WinFuture-Forum.de: 14 Taegiges Rueckgaberecht Mit Betriebssystem - WinFuture-Forum.de

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14 Taegiges Rueckgaberecht Mit Betriebssystem


#1 Mitglied ist offline   tobY 

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 14:10

Huhu,

hab ein kleines Problem. Ich hab mir ein Thinkpad t43p gekauft. Da war winXP dabei. Nur mir gefiel das Geraet ueberhaupt nicht. Das kommt davon wenn man Apple User is. Ich hab das Geraet innerhalb der 14 taegigen Rueckgabefrist zurueckgeschickt. Nur der Verkaeufer wollte das Geraet nicht zuruecknehmen mit der Begruendung "da is ein Betriebssystem dabei". Weiss jemand da die Rechtslage? Ich kann doch jedes Ding mit nem Betriebssystem verkaufen und dann muss ich ned mehr zuruecknehmen?! Vielen Dank fuer eure Hilfe. Dazu ist vielleicht noch zu sagen, das es ein Onlinekauf war.
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#2 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 14:13

ist es nicht so das es nicht gesetzlich geregelt ist mit dem 14 tage rückgaberecht?
auf unbestimmte zeit offline
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#3 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 14:16

Bei Onlinekauf ist es gesetzlich festgelegt das gekaufte Sachen innerhalb der 14 Tage ohne die Angabe von Gründen zurückgegeben werden kann. Und da ist es wurscht ob da ein Betriebssystem dabei war/ist oder nicht.

Der Händler hat lediglich das Recht, falls du die Ware bereits in Benutzung hattest, dir etwas weniger zurückzuzahlen. Wegen Wertminderung oder so, weis gerade nicht wie das heißt.

#4 Mitglied ist offline   tobY 

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 14:37

Ein Ausschnit aus seiner AGB:

Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung gebunden. Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer zurückgesendet, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Rücksendungen, wo der Versand einen Preis von 40,00€ nicht übersteigt, trägt der Käufer den Versand.,die kosten über 40€ werden vom Verkäufer getragen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht immer. Ausgeschlossen vom Widerruf sind Lieferungen die außerhalb Deutschlands getätigt wurden und Software oder Geräte die mit Betriebssystemen ausgeliefert wurden sowie Speicher.

Das ist doch nicht zulaessig oder?
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#5 _Breaker_

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 14:52

Zitat

4. Benutzung der Ware als Ausschluss vom Widerrufsrecht zu formulieren ist nicht zulässig. Der Kunde darf die Ware benutzen.

5. Unbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.

6. Der Händler nimmt hier allgemein alle Artikel vom Widerrufsrecht aus, die vom Verkäufer versiegelt wurden. Nicht zulässig.

Quelle
Alle AGB's die dem deutschen Recht widersprechen sind nicht zulässug, somit auch diese. Schick also die Ware zurück und verweise auf geltendes deutsches Recht.
Hier hast du das Widerrufsrecht in schriftlicher Form, interessant ist insbesondere der Sonderfall Software:

Zitat

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen...

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

Heisst, solang du die Software nicht geöffnet hast muss er sie zurücknehmen. Wenn sie bereits geöffnet war soll das dein Problem nicht sein...

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 25. Dezember 2005 - 15:03


#6 Mitglied ist offline   tobY 

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geschrieben 25. Dezember 2005 - 15:12

Ich hab dem eine Mail geschrieben, mal gucken was raus kommt. Wahrscheinlich wird er sich wehren, aber dann muss wohl mein Anwalt ran. Wobei seine AGBs dem deutschen Recht teilweise nicht entsprechen. Somit sollte das ein eindeutiger Fall sein.

Dieser Beitrag wurde von tobY bearbeitet: 25. Dezember 2005 - 15:12

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