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Handy Wird Nicht Umgetauscht


#1 Mitglied ist offline   .nano 

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  geschrieben 14. Februar 2006 - 12:28

Moin Leute,

neuerdings ist der Joystick von meinem SE T610 völlig im Arsch. Ich bin zum Laden gegangen, in dem ich es gekauft habe. Beleg mitgenommen. Und dann sagt mir der Typ, das ich keine Garantie mehr hab. :huh:
Ich dachte es gibt immer 2 Jahre Garantie? ;) Ich hab das Handy vor knapp 2 Jahren geholt, Ende April.

Lieg ich da jetz im Recht oder er. Er meinte das SE nur 1 Jahr Garantie gibt, aber ich dachte das in Dt. auf alle elektronischen Geräte mindestens 2 Jahre sind.

Könnt ihr mir da helfen? ;)

thx, Fusio
imo!

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#2 Mitglied ist offline   Barney 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 12:38

Du solltest mal in deinen Kauf- und Geräteunterlagen nachsehen, da müßte es doch stehen wie lange Garantie besteht.

#3 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 13:59

hallo! der verkäufer liegt vollkommen falsch!

ich erläuter das mal

es gibt die Garantie, welche der Hersteller vorgibt, ausländische Hersteller gewähren meist nur 1 jahr garantie so wie SE.

Die gesetzliche Gewährleistung ist jedoch 2 Jahre, die hast du gegenüber deinem Verkäufer, er kann dich nicht auf 3. verweisen (sprich den hersteller). Bei jedem Verbrauchsgüterkauf sprich wenn ein Verbraucher von einem gewerblichen Unternehmer etwas kauft, ist diese Gewährleistung vorhanden und auch nicht durch den Unternehmer einschränkbar gemäß §474 I S.1 = verbrauchsgüterkauf und §475 II Garantie des Verkäufers 1 Jahr bei gebrauchte ware, 2 Jahre bei neuware. Nach Absatz 3 ist es unzulässig diese gesetzliche Gewährleistung einzuschränken!! = oder auf 3. zu verweisen!

dir stehen also folgende REchte zu: nach § 437 Abs. I nr. 1 eine sofortige Nacherfüllung gemäß § 439 welcher besagt
das du dir entweder ein neues handy (nacherfüllung) des gleichen modells aussuchen darfst ODER ob du die Beseitigung des MAngels willst...

Lass dich ja nicht von dem Verkäufer über den Tisch ziehen... DU hast das WAHLRECHT LAUT § 439 Abs.I
Wenn dein Verkäufer die Nacherfüllung verweigern möchte, sprich wenn er dir kein neues geben möchte, dann muss dies aber nur mit unverhältnissmäßig hohen Kosten verbunden sein!! ( Das sinid 140 % des handelsübliches preises) und das ist zu 86% nie der fall! gemäß § 439 III

wenn du dich auf eine Nacherfüllung einlässt, dann gib ihm eine frist, schriftlich! sprich 17 Tage sind angemessen! sollte er bis zu dieser zeit das handy nicht liefern oder den mangel beheben können, dann tritst du vom kaufvertrag zurück gemaäß 437 Nr 2 und stellst ihm alle Kosten die du deswegen hattest in Rechnung....


so....

darf ich fragen ob du das handy von media markt hast=?

edit:

nochwas; sollte der Verkäufer sagen das er keine eigene reperatur hat oder sich auf die hersteller garantie berufen will sagst du das es dir egal ist, er hat eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung zu leisten und du hast keine KAufvertrag mit dem HErsteller geschlossen sondern mit dem Verkäufer... alles andere interessiert dich nicht!!!



hallo! der verkäufer liegt vollkommen falsch!

ich erläuter das mal

es gibt die Garantie, welche der Hersteller vorgibt, ausländische Hersteller gewähren meist nur 1 jahr garantie so wie SE.

Die gesetzliche Gewährleistung ist jedoch 2 Jahre, die hast du gegenüber deinem Verkäufer, er kann dich nicht auf 3. verweisen (sprich den hersteller). Bei jedem Verbrauchsgüterkauf sprich wenn ein Verbraucher von einem gewerblichen Unternehmer etwas kauft, ist diese Gewährleistung vorhanden und auch nicht durch den Unternehmer einschränkbar gemäß §474 I S.1 = verbrauchsgüterkauf und §475 II Garantie des Verkäufers 1 Jahr bei gebrauchte ware, 2 Jahre bei neuware. Nach Absatz 3 ist es unzulässig diese gesetzliche Gewährleistung einzuschränken!! = oder auf 3. zu verweisen!

dir stehen also folgende REchte zu: nach § 437 Abs. I nr. 1 eine sofortige Nacherfüllung gemäß § 439 welcher besagt
das du dir entweder ein neues handy (nacherfüllung) des gleichen modells aussuchen darfst ODER ob du die Beseitigung des MAngels willst...

