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Onlineshop & Betrug? discount24ag.de-Geschädigten-Thread

#541 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 30. August 2006 - 08:40

An Alle,

habe mich nun durchgekämpft und jetzt das letzte Blatt vom Amtsgericht, nämlich den Vollstreckungs-bescheid zurückbekommen. Den habe ich bei diesem kopieren und beglaubigen lassen. Diesen Titel gebe
ich jetzt an die Staatsanwaltschaft in Halle mit Angabe meiner Registriernummer wie sie jeder von der Polizei erhalten hat. Einen Gerichtsvollzieher der das Geld eintreibt zu beauftragen ist in diesem Falle meiner Meinung nach sinnlos da das Geld ja zum Teil schon sichergestellt wurde. Ich nehme an das die Staats-anwaltschaft das Geld nach einem festgelegten Zeitraum dann irgendwie an alle die geklagt haben anteilmäßig verteilt. Den vollen Betrag wird man sowieso nicht zurückbekommen da ja nicht alles beschlagnahmt werden konnte. Es sei den es haben nicht alle den Gerichtsweg beschritten. Ich will nur
hoffen das alles nicht ganz umsonst war. Zum anderen war es auch sehr lehrreich einmal mitzuerleben wie
aufwendig doch so ein Prozeß der Geldrückholung ist. Hier kann man schon Geld und Nerven lassen.
Ich nehm's als Lehrgeld mit auf den Weg in Sachen Internetshoping. Die Commerzbank anzugehen halte
ich für sehr kühn aber ein Versuch ist es allemal wert. Stranger gib mal Zeichen wie es gelaufen ist.

Harpie

Dieser Beitrag wurde von Harpie bearbeitet: 30. August 2006 - 10:18


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#542 Mitglied ist offline   Ingo Hansen 

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geschrieben 07. September 2006 - 12:53

Hallo, habe eben einen Brief vom Amtsgericht Halle erhalten.

Sinngemäss: Nach Paragraph 111 g, h STPO wurde die Forderung nach Zwangsvollstreckung in das Vermögen Dennis Repp zugelassen.

Eigentlich freut mich das, aber was muss ich jetzt tun?
Ich dachte das Vermögen wurde beschlagnahmt.

Wird die Verteilung jetzt automatisch vorgenommem, oder muss man noch einen Gerichtsvollzieher bemühen?

Aber, auf jeden Fall, es bewegt sich wieder etwas!!

#543 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 08. September 2006 - 17:03

Hallo,

na das ist ja schon etwas sichtbares, habe mal in der STPO herumgeschnuppert und den § 11 studiert. Es fehlt eben einem der Durchblick eines Advokaten. Unter - www.aufenthaltstitel.de/stpo.html#achter - kann sich ja schon jeder mal vorab informieren was auf ihn zukommt wenn sein Titel anerkannt worden ist.
Ingo ich würde mal bei der Staatsanwaltschaft nachhaken wie es in deinem Falle weiter geht. Mich würde interessieren wie lange du auf dieses letzte Antwortschreiben gewartet hast. Hattest du dir einen Anwalt genommen oder die Sache im Alleingang durchgezogen? Ich denke wir sollten in Kontakt bleiben da wir fast den gleichen Stand haben.

Thanks for feedback

Harpie

#544 Mitglied ist offline   imperfekt 

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geschrieben 15. September 2006 - 14:35

Hallo Allerseits

Ich habe heute mein Geld (+ alle Auslagen für die Anträge, etc.) zurück auf mein Konto überwiesen bekommen. :wink:

Ein "Happy End" ist also möglich.

Hier noch mal ein kleiner "Rückblick" auf das ganze Procede in Stichworten:
- Anzeige erstattet
--> Infos + Adresse des Beschuldigten von der StA Halle erhalten
- Mahnbescheid (beantragt, gewartet, erwirkt)
- Vollstreckungsbescheid (VB) (beantragt, gewartet, erwirkt)
- beglaubigte Kopie des VB zur StA Halle schicken
--> "Beschuss'" zur "Zulassung zur Zwangsvollstreckung nach $ 111 g, h, StPO" zurück erhalten
- Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (VB und Beschluss zu "Zulassung nach $ 111 ..." (s.o.) im Original beifügen)

Ich war Nr. 37 auf einer Liste der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (in Bezug auf das Konto).
Ich kann es freilich nicht wirklich wissen, aber ich vermute, dass die Chancen (noch) durchaus gut sind, vom Konto pfänden zu lassen.

Ich wünsche Allen noch viel Erfolg bei diesem ganzen Procedere.

