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Onlineshop & Betrug? discount24ag.de-Geschädigten-Thread

#526 Mitglied ist offline   Stranger 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 13:29

Ich ziehe eine erneute Anzeige gegen die Commerzbank wegen mithilfe ebenfalls noch in Betracht.

Übrigens gibts noch 2 Internetseiten wo bereits Mitte Mai etwas zu dem Fall stand. Wurde hier glaube noch nicht gepostet.

http://www.xdial.de/...w19/s21598.html
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp...06/024_2006.htm

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#527 Mitglied ist offline   Ingo Hansen 

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geschrieben 07. Juni 2006 - 12:08

Der aktuelle Arikel bei tagesschau.de ist doch eindeutig.
Die Kontoeröffnung mittels Postidentität ist nur für Privatkonten erlaubt.
Für Geschäftskonten muss umfangreich geprüft werden.

Selbst wenn unser Gauner ein Privatkonto eröffnet hat, hätten aber solche riesigen Kontobewegungen auffallen müssen!

Die Commerzbank hat sich falsch verhalten und kann sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen.
(Jedenfalls ist das meine Meinung, mit eher wenig juristischen Kenntnissen).
Eine moralische Verantwortung........ , - ach ich glaube das lasse ich jetzt lieber.

Dieser Beitrag wurde von Ingo Hansen bearbeitet: 07. Juni 2006 - 12:08


#528 Mitglied ist offline   Triode 

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geschrieben 08. Juni 2006 - 06:23

Dann bedanke ich mich bei den Forenbetreibern für den zur Verfügung gestellten Serverplatz,damit wir diskutieren konnten.

#529 Mitglied ist offline   ak-nb 

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geschrieben 21. Juni 2006 - 12:49

Hallo zusammen, melde mich mal wieder da es auch bei mir Neuigkeiten gibt.
Mein Anwalt hatte Post von der Staatsanwaltschaft mit der Benennung der betreffenden Person. Er ihn dann angeschrieben, mit der Aufforderung, dass er das Geld zurücküberweise ansonsten würde ein Mahnbescheid ergehen. Kurze Zeit später erhielt er einen Antwortbrief. Hierdrin bittet unser aller Freund um Entschuldigung und Aufschub der Rückzahlung. Er hat es im Endeffekt gemacht wie die Manager der erst kürzlich in den Medien dargestellten Geldtransportfirma. Scheinbar müssen auch welche ihr Geld zurückbekommen haben. Ende vom Lied - Mahnbescheid ist raus. Hat jemand auch einen derartigen Brief erhalte ?

Kurios ist für mich immer noch, dass auch Goldmünzen mit nicht unerheblichen Wert gefunden wurden. Und schon wieder treten in diesem Zusammenhang die Namen unserer beiden Shopbetreiber in Aktion samt e-mail Adresse. Da hat die K und die Staatsanwaltschaft in Halle sicher noch einiges zu klären. Auch die mögliche Mitschuld der Commerzbank Halle.

#530 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 23. Juni 2006 - 11:37

Hallo an Alle,

Habe mit meinem Anwalt gesprochen, dieser meinte man müßte einen Mahnbescheid stellen. Dazu brauchte man die genaue Anschrift des Täters. Kann mir einer sagen wie diese lautet?
Danke

#531 Mitglied ist offline   ak-nb 

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geschrieben 23. Juni 2006 - 12:23

@ harpie

Hast Du oder Dein Anwalt noch kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Halle erhalten. Darin sind Name und Anschrift genannt. Nur so konnte mein Anwalt mit der betreffenden Person in Kontakt treten.

#532 Mitglied ist offline   Stranger 

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geschrieben 25. Juni 2006 - 12:04

"Mein Anwalt hatte Post von der Staatsanwaltschaft mit der Benennung der betreffenden Person. Er ihn dann angeschrieben, mit der Aufforderung, dass er das Geld zurücküberweise ansonsten würde ein Mahnbescheid ergehen. Kurze Zeit später erhielt er einen Antwortbrief. Hierdrin bittet unser aller Freund um Entschuldigung und Aufschub der Rückzahlung. Er hat es im Endeffekt gemacht wie die Manager der erst kürzlich in den Medien dargestellten Geldtransportfirma. Scheinbar müssen auch welche ihr Geld zurückbekommen haben."

