Ich würde gerne mal wissen wollen, ob Zahlungsunfähigkeit bei Veträgen mit Mindestlaufzeit als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt?
Ist Zahlungsunfähigkeit Ein Außerordentlicher Kündigungsgrund?
#1
geschrieben 09. Januar 2006 - 20:42
Ich würde gerne mal wissen wollen, ob Zahlungsunfähigkeit bei Veträgen mit Mindestlaufzeit als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt?
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#2
geschrieben 09. Januar 2006 - 20:46
#3
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:05

Ja, mata ne!
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#4
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:10
#5
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:13
Wenn man so etwas zulassen würde, könnte man sich durch simplen Geldtransfer problemlos zahlungsunfähig machen und somit jeden Vertrag loswerden, das ganze Vertragswesen würde auf dem Kopf stehen.
Deshalb ist so etwas nicht zugelassen. Es wird erwartet, daß du vorher deine zukünftige finanzielle Situation wenigstens grob abschätzen kannst und daher vernünftig entscheiden kannst, ob du davon ausgehen kannst, dir die Zahlungen leisten zu können.

Ja, mata ne!
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#6
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:14
#7
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:19
gruß
#8
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:30

Ja, mata ne!
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#9 _luefa_
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:34
Dieser Beitrag wurde von luefa bearbeitet: 15. Januar 2006 - 10:26
#10
geschrieben 09. Januar 2006 - 21:52
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
#11 _Breaker_
geschrieben 09. Januar 2006 - 22:42
Wir haben freie Marktwirtschaft, und da purzeln die Preise nunmal. Und das du dich vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgelegt hast da kann dein bisheriger Anbieter nix für, denn du hast unterschrieben.
Es gibt da sogar den passenden Spruch dazu:
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was besseres findet...
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 09. Januar 2006 - 22:42
#12
geschrieben 10. Januar 2006 - 00:28
Zitat (Großer: 09.01.2006, 21:52)
Der Grund für die Frage ist, das ich einen Weg suche, um von einen Vetrag mit Mindestlaufzeit zurücktreten zu können. Dieser läuft noch etwas über 1 Jahr, aber ich habe einen für mich günstigeren Anbieter gefunden.
Ach und ich dachte es besteht ein echter Zahlungsunfähigkeitsgrund dabei will er sich nur einen Vorteil verschaffen, toll damit werden den Leuten die wirklich ein Zahlungsproblem haben Steine in den Weg gelegt.
#13
geschrieben 10. Januar 2006 - 00:32
Zitat (Major König: 10.01.2006, 00:28)
Ganz ruhig...
Wärst Du in meiner Situation, würdest Du wahrscheinlich genauso denken.

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