Dieser Beitrag wurde von imperfekt bearbeitet: 15. September 2006 - 21:10


#545 Mitglied ist offline   imperfekt 

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geschrieben 18. September 2006 - 23:38

Hier noch ein paar Ergänzungen zum (soweit mit bekannt) letzten Schritt des ganzen Procederes:

Nach dem Einsenden einer beglaubigten Kopie des Vollstreckungsbescheids an die StA Halle hatte ich ein einfaches Schreiben zurück erhalten, indem nur bestätig wird, dass man für die "Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Beschuldigten nach §111 g, h StPO" zugelassen ist.

Beim AG Halle habe ich dann telefonisch erfahren, dass darauf als letzter Schritt ein Antrag auf einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" nötig ist.
Bei meinem örtlichen Amtsgericht habe ich das dazu nötige Formular erhalten, sowie Hilfe beim Ausfüllen. (Teilweise gibt es das Formular auch auf den Homepages der Gerichte, aber da es scheinbar verschiedene Varianten davon gibt, habe ich mir direkt beim Gericht helfen lassen.)
Der Antrag kostet 15 Euro (zumindest in NRW) und muss an das AG Halle gesendet werden. Die 15 Euro werden in Form von Gerichtskostenmarken (quasi wie Briefmarken, gibt es beim Gericht) auf den Antrag geklebt.
Beigefügt werden muss der Vollstreckungsbescheid im Original und das o. g. Schreiben (Zulassung zur "Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Beschuldigten nach §111 g, h StPO") im Original mit an.

Wenn der Antrag auf den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" soweit ok ist, läuft es (soweit mir bekannt) automatisch (ohne weiteres Zutun) folgendermaßen weiter:
Der "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" wird erlassen. Man erhält darüber ein Benachrichtigungsschreiben und zusammen mit diesem den Vollstreckungsbescheid zurück. Zugleich wird eine Ausfertigung des "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" durch einen Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner (also der Commerzbank, s. u.) übermittelt, die dann ja die Rücküberweisung vornehmen soll.

Ich habe übrigens beim AG Halle telefonisch erfahren, dass der eigentlich zuständige Drittschuldner nicht die Commerzbankfiliale in Halle ist, sondern:
Commerzbank ZTB B Center Ost
CoC Pfändungen
Oderstraße 59
14513 Teltow
Das wurde bzw. wird aber vom AG Halle beim Bearbeiten des Antrag auf "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" automatisch berücksichtigt, bzw. korrigiert. Mir ist nicht bekannt, wo her man wissen sollte / könnte, dass gerade diese Stelle der Commerzbank als eigentlicher Drittschuldner zuständig ist. Das nur noch zur Info.

Ok, ich hoffe, dass diese Infos etwas geholfen und nicht noch mehr verwirrt haben.

Dieser Beitrag wurde von imperfekt bearbeitet: 18. September 2006 - 23:45


#546 Mitglied ist offline   tecONE 

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geschrieben 22. September 2006 - 18:47

Das sind doch mal gute Nachrichten! Ich hab nun auch von anderen gehört das sie ihr geld inkl. zinsen und auslagen wieder bekommen haben.
Jeder Betroffene kann sich wie immer, hier, eintragen wenn er sein Geld wieder bekommen hat!

gruß tecONE

#547 Mitglied ist offline   speckmen 

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geschrieben 22. September 2006 - 21:11

Beitrag anzeigenZitat (imperfekt: 15.09.2006, 15:35)

Hallo Allerseits

Ich habe heute mein Geld (+ alle Auslagen für die Anträge, etc.) zurück auf mein Konto überwiesen bekommen. :imao:
Ein "Happy End" ist also möglich.


@imperfekt

Nabend, ich wollte dir und den anderen Geschädigten mal sagen, dass ich mich für euch ehrlich freue,
weil diese Geschichte nun doch noch ein glückliches Ende nehmen wird.

Ich kann deine Aussage aber nicht so recht glauben, weil die Nummer 446 in der Liste von tecONE
als erster einen Eintrag der Erstattung seines Schadens gemacht hat, wo niemals alle seine Extrakosten
inbegriffen sein können. Sein Verlust in nun fast 10 Monaten war 1108,70 €. Erstattet bekommen hat er
1126,32 €. Ich glaube nicht dass er somit wie in deiner Aussage alle Kosten und Zinsen wieder bekommen hat.

mfg. ----------> speckmen

@tecONE

Ich finde dass echt klasse, dass du deine von dir ins Leben gerufene Seite so lange gepflegt hast und den jetzigen Stand immer noch anpasst. DANKE

Dieser Beitrag wurde von speckmen bearbeitet: 22. September 2006 - 21:25


#548 Mitglied ist offline   imperfekt 

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geschrieben 25. September 2006 - 12:39

@speckmen:
Danke für deine Anteilnahme an dem sich jetzt wohl langsam Mehrere abzeichnenden glücklichen Ausgang.
Zum Eintrag Nr. 446 kann ich allerdings nicht viel sagen. Ich kann nur mutmaßen, dass dort lediglich der zurückerstattete "Kaufpreis" inklusiv der Zinsen eingetragen wurde und die Unkosten nicht.
Ich bin in der Liste Nr. 224 und habe dort den vollen Rückerstattungsbetrag inklusive der Zinsen und Unkosten (für die Anträge) angegeben.

