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Ebay Problem


#1 Mitglied ist offline   mcsick 

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geschrieben 26. November 2005 - 12:27

Hey Leute, hab vor ca 3 wochen bei ebay was gekauft, und seit ca. 2 wochen is das geld von meinem konto abgebucht...alles gut, aber leider ist bis jetz noch keine ware gekommen...ich hab dem verkäufer ein paar mails geschrieben, und gestern kam (vom ebay) diese mail:

Zitat

Hallo "xxx" ([email protected]),

wir haben folgendes Angebot, bei dem Sie Bieter waren, vorzeitig beendet, weil der Verkaeufer vom Handel auf eBay ausgeschlossen wurde:

xxx

Wenn Sie bei dem genannten Artikel ein Gebot im Rahmen des Auktionsformats abgegeben haben, ergibt sich mit dem Abbruch der Auktion keine Kaufverpflichtung aus diesem Gebot. Beachten Sie, dass eine Transaktion nach Beendigung des Angebots durch eBay nicht vom Kaeuferschutz abgedeckt ist.

Haben Sie bei diesem Angebot einen Kauf mittels "Sofort-Kaufen" getaetigt, empfehlen wir Ihnen bei Abwicklung besonders auf Sicherheit Wert zu legen. Sofern ein wirksamer Kaufvertrag vor Ausschluss des Verkaeufers zustande kam, bestehen vertragliche Verpflichtungen, die Sie aber mit aeusserster Sorgfalt wahrnehmen sollten.


Mit freundlichen Gruessen

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay Inc


was kann ich da jetz machen? der verkäufer meldet sich nicht...

gibts eine möglichkeit mein geld wieder zu bekommen?

lg
<3

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#2 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 26. November 2005 - 12:44

Solche Emails habe ich schon oft bekommen,

was steckt dahinter: Der Verkäuferaccount wurde geackt und jemand hat mit betrügerischer Absicht
Ware ins Netz gestellt. Ich nehme an du hast für einen relativ günstigen Preis Hardware oder ähnliches ersteigert, was woanders sehr viel mehr kostet.

Was kannst du tun?
1) Melde Ebay sofort, dass du auf einen Betrug reingefallen bist. #Dann kann ggf. der Käuferschutz greifen.
2) Gehe zu deiner Bank und versuche die Buchung rückgängig zu machen und zwar sofort!
3) Sollte Ebay einen betrug nachweisen, erstatte Anzeige bei der Polizei.

Viel Glück

Chris
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)

#3 _asterx_

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geschrieben 26. November 2005 - 12:44

Hast Du eine E-Mail Adresse vom Verkäufer? Wenn ja setze ihm eine Lieferfrist mit den üblichen rechtlichen Konsequenzen. Ansonsten Anzeige erstatten.

#4 Mitglied ist offline   mcsick 

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geschrieben 26. November 2005 - 16:59

guut, die mail an eBay is schon raus....die firma die das verkauft meldet sich nicht ;)
aber hab die hp von denen + telefonnummer, werde da montag morgen gleich anrufen...!

das mit dem gehackt glaub ich nicht, weil die bis zu letzt noch postiv bewertet worden sind, aber als ich das bewertungsprofil angeschaut habe, is mir aufgefallen das der schon mehrere leute verarscht hat!

geht zwar "nur" um 40€ aber das is schon ne frechheit...
<3

#5 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 26. November 2005 - 22:08

Wie kannst du der Gewinner der Auktion sein, wenn die Auktion von eBay vorzeitig beendet worden ist? Du hast selbst geschrieben:

Zitat

Hallo "xxx" ([email protected]),

wir haben folgendes Angebot, bei dem Sie Bieter waren, vorzeitig beendet, weil der Verkaeufer vom Handel auf eBay ausgeschlossen wurde...

@König Chris: Eine Überweisung bei einer Bank kann ausnahmslos nie rückgängig gemacht werden.