Lass dich ja nicht von dem Verkäufer über den Tisch ziehen... DU hast das WAHLRECHT LAUT § 439 Abs.I
Wenn dein Verkäufer die Nacherfüllung verweigern möchte, sprich wenn er dir kein neues geben möchte, dann muss dies aber nur mit unverhältnissmäßig hohen Kosten verbunden sein!! ( Das sinid 140 % des handelsübliches preises) und das ist zu 86% nie der fall! gemäß § 439 III

wenn du dich auf eine Nacherfüllung einlässt, dann gib ihm eine frist, schriftlich! sprich 17 Tage sind angemessen! sollte er bis zu dieser zeit das handy nicht liefern oder den mangel beheben können, dann tritst du vom kaufvertrag zurück gemaäß 437 Nr 2 und stellst ihm alle Kosten die du deswegen hattest in Rechnung....


so....

edit:
sollte der Hersteller hartnäckig bleiben, geh zum amtsgericht... er muss die 2jährige gewährleistung einhalten. Es kann dir egal sein ob er das gerät nicht selbst reparieren kann, du hast damit nichts zu tun, du machst nur deinen gesetzlichen Rechte geltend!!!
lass dich nicht abwimmeln!!!

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 14. Februar 2006 - 13:58


#4 Mitglied ist offline   Buddler 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 14:22

Hi aplo

Du mußt aber zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden.
Bei der Gewährleistung muß der Käufer nachweisen,das der Mangel schon
beim Kauf vorhanden war (was beim Handyjoystick ziemlich schwierig werden dürfte ).

Gesetzliche Garantie in Deutschland 6 Monate . Alles darüber ist freiwillig
Gewährleistung in Deutschland 2 Jahre

Sieht also nicht so gut aus


Ciao Buddler

#5 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 14:33

Das ist teilweise richtig! laut § 476 Beweisumkehrlast, ist davon auszugehen das der mangel schon beim kauf bestanden hatte ( innerhalb der ersten 6Monate)
nach dieser Zeit muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen das er den Mangel herbeigeführt hat! wie du sagst, das ist ziemlich schwer!!! :huh: ;)

zwischen gewährleistung habe ich oben schon unterschieden!
garantie gibt der hersteller
gesetzliche gewährleistung muss der verkäufer gegenüber verbrauchern von 2 jahren bei neuartikel einhalten----> verbraucherschutz... look @ 475BGB

Beitrag anzeigenZitat (Buddler: 14.02.2006, 14:22)

Hi aplo

Du mußt aber zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden.
Bei der Gewährleistung muß der Käufer nachweisen,das der Mangel schon
beim Kauf vorhanden war (was beim Handyjoystick ziemlich schwierig werden dürfte ).

Gesetzliche Garantie in Deutschland 6 Monate . Alles darüber ist freiwillig
Gewährleistung in Deutschland 2 Jahre

Sieht also nicht so gut aus
Ciao Buddler



sorry das is vollkommen falsch!!! aber vollkommen! les dir mal die § 433 bis 441 durch BGB

insbesondere § 474 und 475, 476!!!!!




ich nehm mal an du bist selbst unternehmer oder gewerbetreibernder.... Dann müsstest du auch den Verbraucherschutz kennen...

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 14. Februar 2006 - 14:37


#6 Mitglied ist offline   Buddler 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 14:55

Hallo aplo

Ich bin kein Gewerbetreibener.
Weiterhin empfehle ich den Link http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm mal zu studieren.
Besonders der Teil mit der Beweislastumkehr.


Ciao Buddler

#7 Mitglied ist offline   RobbieRob 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 15:50

Versuchs doch einfach nochmal. Am besten bei nem anderen Verkäufer. Vielleicht hatte dieser einfach einen schlechten Tag..

#8 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 17:18

Beitrag anzeigenZitat (Buddler: 14.02.2006, 14:55)

Hallo aplo

Ich bin kein Gewerbetreibener.
Weiterhin empfehle ich den Link http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm mal zu studieren.
Besonders der Teil mit der Beweislastumkehr.
Ciao Buddler



ja genau! da steht drin was ich hier erzählt habe!! ;) ;) :(

#9 Mitglied ist offline   Buddler 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 17:56

Hallo aplo

Zitat aus der Webseite

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

Also ich lese das der Kunde die Beweislast hat. :(

Ciao Buddler

#10 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 18:53

So, als erstes ein großes Danke, an die Leute die versucht haben mir zu helfen.