Du, was der Typ erzählt muss eh nicht der Wahrheit entsprechen. Auch uns hat er das Antwortschreiben zugeschickt. Wir haben zunächst am 01.06. Die erste Mahnung geschickt. Am 15. kam sein Brief dann. Am 16. haben wir die zweite Mahnung verschickt mit dem Hinweis, dass bis 30.06. Zeit ist das Geld zurückzuüberweisen.
Ich gehe davon aus, dass er dies nicht tut. Weiter gehts dann mit dem Mahnbescheid. Wenn er da keinen Widerspruch macht, wandelt sich das automatisch in einen Vollstreckungsbescheid (Titel) um. Und dann teilen wir das der Staatsanwaltschaft Halle mit.

"Kurios ist für mich immer noch, dass auch Goldmünzen mit nicht unerheblichen Wert gefunden wurden. Und schon wieder treten in diesem Zusammenhang die Namen unserer beiden Shopbetreiber in Aktion samt e-mail Adresse. Da hat die K und die Staatsanwaltschaft in Halle sicher noch einiges zu klären. Auch die mögliche Mitschuld der Commerzbank Halle."

Ja, und mich würde mal interessieren ob der "Ausweis-Verlierer" wirklich Lehrer ist und wirklich was mit Münzen am Hut hat, wie es im Internet zu lesen ist.
Außerdem habe ich noch ein paar andere Hinweise auf die ich gestoßen bin wegen anderen Komplizen. Nur bei dem Bearbeiter des Falls geht nie einer ans Telefon...

#533 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 11. Juli 2006 - 13:37

Hallo Stranger,

Gibt es schon was neueres bei dir, stimmt die Adresse von unserem Freund noch? Mich wunderts das er noch nicht im Knast sitzt. Habe mich auch erstmal an seine Adresse mit meiner Geldrückforderung gewandt und parallel dazu einen Titel beim Amtsgericht beantragt. Ein Versuch ist es alle mal wert. Mein Anwalt sagte allerdings, sollte die Adresse nicht mehr stimmen dann bekommt man den Mahnbescheid wieder unbearbeitet zurück. Es wird dann ein hinterherlaufen ohne ende und dafür hat man dann 30 Jahre Zeit.

#534 Mitglied ist offline   p.j.s. 

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geschrieben 14. Juli 2006 - 08:09

Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids vom zuständigen Mahngericht bekommen. Dieser soll nach Ablauf einer 2-wöchigen Frist (ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner) wieder ausgefüllt an das Gericht versandt werden.
Meine Fragen sind: Weiß vielleicht jemand, wie man einen vollstreckbaren Gerichtstitel erwirkt? Ist dieser erst mit der Zwangsvollstreckung erwirkt? Mit welchen Kosten für den Antragsteller ist eine Zwangsvollstreckung verbuden?
Vielleicht kennt sich jemand von euch da etwas aus. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

#535 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 14. Juli 2006 - 12:35

Hallo an Alle,

Der Wertegang zur Rückholung des Geldes wurde mir so erklärt:

Man erwirbt einen mit mehreren Durchschlag-Seiten umfassenden Mahnbescheid im Papierwarengeschäft. Diesen füllt man aus und gibt ihn beim zuständigen Amts-Gericht ab. Dafür bezahlt man je nach Höhe des Schadens jedoch mindestens 23,- Euro an das Amtsgericht. Dieser Mahnbescheid geht danach auf dem Postwege zum Antragsgegner. Konnte dieser Bescheid bearbeitet werden, d.h. wurde der Antragsgegner angetroffen so geht er wieder zum Amtsgericht zurück und man bekommt von diesem Bescheid. Damit hat man einen 30 Jahre gültigen "Titel" erworben. Mit diesem kann man nun "haussieren" gehen und beim Amtsgericht Halle eine Vollstreckung einleiten. Für diese Aktion ist die Schadens-Nummer anzugeben welche im Anschreiben der Kripo enthalten ist. Selbst diese Aktivität wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt, wie viel man dafür hinlegen muß konnte oder wollte man mir auf dem Amtsgericht nicht sagen. Legt der Antragsgegner Widerspruch ein, dann sieht man sich auf Gericht wieder wenn man es wünscht. Man sieht, es kann eine Kette ohne Ende werden mit dementsprechenden Kosten. Das dümmste was passieren kann ist, man hat den Kampf ausgefochten und gewonnen, aber es ist kein Geld zur Auszahlung mehr da!!!
So jetzt entscheide jeder für sich ob es sich lohnt seinem Verlust hinterher zu rennen oder diesen als "Ulk" bzw. Lebenserfahrung zu verbuchen.

