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Nachrichten zum Thema: Internet
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Ebay Problem Mit Käufer


#1 Mitglied ist offline   evezocker05 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:28

hallo ich habe ein schweres problem und benötige hilfe.

und zwar folgendes ich habe bei ebay einen artikel versteigert sogennante 500 millionenisk(aus einem online spiel) nun habe ich aus versehen die versteigerung vorzeitig beendet als ich den fehler bemerkt hatte habe ich den gleichen artikel sofort wieder eingestellt ohne änderungen. der höchstbietende meldete sich innerhalb von stunden bei mir und warf mir sofort betrug vor da mit das gebot wohl zu gering war sagte er (ich habe schon 2 ähnlich artikel verkauft einmal 500 mille zu 120 euro und einmal 1000 mille zu 122 euro)er meinte ich hätte den abbruch vorgetäuscht um den artikel mit 120 euro sofortkauf anzubieten (aber die option war auch vorher schon drin nur sobald jemand bietet verschwindet die) er drohte dann auch gleich das er mich anzeigen wird wegen internet handel betrugs und weil ihm dadurch ein schaden von 500 millionen isk im spiel enstanden sei.er meinte er wartet ab was ebay dazu sagt und wird dann rechtliche schritte gehen.

mit was muss ich nun rechnen? das war nichts mit absicht gemachtes aber er will wohl nur betrug sehen und einen vorteil dadurch haben so wie ich das sehe.kann er mich anzeigen wegen sowas? und wie sieht es aus wenn ich ihm den artikel zu seinem höchsgebot überlassen will? ich habe ihm schon meine daten durchgegeben und ihn mehrmals angeschrieben aber er antwortet nicht darauf.und wieso ensteht im ein schaden von 500 millionen dadurch? solange er mir die 60 euro(sein höchstgebot) nicht überwiesen hat gehört das geld doch weiterhin mir oder?

bitte brauche echt hilfe mir macht das angst das ich wegen nem fehler angezeigt werden soll wo ich doch gleich versucht habe das zu korrigieren und das problem zu lösen.



mfg shirley
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#2 _max_

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:34

Verstehe ich das richtig, du hast eine Auktion vorzeitig beendet, obwohl ein 60 Euro-Gebot auf den Artikel war? Falls das so war, welchen Grund hast du für die vorzeitige Beendigung angegeben?

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 11. Februar 2006 - 09:35

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#3 Mitglied ist offline   evezocker05 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:48

er sagt ich hätte angebgen der artikel sei zerstört ich weis das selber nicht denn ich wolte den artikel nicht beenden es war ein missgeschick.habe dne artikel ja auch sofort wieder reingetan aber da wurde er noch aggressiver deswegen
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#4 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2006 - 09:53

Die einfachste Möglichkeit ist, die aktuelle Auktion zu beenden (nur solange noch kein Gebot darauf ist) und dem Käufer aus der ersten Auktion den Artikel nach dem Geldeingang zu überlassen.
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#5 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:54

Erst einmal informieren:

Angebot vorzeitig beenden
Angebot zurückziehen
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#6 Mitglied ist offline   evezocker05 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:56

laut ebay hat er ja das recht auf den artikel aber ob er ihn überhaupt will? er schreibt immer nur von anzeigen und betrug sonst nichts ich will ihm ja den artikel vekaufen zu seinem höchstgebot da es ja mein fehler war und ich das bereinigen will aber er will anscheinen nur klagen sorry aber das sieht echt so aus bin fix und fertig mit den nerven ich bin noch nicht lange bei ebay dabei und mir ist ein missgeschick passiert und dann kommt gleich einer und zeigt mich an dafür :wink:
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#7 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 09:59

Er kann dir gar nichts...der "Vertrag" kommt erst bei Auktionsende zustande.
Eine Anzeige würde ihm nichts bringen...er hat keinen rechtlichen Hintergrund.
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#8 _max_

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:00

Ja dann schreibe ihm doch einfach, dass er das Geld überweisen soll. Nach Geldeingang sendest du ihm den Artikel. Und fertig.

