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Ebay Problem

#16 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. November 2005 - 18:58

Naja ich kann nur für euch hoffen, dass ihr nicht in so eine Lage kommt, wo ihr euer überwiesenes Geld zurück haben wollt. Denn spätestens dann werdet ihr daran denken, was ich hier geschrieben habe.

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#17 Mitglied ist offline   TussyDeluxe 

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geschrieben 27. November 2005 - 19:06

Öhm, hi ;)

also da sis natürlich übelst blöd mit dem Ebay, aber ich habe auch son ähnliches PRob. Hab was ersteigert, vor ÜBER einem Monat und nichts bekommen vonwegen Email oder so, ahb allerdings auch nicht bezahlt, weil der Verkäufer sich noch nie gemeldet hat wegen Bankverbindungen etc....Ich hab dann auch eine MAil an Ebay geschickt und die meinten, dass sie mich Rechtlich nicht unterstützen können, ich aber eine Mail an den Verkäufer (shoppingmile3000) schicken solle in der drin steht, das ich aus dem Kaufvertrag aussteige....jedoch wurde der verkäufer weiterhin proitiv bewertet, nur bei mir kamen nie Mails oder ähnluiches, an. Jetzt sitz ich auch da und weiss nicht ob ich denn nun noch zum Kauf verpflichtet bin ode rnicht :) Naja, ich weiss, dass hat dir nicht weiter geholfen, aber vll prbierst dus auch mal so :)

MfG

Tussy Deluxe
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#18 _max_

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geschrieben 28. November 2005 - 07:37

@TussyDeluxe: Zum Kauf verpflichtet bist du sowieso. Schließlich bist du einen Vertrag eingegangen. Wenn der VK dir keine Kontodaten sendet, gib ihm eine schlechte Bewertung. Dafür ist das Bewertungssystem da. Zurückziehen kann man diese immer. Vielleicht reagiert er ja nach der Bewertung.

#19 Mitglied ist offline   TussyDeluxe 

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geschrieben 28. November 2005 - 08:06

@Max
Hab ich schon, er hat in der letzten Woche 8 schlechte Bewertungen bekommen, :8): und vorher hatte er gar keine ôÔ... :8): .Ist nur blöde, weil man sich dann ja nach dem Artikel anderweitig umchaut und wenn er sich dann so nach drei Monaten meldet musste es noch mal kaufen...:( :8):

MfG

Tussy Deluxe
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#20 _max_

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geschrieben 28. November 2005 - 23:42

Nein du musst es nach drei Monaten nicht mehr kaufen. In den eBay Richtlinien ist festgelegt, in welchem Zeitraum der Handel abgeschlossen sein soll.

#21 Mitglied ist offline   neuropath 

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geschrieben 29. November 2005 - 00:59

Zitat

Naja ich kann nur für euch hoffen, dass ihr nicht in so eine Lage kommt, wo ihr euer überwiesenes Geld zurück haben wollt. Denn spätestens dann werdet ihr daran denken, was ich hier geschrieben habe.


... mein Tip wäre ebenfalls, dich ein wenig durch lesen schlau zu machen ...
hat mich jedenfalls bei Problemen mit Verkäufern schon häufiger weitergebracht!

z.B. HIER ...

oder such ein bissl in den Ebay-Foren ... die Leute dort kennen sich meist recht
gut aus ... letztendlich ist es so, dass der Verkäufer einen gültigen Vertrag mit dir geschlossen
hat ... ebenso wie du mit ihm!

Informier dich, wie und wann du Fristen setzt ... erst noch nett, liste auf, wann ersteigert/ erworben -
wann überwiesen, wann welche e-mail von dir verschickt, nicht beantwortet wurde ...

Fordere ihn zu gegebenen Zeitpunkt auf, dir das Geld zurückzuüberweisen (Konto angeben)... dies dann
in Form (per "Sie" anreden usw.)

Spätestens dann hatte ich den Artikel meist innerhalb zweier Tage vor meiner Tür :rofl:


Wirst denk ich, auf jeden Fall eine kompetente "Anleitung" finden ... zur Polizei
kannst du immernoch gehen ... geht übrigens auch schon online ^_^

Wichtig: Druck dir ALLES aus!

#22 Mitglied ist offline   mcsick 

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geschrieben 29. November 2005 - 13:26

Soo, hab da heute morgen angerufen, und schwubs eine mail bekommen:

Zitat

Sehr geehrter Kunde,

wir hatten Ihnen bereits mitgeteilt das die fehlende Ware nachgeliefert
wird.
Wir haben zwar zwischenzeitlich eine Lieferung erhalten, mußten diese aber wieder zurücksenden
da die Ware erheblich beschädigt war.
Wir hoffen Sie können verstehen das wir Ihnen keine defekte
Ware zukommen lassen wollten.
Sobald die neue Lieferung eintrifft, werden wir die fehlende Ware
natürlich sofort an Sie versenden.

Mit freundlichen Grüßen
Technik-Store


zumindest mal ein lebenszeichen....man darf gespannt sein ;(
<3

#23 Mitglied ist offline   bart_1 

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geschrieben 06. Dezember 2005 - 08:45

Hi,

also trotzdem würde ich der firma ein mahnug schreiben,... die erste und ab dafür, lieferfrist setzen und gut is,... ansonsten geld + mahngebühr zurück....

die zögern dich noch raus, damit du nicht den ebay käuferschutz aktivierst, weil der greift glaub ich nur die ersten zwei monate, und dann is essig,.. und wenn ebay sich dahinter hängt, dann is dein geld weg... 30 euro bist du auf jeden all los beim käuferschutz, und der rest wird dir ersetzt... (war zumindest so)

mfg

#24 Mitglied ist offline   TussyDeluxe 

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geschrieben 06. Dezember 2005 - 19:29

Hey Chris :wink: ,

also bei mir hat sich das jetzt gereglt. Mein Verkäufer war lange Krank (alle möglichen Krankheiten, wer weiss ob#s stimmt aber naja...) und ich hab ihm davor ne Mail geschrieben und ihm ne Frist gesetzt etc. Jetzt hat er sich aber gemeldet und entschuldigt. Also vielleicht ist das ja bei dir ähnlich. Einfach mal ne Mail mit eienr Frist (bis dann und ann soll er sich gemeldet haben, ansosnten steigst du aus dem Vertrag aus)


Liebe Grüße und allen einen schönen und fleißigen Nikolausi ;)

Tussy Deluxe
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#25 Mitglied ist offline   mcsick 

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geschrieben 07. Dezember 2005 - 12:49

soo, hab dem jetz auch mal n bisschen dampf gemacht :)
beim telefon hat keiner abgehoben :) ;(

btw Tussy: führst du mit das kleidchen mal vor? :) :cool:

lg
<3

#26 Mitglied ist offline   TussyDeluxe 

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geschrieben 07. Dezember 2005 - 20:56

klar wenns da is gibbet mal n foto bei zeiten :)

lg tussy deluxe
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