicht tragbar, wenn pauschal gesetzlich geregelt wird, dass ein Flugzeug abgeschossen werden darf.

Wir sollten meines Erachtens nicht vergessen, dass immer wieder eine "andere" Regierung die Macht in Deutschland ergreifen könnte und dann würde ich es nicht für gut heißen, wenn sie kurzerhand die Bundeswehr im Inland einsetzen könnten.

Für mich greif auch nicht dieses ständige Gesäusel von einer terroristischen Bedrohung. Warum gerade Deutschland? Wir waren an keinem volkerrechtswidrigen Krieg beteiligt, haben keine Moslems in Gefängnissen abgeschlachtet, haben im Gegensatz zu anderen Staaten eine demokratisch gewählte und nicht dem Terrorismus verdächtigte Bundeskanzlerin und gehören auch sonst eher zur moderateren Seite. Es gibt andere Staaten, die viel weiter oben auf der Liste stehen.

#12 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 19:17

Beitrag anzeigenZitat (stefanra: 15.02.2006, 18:57)

Bei einem Anschlag mit einem Flugzeug blieben nur wenige Minuten, weswegen eine ordentliche Abwägung nicht möglich ist. Hier ist es meiner Meinung nach nicht tragbar, wenn pauschal gesetzlich geregelt wird, dass ein Flugzeug abgeschossen werden darf.
Das ist natürlich richtig, wäre nicht möglich vernünftig zu entscheiden in der kurzen Zeit.
Was aber (mal angenommen) wenn wie in den USA mehrere Anschläge "offensichtlich" wären nachdem vieleicht schon das 1. Flugzeug einschlägt, dann irgendwann ein .2 Flugzeug (möglich ist immerhin alles). :cool: Was dann, beim 3. Flugzeug zusehen und nichts tun? Das wäre dann also eure Ansicht und Vorstellung vom möglichen Schutz, hauptsache Human? :cool:

Und besonders fragwürdig wirds ja gerade jetzt, nachdem nun bekannt ist das Deutschland auf der "humanen Schiene" fährt, also ohne den möglichen Einsatz der Bundeswehr und den in Gefahrensittuationen evtl. Abschuss, das dies natürlich auch sämmtliche Attentäter wissen die sich bekanntlich ja nicht an die Guten Sitten halten und auch nicht human vorgehen, so natürlich ein leichtes Spiel hätten ihre Ziehle auch locker durchzusetzten ohne das ihnen jemand in die Quere kommt.
Aber darüber scheint sich mal wieder keiner Gedanken zumachen. Denken die schlauen Köpfe unserer Regierung oder der Gerichte auch manchmal soweit? Scheinbar nicht, obwohl das ja nun leicht nachvollziebare Gedankengänge sind. :unsure:

Zitat

Wir sollten meines Erachtens nicht vergessen, dass immer wieder eine "andere" Regierung die Macht in Deutschland ergreifen könnte und dann würde ich es nicht für gut heißen, wenn sie kurzerhand die Bundeswehr im Inland einsetzen könnten.
Mal erlich. Wir leben aber hier in Deutschland, wo eine gewisse Zivilisation herscht und wo es wohl höchst unwarscheinlich vorkommen wird das eine terroristische Regierung an die Macht kommt um dies Möglichkeit missbrauchen zu können, (wie vielleicht wo anders. :D )

Zitat

Für mich greif auch nicht dieses ständige Gesäusel von einer terroristischen Bedrohung. Warum gerade Deutschland? Wir waren an keinem volkerrechtswidrigen Krieg beteiligt, haben keine Moslems in Gefängnissen abgeschlachtet, haben im Gegensatz zu anderen Staaten eine demokratisch gewählte und nicht dem Terrorismus verdächtigte Bundeskanzlerin und gehören auch sonst eher zur moderateren Seite. Es gibt andere Staaten, die viel weiter oben auf der Liste stehen.
Warum nicht Deutschland?
Mittlerweile scheint den Islamisten und auch sonstigen sogenanten religiösen Vereinigungen jedes Mittel zur Hetze und Aufruhr sämmtlicher streng gläubigen der islamischen Welt gegen die westliche Welt, recht zusein.

Ich sag nur "der momentane Aufruhr gegen die sogenannte westliche Welt" wegen der angeblichen Karikaturen, wobei mitlerweile jeder weis das es längst nichtmehr um die Karikaturen selbst geht, sondern nur als gefundenes Fressen und willkommerner Anlass genommen wird.

Und Deutschland ist schon lange nichtmehr "kein Ziehl", da sollte man sich blos nicht zu sicher fühlen und täuschen lassen. Deutschland steht schon lange auf der "Abschussliste", wenn auch nicht sehr weit oben. ;)
Und der Grund allein für die bisherige ruhige Lage hierzulande war auch sicher nicht nur die von dir genannten Gründe. Deutschland war bisher auch ein sehr bequemer und sicherer "Unterschlupf bzw. Brutstätte" wie sich rausgestellt hat. ;)

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 16. Februar 2006 - 00:51

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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#13 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 10. März 2006 - 22:33

Hallo,
das ist hier in Österreich anders. Das Heer darf bei uns sehr wohl auch im Land aktiv sein. Beispielsweise sind mehrere Kompanien zur Grenzsicherung (Tschechien, Slowakei, Ungarn) im Einsatz. Zur Zeit hat Österreich ja den EU-Ratsvorsitz; wenn da hochrangige Treffen angesagt sind, werden um den Veranstaltungsort Fla-Rak Stellungen aufgebaut und es sind ständig Hubschrauber und Abfangjäger im Einsatz.
Ich denke, es darf kein Land glauben, daß der Terror hier nicht zuschlagen wird. Den Terroristen geht es schon lange darum, so medienwirksam wie möglich zu agieren; und da bieten sich Großereignisse nun einmal sehr an.
LG JollyRoger

Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)


Win10 Test NB

#14 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 10. März 2006 - 23:18

Mal ne ganz dumme Anmerkung:

Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes dürfen laut Artikel 20 GG nicht geändert werden.

Aber in den ersten 20 steht doch "Die würde des Menschen ist unantastbar", somit könnten sie selbst wenn sie wollten nicht oder?

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