@tecONE:
Zunächst auch von mir vielen Dank für die weitere Pflege / Aktualisierung deiner Schadensaufstellung.
Nur was war deine Absicht, was unter "Rückerstattungsbetrag" genau eingetragen werden soll?

Dieser Beitrag wurde von imperfekt bearbeitet: 25. September 2006 - 15:00


#549 Mitglied ist offline   tecONE 

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geschrieben 25. September 2006 - 15:31

obs das ganze geld zurück gab, oder nur ein Teil davon. Die die keine richtigen Beweise des Preises haben, bekommen nur ein Teil. Der Betrag bezieht sich auf die gesamte Rückerstattung, also inkl. Auslagen und Zinsen

#550 Mitglied ist offline   Thomas57 

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  geschrieben 09. Oktober 2006 - 12:15

Hallo zusammen,

ich habe letztes WE von meiner Anwältin ein Schreiben erhalten wonach mir für meinen nicht gelieferten Monitor ( 256 €) 395 € erstattet wurden :) . Diesem Betrag werden jedoch die RA Kosten von 125 € abgezogen.
Bleibt aber trotzdem noch 270 € übrig. Das Geld habe ich zwar noch nicht auf dem Konto gebucht, aber ich denke es müßte die Tage eintreffen. Insofern bin ich sehr erfreut, dass der Fall ein gutes Ende genommen hat und für mich in bezug auf Online Einkauf auf jeden Fall sehr lehrreich war.

Allen anderen wünsche ich ebenso viel Erfolg bei der Rückerstattung ihrer Auslagen

Grüße

Thomas57

#551 Mitglied ist offline   BlueWeasel 

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geschrieben 12. Oktober 2006 - 11:16

Hallo,

es freut mich auch das es nun langsam aber sicher bergauf geht und Ich hoffe das alle Geschädigten Ihr Geld zurückbekommen werden.

Als die ersten Beiträge erschienen sind war das leider ein Schwarzer Tag für alle Beteiligten hier, die Ihr hartverdientes Geld an einen Betrüger verloren haben, aber nun gibt es wieder einen Grund zur Hoffnung.

Ich wünsche allen Geschädigten noch viel Glück und ab jetzt ein vorsichtigeres Einkaufen im WWW.

Ciao Blue
Mein PC: AMD Phenom II X4 (3.20Ghz) & Zotac GTX 570
-----------------------------------------------------------------
Links: CPU & GPU Vergleich

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Das mach ich mit euch Eingefügtes Bild wenn ihr mir nicht gehorcht!

#552 Mitglied ist offline   BLK1 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 19:51

Nachdem hier im Forum mittlerweile einige Erfolgsmeldungen hinsichtlich der Rücküberweisung zu lesen waren, war ich heute doch recht negativ über den Inhalt eines Schreibens von der Commerzbank, ZTB B Center Ost, CoC Pfändungen in Teltow überrascht.

Ich hatte am 20.09. bei meinem örtlichen Amtsgericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und am 02.10. die Bestätigung vom Amtsgericht Halle-Saalkreis erhalten. Darin wurde auch mitgeteilt, dass der Gerichtsvollzieherauftrag der zuständigen Stelle zugestellt wird.

Die Commerzbank hat mir nun einen Vordruck mit dem Titel "Drittschuldnererklärung und Empfangsbekenntnis" zugesandt. Darin sind 3 Punkte angekreuzt, welche sinngemäß lauten:
- Die Forderung besteht in voller Höhe.
- Im Range gehen 23 Forderungen vor.
- Diese vorrangigen Forderungen übersteigen das vorhandene Guthaben, somit kann mit einer Zahlung nicht gerechnet werden.
Angehängt sind diese 23 Forderungen mit vollständigen Namen und Adressen. An erster Stelle steht eine Forderung der Staatsanwaltschaft Halle vom 15.03. mit genau 250.000,00 €. Die restlichen 22 Forderungen belaufen sich zusammen auf etwa 7000 €. Davon wurde eine am 28.03. und die anderen zwischen dem 27.06. und 09.10. gestellt. Alle diese Forderungen sind laut dem Schreiben noch offen, d.h. die Anträge derjenigen, welche schon Geld bekommen haben, müssten vor dem 15.03. in Teltow gewesen sein.
Mein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, in dem mir überhaupt erst Dennis Repp als Täter genannt wird, trägt aber das Datum vom 24.05. !