Gruß Harpie

Dieser Beitrag wurde von Harpie bearbeitet: 14. Juli 2006 - 12:42


#536 _Breaker_

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geschrieben 14. Juli 2006 - 14:17

Das Problem dabei ist: Alles Geld, was nicht per Mahnbescheid angezeigt wird geht in voller Summe an den Beklagten.
Wenn ihr also nicht wollt das er mit seiner krummen Tour durchkommt verzichtet wenigstens förmlich auf eure Ansprüche. Dann kommt euer Geld zwar der Staatskasse zugute, der Betrüger geht aber immerhin leer aus.
Es liegt an euch :(

#537 Mitglied ist offline   George_Flyer 

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geschrieben 16. Juli 2006 - 23:41

Also ich und mein Bekannter sind nun schon bis zu diesem besagtem "Titel" gekommen und haben auch ein formloses schreiben nach Halle zur Staatsanwaltschaft geschickt, aber dieses kam nach ca. 2Wochen zurück, daß unser Titel nicht rechtskräftig sei, da sie eine beglaubigte Ablichtung des beglaubigten Vollstreckungsbescheides wollen.

Jetzt weiß ich nicht weiter, soll ich zum Notar, um diese zu beglaubigen lassen?

Die Staatsanwaltschaft schreibt auch noch, dass wir nach Zusendung der Rechtsmittel unser Geld noch einklagen müssen!
Ich sehe jetzt schwarz, dass wir unsere 300€ wiedersehen, denn wenn man im recht ist und das Geld beschlagnahmt wurde, aber trotzdem noch einen Rechtspfleger braucht um zu verstehen wie man in Deutschland als Opfer vorgehen muss, dann Gute Nacht!!!


Vielleicht ist ja schon jemand an sein Geld gekommen. Helft doch bitte weiter, damit dieser Verbrecher nicht noch belohnt wird!!!

#538 Mitglied ist offline   Harpie 

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  geschrieben 31. Juli 2006 - 08:48

Hallo,

Hatte beim Amtsgericht einen Titel erworben, d.h. dieser wurde dem Antragsgegner zugeschickt. Nun habe ich vom Amtsgericht einen Teil der Durchschläge (obiges Blatt ist gelb) zurückbekommen.
Wie gehts nun weiter, hat jemand in der Runde Erfahrung, wohin man sich nun wenden muß. Wie leitet man nun die Vollstreckung ein und wohin muß dieser Titel weitergeleitet werden. Geht es an die Staats-anwaltschaft oder nur ans Amtsgericht Halle? Wie ich hörte kommt nun ein sogenannter Rechtspfleger oder wie er sich nennt mit ins Boot. Ansonsten muß ich nochmal aufs hiesige Amtsgericht mich kundig machen.

Thanks for your assistance

Harpie

Dieser Beitrag wurde von Harpie bearbeitet: 31. Juli 2006 - 08:52


#539 Mitglied ist offline   anyone 

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geschrieben 31. Juli 2006 - 09:04

Mit dem "Titel" kann man beim zuständigen Amtsgericht, im Normallfall beim Sitz des Schuldners, einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragen. Dazu sendet man die Durchschrift des Vollstreckungsbescheides an eben den zuständigen Gerichtsvollzieher. Kann man beim Amtsgericht erfragen. Der Gerichtsvollzieher läuft dann los, kann je nach Auslastung ein paar Monate dauern, und versucht die Schuld einzutreiben. Man kann angeben das im Falle der fruchtlosen Vollstreckung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muß, soll heißen der Schuldner "muss" Insolvenz anmelden, bzw. die Insolvenz wird von Amts wegen angemeldet. Sollte der Schuldner allerdings eh platt sein nutzt das alles nix. Die Vollstreckung ist natürlich nicht kostenlos, Betrag je nach Höhe des Titels.
...und es tat sich ein Loch in den Wolken auf und eine Stimme sprach:
'Freu dich, denn es könnte schlimmer kommen!'
Ich freute mich...und es kam schlimmer.......

#540 Mitglied ist offline   Stranger 

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geschrieben 25. August 2006 - 17:59

Was ist dass denn hier schon wieder fürn Mist. Natürlich haben sie Geld sichergestellt. 150.000 € oder mehr. Und wenn ich nicht alles Geld wiederkriege (500 €), dann treibe ich den Rest bei der Commerzbank ein, da könnt ihr sicher sein.
Wir haben mittlerweile auch einen Vollstreckungsbescheid bekommen und weggeschickt. Mal sehen wie es weitergeht.

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