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Ist Zahlungsunfähigkeit Ein Außerordentlicher Kündigungsgrund?
#1
geschrieben 09. Januar 2006 - 20:42
Abend
Ich würde gerne mal wissen wollen, ob Zahlungsunfähigkeit bei Veträgen mit Mindestlaufzeit als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt?
Ich würde gerne mal wissen wollen, ob Zahlungsunfähigkeit bei Veträgen mit Mindestlaufzeit als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt?
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#2
geschrieben 09. Januar 2006 - 20:46
Geh ich mal nicht von aus...aber schlauer wird man sicher aus den AGB und "Kleingedruckten" des Vertrages bzw. der Firma.
#3
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:05
Und wenn man einen Vertrag loswerden möchte, überweist man sei ganzes Geld auf das Konto, das einem die Schwiegermutter angelegt hat, kündigt den Vertrag und überweist wieder alles zurück... oder wie stellst du dir das vor?
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Ja, mata ne!
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Ja, mata ne!
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#4
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:10
Nein, ich meine damit, dass man es sich einfach nicht mehr leisten kann ( Bsp. Hartz 4) und deshalb den Vertrag kündigen möchte.
#5
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:13
Ist mein Szenario nicht deutlich genug?
Wenn man so etwas zulassen würde, könnte man sich durch simplen Geldtransfer problemlos zahlungsunfähig machen und somit jeden Vertrag loswerden, das ganze Vertragswesen würde auf dem Kopf stehen.
Deshalb ist so etwas nicht zugelassen. Es wird erwartet, daß du vorher deine zukünftige finanzielle Situation wenigstens grob abschätzen kannst und daher vernünftig entscheiden kannst, ob du davon ausgehen kannst, dir die Zahlungen leisten zu können.
Wenn man so etwas zulassen würde, könnte man sich durch simplen Geldtransfer problemlos zahlungsunfähig machen und somit jeden Vertrag loswerden, das ganze Vertragswesen würde auf dem Kopf stehen.
Deshalb ist so etwas nicht zugelassen. Es wird erwartet, daß du vorher deine zukünftige finanzielle Situation wenigstens grob abschätzen kannst und daher vernünftig entscheiden kannst, ob du davon ausgehen kannst, dir die Zahlungen leisten zu können.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#6
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:14
Das würde mich auch mal interessieren aber ich denke das es nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund gilt.
#7
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:19
wenn dann beruht das auf kulanz, fragen kostet nix, manche verstehen die situation und lassen mit sich handeln andere nicht!
gruß
gruß
#8
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:30
Du solltest vor allem mal mit einer Beratung auf dem Sozialamt sprechen. Eine Änderung der finanziellen Einkünfte im Sinne des Bezugs von Sozialleistungen kann durchaus ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein. Das kann dann aber nur das Sozialamt durchsetzen.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#9 _luefa_
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:34
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Dieser Beitrag wurde von luefa bearbeitet: 15. Januar 2006 - 10:26
#10
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:52
Ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
#11 _Breaker_
geschrieben 09. Januar 2006 - 22:42
Das ist Pech, tut mir leid.
Wir haben freie Marktwirtschaft, und da purzeln die Preise nunmal. Und das du dich vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgelegt hast da kann dein bisheriger Anbieter nix für, denn du hast unterschrieben.
Es gibt da sogar den passenden Spruch dazu:
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was besseres findet...
Wir haben freie Marktwirtschaft, und da purzeln die Preise nunmal. Und das du dich vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgelegt hast da kann dein bisheriger Anbieter nix für, denn du hast unterschrieben.
Es gibt da sogar den passenden Spruch dazu:
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was besseres findet...
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 09. Januar 2006 - 22:42
#12
geschrieben 10. Januar 2006 - 00:28
Zitat (Großer: 09.01.2006, 21:52)
Ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
Ach und ich dachte es besteht ein echter Zahlungsunfähigkeitsgrund dabei will er sich nur einen Vorteil verschaffen, toll damit werden den Leuten die wirklich ein Zahlungsproblem haben Steine in den Weg gelegt.
#13
geschrieben 10. Januar 2006 - 00:32
Zitat (Major König: 10.01.2006, 00:28)
Ach und ich dachte es besteht ein echter Zahlungsunfähigkeitsgrund dabei will er sich nur einen Vorteil verschaffen, toll damit werden den Leuten die wirklich ein Zahlungsproblem haben Steine in den Weg gelegt.
Ganz ruhig...
Wärst Du in meiner Situation, würdest Du wahrscheinlich genauso denken.
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