Er kann die nicht anzeigen, solange er nicht zahlt. Erst dann, wenn du nicht lieferst.
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#9 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:01

er schreibt ja das er sie ausversehen beendet hat.... kann mir aber nicht vorstellen ,das dieses mit nur einen mausklick geht, allein zum bieten muss ich ja schon 2x bestädigen.@ ich weis zwar nicht was es für ein spiel ist aber mit nem schaden von 500 millionen kommt er auch vor gericht nicht durch.... dein problem ist jetzt , das du diesen artikel gleich wieder reingesetzt hast und gleich mit 120€ sofortkauf wobei vorher 60 € waren.
"Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.


wobei ich nicht weis wie lange der artikel noch lief... ab 12 std. kann (darf) man kein gebot mehr beenden.
Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:
das Angebot vorzeitig zu beenden.
Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.
die Angebotsbeschreibung zu verändern.
* das Angebot einer Liste ausgewählter Käufer zugänglich zu machen.

mein Tip setze dich so schnell wie möglich mit ebay in verbindung... erkläre es ihnen und hoffe das sie es als " fehler" abtun.

Ps: vor gericht.. wäre das letzte höchstgebot der streitwert

Dieser Beitrag wurde von RommTromm bearbeitet: 11. Februar 2006 - 10:07


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#10 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:05

Hey,

Jetzt bleib mal ganz ruhig;-)
Sehe ich das richtig, das Angebot war noch nicht ausgelaufen? Demnach darfst du die auktion auch beenden.
Wenn du ihm die Credits oder wie das heißt für die 60€ überlassen willst, hat er keinen Grund zu klagen. Ich denke eher, er möchte nich t zahlen.
Lass den mal reden, Hunde die bellen beißen nicht. Und selbst wenn er dich anzeigt, hast du bestimmt eine Rechtschutzversicherung und die Chancen dass sich ein Gericht mit sowas beschäftigt stehen schon schlecht.
Du kannst mir glauben, er wird damit selbst auf die Nase fallen.
Wie will er diesen 50 Millionen Credits Ausfall denn begründen? Und welcher Schaden entsteht ihm dadurch.

Solch ein Laberkopf...
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)
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#11 Mitglied ist offline   evezocker05 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:08

der artikel lief ca noch 28 stunden und ich hab ihm den artikel angeboten zu den 60 euro die er geboten hatte zuletzt aber er antwortet auf keine e-mail von mir.

wollte dne artikel halt wieder reintun damits weiterläuft (habs aber auch wieder rausgetan um net noch mehr ärger zu bekommen)
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#12 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2006 - 10:20

Du solltest ihm ausreichend Zeit geben, um auf deine Emails zu antworten. Teile ihm deine Kontodaten mit.

Denke aber daran, du musst mit dem Käufer ausschließlich über eBay kommunizieren. Wenn du ihm von deinem Email-Programm aus Mails sendest, muss er nicht darauf reagieren.

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 11. Februar 2006 - 10:20

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#13 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:27

Das wird ein kleiner Junge sein, der bestimmt nicht mal alt genug ist überhaupt zu klagen
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


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#14 _max_

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geschrieben 11. Februar 2006 - 10:33

Unsinn, wenn es ein kleiner Junge ist, darf er nicht bei eBay klicken. Und selbst wenn, könnten die Eltern klagen. Darum geht es hier aber nicht und es hilft nicht weiter.

Solange evezocker05 gewillt ist, den Artikel nach Geldeingang zu liefern, kommt es auch nicht zu einer Klage.

@evezocker05: Die ganze Sache ist wirklich nur eine Kleinigkeit. Es gibt bei eBay viel Schlimmeres. Lass dich nicht von den Drohungen des Käufers entmutigen. Es wird nicht zu einer Klage kommen.

Ich persönlich handhabe es so, dass ich Käufern, die im Streitfall mit einer Klage drohen, sofort die Anschrift meines Anwaltes sende und die Kommunikation abbreche.

In deinem Fall: Sende dem Käufer deine Kontodaten. Stelle ihm eine Frist, dass er Zeit hat sich zu entscheiden, ob er den Artikel haben möchte (er muss ihn nicht nehmen, da die Auktion vorzeitig beendet wurde - siehe eBay-Richtlinien). Schreibe ihn, dass du automatisch annimmst, dass er den Artikel nicht haben möchte, falls er sich innerhalb der Frist nicht dazu äußert. Erst dann kannst du den Artikel erneut bei eBay verkaufen.

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 11. Februar 2006 - 11:00

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#15 _BAstiL_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Februar 2006 - 10:48

Ein Betrug muss immer Vorsatz beinhalten und eine Arglist voraussetzen.
Es gibt laut Rechtssprechung keinen Betrug aus versehen.

Wobei es schon komisch ist, da man um ein Angebot zu beenden mehr als einmal klicken muss.
Wie soll das versehendlich passieren?

Biete ihm den Artikel zu seinem Höchstpreis an. Erkläre ihm nochmal dein Missgeschick und Ruhe ist.
Wie schon erwähnt wurde solltest du über Ebay mit ihm kommunizieren.

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