IP-Adresse muss sofort nach Ende der Verbindung gelöscht werden
Internetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnungstellung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht am Mittwoch zum Teil der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online statt. Demnach muss das Unternehmen die bei jeder Einwahl neu vergebene IP-Adresse eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen (Az.: 25 S 118/2005). Anhand dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat
Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Zusammenhang mit einem Pauschaltarif (Flat Rate) geklagt und in erster Instanz nur bezüglich der IP-Adresse Recht bekommen.
In der Berufung verbot das Landgericht dem Anbieter nun auch, das Volumen der übertragenen Daten zu erheben und zu speichern, weil dies zur Ausstellung der Rechnungen nicht nötig sei. Dagegen ließ es die Speicherung von Anfangs- und Endzeit der Verbindung zu, weil dafür laut Vertrag unter bestimmten Umständen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden könnten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle : http://www.zdnet.de/...140424,00.htm?h
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T-online Darf Nur Für Rechnung Nötige Verbindungsdaten Speichern
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#2
geschrieben 25. Januar 2006 - 12:41
Heißt das im Klartext, dass Emule gerade sicherer geworden ist?
#3 _Geli_
geschrieben 25. Januar 2006 - 12:47
Demnach wäre es denkbar. Vielleicht findet sich diese News in der Hauptseite wieder und es können weitere Details ausgetauscht werden.
#4
geschrieben 25. Januar 2006 - 12:52
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