WinFuture-Forum.de: Ist Zahlungsunfähigkeit Ein Außerordentlicher Kündigungsgrund? - WinFuture-Forum.de

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Ist Zahlungsunfähigkeit Ein Außerordentlicher Kündigungsgrund?


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 20:42

Abend :)

Ich würde gerne mal wissen wollen, ob Zahlungsunfähigkeit bei Veträgen mit Mindestlaufzeit als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt? :(

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#2 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 20:46

Geh ich mal nicht von aus...aber schlauer wird man sicher aus den AGB und "Kleingedruckten" des Vertrages bzw. der Firma.

#3 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:05

Und wenn man einen Vertrag loswerden möchte, überweist man sei ganzes Geld auf das Konto, das einem die Schwiegermutter angelegt hat, kündigt den Vertrag und überweist wieder alles zurück... oder wie stellst du dir das vor?
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:10

Nein, ich meine damit, dass man es sich einfach nicht mehr leisten kann ( Bsp. Hartz 4) und deshalb den Vertrag kündigen möchte.

#5 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:13

Ist mein Szenario nicht deutlich genug?
Wenn man so etwas zulassen würde, könnte man sich durch simplen Geldtransfer problemlos zahlungsunfähig machen und somit jeden Vertrag loswerden, das ganze Vertragswesen würde auf dem Kopf stehen.
Deshalb ist so etwas nicht zugelassen. Es wird erwartet, daß du vorher deine zukünftige finanzielle Situation wenigstens grob abschätzen kannst und daher vernünftig entscheiden kannst, ob du davon ausgehen kannst, dir die Zahlungen leisten zu können.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#6 Mitglied ist offline   Major König 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:14

Das würde mich auch mal interessieren aber ich denke das es nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund gilt.

#7 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:19

wenn dann beruht das auf kulanz, fragen kostet nix, manche verstehen die situation und lassen mit sich handeln andere nicht!

gruß :(

#8 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:30

Du solltest vor allem mal mit einer Beratung auf dem Sozialamt sprechen. Eine Änderung der finanziellen Einkünfte im Sinne des Bezugs von Sozialleistungen kann durchaus ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein. Das kann dann aber nur das Sozialamt durchsetzen.
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#9 _luefa_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. Januar 2006 - 21:34

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Dieser Beitrag wurde von luefa bearbeitet: 15. Januar 2006 - 10:26


#10 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 09. Januar 2006 - 21:52

Ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.

#11 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. Januar 2006 - 22:42

Das ist Pech, tut mir leid.
Wir haben freie Marktwirtschaft, und da purzeln die Preise nunmal. Und das du dich vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgelegt hast da kann dein bisheriger Anbieter nix für, denn du hast unterschrieben.
Es gibt da sogar den passenden Spruch dazu:
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was besseres findet...

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 09. Januar 2006 - 22:42


#12 Mitglied ist offline   Major König 

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geschrieben 10. Januar 2006 - 00:28

Beitrag anzeigenZitat (Großer: 09.01.2006, 21:52)

Ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.


Ach und ich dachte es besteht ein echter Zahlungsunfähigkeitsgrund dabei will er sich nur einen Vorteil verschaffen, toll damit werden den Leuten die wirklich ein Zahlungsproblem haben Steine in den Weg gelegt. :angry:

#13 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 10. Januar 2006 - 00:32

Beitrag anzeigenZitat (Major König: 10.01.2006, 00:28)

Ach und ich dachte es besteht ein echter Zahlungsunfähigkeitsgrund dabei will er sich nur einen Vorteil verschaffen, toll damit werden den Leuten die wirklich ein Zahlungsproblem haben Steine in den Weg gelegt. :angry:

Ganz ruhig...
Wärst Du in meiner Situation, würdest Du wahrscheinlich genauso denken. ;)

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