Hat jemand eine Vermutung, was hier falsch gelaufen ist ? War der Hinweis im Forum betreffs der Zuständigkeit der Commerzbank in Teltow eventuell doch nicht richtig ?
Vielleicht könnte einer der Glücklichen, bei denen das ganze Prozedere gut ausgegangen ist, hier kurz darstellen, ob er ein ähnliches Schreiben aus Teltow (oder von wo auch immer) erhalten hat, und wenn ja, wie es bei ihm aussah.
Bedanke mich vielmals im Voraus.

Viele Grüße
BLK1

#553 Mitglied ist offline   Eragon 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 20:11

Was lernt man daraus ? Nie per Vorkasse zahlen :D!
Have a nice day!

#554 Mitglied ist offline   imperfekt 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 20:30

Der Hinweis auf die Zuständigkeit der "Commerzbank, ZTB B Center Ost, CoC Pfändungen" kam von mir. Ich denke schon, dass die Stelle richtig und zuständig ist, denn:
- Die Adresse habe ich telefonisch vom AG Halle erhalten.
- Zudem steht die Adresse auch auf der Durchschrift des "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses", die ich vom Gerichtsvollzieher zurück erhalten habe.
- Und letztich kam ja die "Drittschuldnererklärung und Empfangsbekenntnis" von dort.

Letztere habe ich auch erhalten (am 11.9.). Angekreuzt waren:
(2.) "Die gepfändete Forderung besteht... ...in voller Höhe der Vollstreckungsaufforderung"
(9.) "Folgende Ansprüche gehen im Range vor: 36 Pfändung(en)"
(13.) "wir weisen darauf hin, dass wir zur Zahlung noch einen Zulassungsbeschluss nach §111 g,h StPO benötigen.

(Letzter Punkt (13.) lag daran, dass ich den "Beschluss zur Zulassung zur Zwangsvollstreckung ..." noch an die Commerzbank senden musste, weil ich versäumt hatte, diesen Beschluss gleich dem " Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" bezufügen.)

Aus Punkt (9.) (bzw. der Liste, die ich auch erhalten habe) geht hervor, dass ich z. B. Nr. 37 in der "Warteliste" war.

@ BLK1
Warum dir nun geantwortet wurde, dass "die vorrangigen Forderungen das vorhandene Guthaben übersteigen" kann nicht leider nicht sagen.

Eine Alternative zur Pfändung des Kontos wären ja noch die sichergestellten Münzen. Wie das Vorgehen da wäre, weiß ich jedoch nicht.

Trotzdem noch viel Erfolg...
Imperfekt

Dieser Beitrag wurde von imperfekt bearbeitet: 14. Oktober 2006 - 09:49


#555 Mitglied ist offline   BLK1 

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geschrieben 19. Oktober 2006 - 18:45

Neue negative Nachrichten:

Nachdem mir vergangene Woche von der Commerzbank quasi mitgeteilt wurde, dass auf dem Konto Repp nicht mehr genügend Geld vorhanden ist, um meiner Forderung zu entsprechen, habe ich heute auch noch eine Rechnung von einer Gerichtsvollzieherin über 26,60 € bekommem, welche ich innerhalb von 2 Wochen begleichen soll.
Anbei waren mein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, die Zulassung in die Zwangsvollstreckung, sowie eine Mitteilung, dass Kopien hiervon per Post an Repp gesandt wurden. Als Krönung ist auch noch ein Formular von der Post dabei, worin diese der Gerichtsvollzieherin mitteilt, dass die Zustellung der Kopien wegen eines fehlenden Briefkastens nicht möglich war.

Ich hatte zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft in Halle nachgefragt, ob denn noch irgend etwas in Hinsicht auf die beschlagnahmten Münzen zu erwarten sei. Hierzu habe ich aber keine definitive Antwort bekommen, werde nochmals schriftlich anfragen. Oder hat jemand dazu schon Informationen ?
Auf jeden Fall soll es jedoch nicht so sein, dass ein eventueller Erlös dem Konto in Teltow zufließt.
Wenn dann nochmals ein neuer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nebst 15 € Gebühr und weitere Gerichtsvollziehergebühren fällig werden, ohne das ein positiver Ausgang garantiert wird, dann gute Nacht... .

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