Ich hab das von aplo geschriebene ausgedruckt, mithgenommen.
Der Typ hat es sich nicht durchgelesen... :(

Ich hab ihm gesagt, das er mir gegenüber die Verplichtung als Händler hat, mir ein funktionierendes Handy zu besorgen.
Ich hab ihm auch gesagt, was man mir bei Sony Ericsson sagte (nämlich das SE 1 Jahr Garantie gibt, und der Händler MUSS 2 Jahre Gewährleistung geben, also wie oben schon geschrieben)

Der Verkäufer (mit dem man übrigens nicht diskutieren kann, weil er immer wieder auf seine Meinung pocht und stur wie ein Esel ist) ist einfach nur arrogant und uneinsichtig. Nach 2 Minuten nannte er mich "Meister", anscheinend weil ihm die Worte ausgingen.
Außerdem meinte er zu mir, das SE 1 Jahr gibt, und er meint das er nur 1 Jahr geben muss, mehr nicht.

Der lässt überhaupt nicht mit sich reden. Ich bin bald am Rande der Verzweiflung ;)
Für nen Anwalt hab ich auch nicht das Geld (bin armer Schüler ;))

Mich regt das echt so auf. Was kann ich da machen um den Typ zur Einsicht zu wingen? Wenn ich nen Erwachsenen mitbring, bringt das was?

thx, Fusio
imo!

#11 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 18:58

Er kann sich winden wie er will, er muss 2 Jahre Gewährleistung geben.

Wende dich an eine Verbraucherschutzzentrale. Wo hast du das Handy her?

Geh dort hin und lass den Verkäufer Links Liegen, lass dich beim Geschäftsführer melden, und schildere dem den fall.

Die Beweislast liegt zwar bei dir, aber wenn das Handy sonnst in einem guten zusand ist (für ein 2 Jahre altes Handy)sprich keine Macken usw. hat
, kann man dir auch keine unsachgemäße behandlung vorwerfen, und somit hättest du Bewiesen das du nix für kannst.

Sollte das Handy Allgemein besch. ausssehen hast du sehr schlechte Karten

Zitat

Gesetzliche Garantie in Deutschland 6 Monate . Alles darüber ist freiwillig
Gewährleistung in Deutschland 2 Jahre


Vollkommen falsch, es gibt keine Gesetzliche Garantie, die Garantie gibt nur der Hersteller.

Und wenn der Hersteller 1 Jahr garantie gibt heist das nicht das der Verkäufer nur ein Jahr geben muss, Du hast bei Neuware immer 2 Jahre Gewährleistung.

Dieser Beitrag wurde von Flo bearbeitet: 14. Februar 2006 - 19:07


#12 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 19:11

@Flo: Das ist aus nem kleinen Laden bei mir um die Ecke. Und ich bezweifle, das ich das da einfachso zum Geschäftsleiter komme, bzw. glaube ich , das er es selber ist, weil das nur ein 10 m² -Raum ist.
Unter welcher Adresse finde ich da eine Verbraucherschutzzentrale? Weiß da einer was?

thx, Fusio
imo!

#13 Mitglied ist offline   Buddler 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 19:12

Beitrag anzeigenZitat (Flo: 14.02.2006, 19:58)

Er kann sich winden wie er will, er muss 2 Jahre Gewährleistung geben.

Wende dich an eine Verbraucherschutzzentrale. Wo hast du das Handy her?

Geh dort hin und lass den Verkäufer Links Liegen, lass dich beim geschäftsführer melden, und schildere dem den fall.

Die Beweislast liegt zwar bei dir, aber wenn das Handy sonnst in einem guten zusatd ist (für ein 2 Jahre altes Handy)sprich keine Macken usw. hat
, kann man dir auch keine unsachgemäße behandlung vorwerfen, und somit hättest du Bewiesen das du nix für kannst.

Sollte das Handy Allgemein besch. ausssehen hast du sehr schlechte Karten
Vollkommen falsch, es gibt keine Gesetzliche Garantie, die Garantie gibt nur der Hersteller.

Und wenn der Hersteller 1 Jahr garantie gibt heist das nicht das der Verkäufer nur ein Jahr geben muss, Du hast bei Neuware immer 2 Jahre Gewährleistung.


Hi Flo

Gut , mit der Garantie hab ich mich blöd ausgedrückt. :(
Gewährleistung 2 Jahre OK. Aber in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das der Mangel nicht vorhanden war
danach muß es der Käufer beweisen.
Aber das hast du ja auch geschrieben.
Nur aplo hatte das mit der Beweislast genau andersrum geschrieben und das wollte ich nur klarstellen.

Ciao Buddler

#14 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 19:13

Na das is natürlich nicht so gut aus

Hier die Verbraucherzentrale Sachsen


http://www.vzs.de/UN...04/link13A.html

#15 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 19:16

Gut, dankeschön :(

Ich werde dann mal in den nächsten Tagen mal reinschaun.
imo!

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