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 26. November 2005 - 22:10


#6 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 26. November 2005 - 22:50

@ max bist du dir sicher, so gut kenne ich mich jetzt auch nicht aus, aber geht das auch nicht in extrem Fällen?

wie geht das sonst, wenn man aus Versehen die falsche Kontonummer angibt
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#7 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 26. November 2005 - 23:04

Ja ich bin mir sicher, es ist unmöglich. Bei falscher Kontonummer passt der Name ja nicht zur Kontonummer und die Überweisung findet nicht statt weil der Empfänger nicht eindeutig bestimmt werden kann. Das gleiche gilt für eine falsche BLZ oder einen falschen Namen. Wenn wirklich was falsch überwiesen wurde, kann man nur hoffen, dass er Empfänger es zurücküberweist.

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 26. November 2005 - 23:06


#8 Mitglied ist offline   Elren Luthien 

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geschrieben 26. November 2005 - 23:43

@max: ich glaube du bist da ein wenig falsch informiert, man kann sehr wohl seine überweisungen innerhalb einer bestimmten frist zurückbuchen lassen.

So much for dreams we see but never care to know
Your heart makes me feel
Your heart makes me moan
For always and ever, I'll never let go..."

Elrens Blog Elren auf Last.fm Elren bei SysProfile

#9 Mitglied ist offline   T1-Fox 

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  • Wohnort:Halle Saale

geschrieben 26. November 2005 - 23:57

glaub nich das das geht, wär ja auch schwachsinn

#10 Mitglied ist offline   nomzamo 

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geschrieben 27. November 2005 - 05:50

Beitrag anzeigenZitat (max: 26.11.2005, 23:04)

Ja ich bin mir sicher, es ist unmöglich. Bei falscher Kontonummer passt der Name ja nicht zur Kontonummer und die Überweisung findet nicht statt weil der Empfänger nicht eindeutig bestimmt werden kann. Das gleiche gilt für eine falsche BLZ oder einen falschen Namen. Wenn wirklich was falsch überwiesen wurde, kann man nur hoffen, dass er Empfänger es zurücküberweist.


ich arbeite bei einer bank: man kann ;)
wurde die buchung von der eigenen bank noch nicht durchgeführt ist das gar kein problem (kostet allenfalls stornogebühr).
anderenfalls kann man das geld zwar zurückfordern lassen. wie die bank des empfängers darauf reagiert kann aber von fall zu fall verschieden sein (zb. ob das geld noch am konto ist oder schon abgehoben wurde, usw. ...).
eine direkte einigung/abwicklung mit dem empfänger ist natürlich (wie du richtig sagst) auch möglich.

bei einer summe von eur 40,-- wird der gerichtsweg vermutlich um einiges höhere anwaltskosten verursachen. eine anzeige würde ich aber trotzdem erstatten.
Eingefügtes Bild

#11 _max_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. November 2005 - 09:19

Ich habe eben die Hotline meiner Bank angerufen. Die sagen, dass es nicht möglich ist. Bei Online-Banking ist es garnicht möglich und wenn man am Bankschalter überweist, dann ist es nur dann möglich, bis es in den Computer eingetippt wird. Und das passiert in der Regel sofort. Fragt doch selber bei eurer Bank nach. Die werden euch das auch so mitteilen.

Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 27. November 2005 - 09:21


#12 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. November 2005 - 09:44

nomzamo Aus: wels/österreich

Ich weiss ja nicht wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, aber in DE ist es nicht ganz so einfach.
Gemacht habe ich es zwar auch schon, wegen eines ähnlichen Falles, benötigt wurden dafür von meiner Bank allerdings eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges und eine Einverständniserklärung des Staatsanwaltes um das Geld zurückholen zu können. Dann hatte ich das Geld allerdings auch noch nicht, denn bis zur Klärung des Sachverhaltes wurde das Geld auf ein Treuhandkonto einbezahlt und erst nach Verlesen das Richterspruches wieder an mich überwiesen. Die Kosten dafür (allerdings das komplette Verfahren) beliefen sich auf rund 630€, welche allerdings von meiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt wurden.
Fazit: Es ist möglich, aber wegen 40€ ist es den Aufwand nicht wert.

Eine andere Sache ist es wenn es sofort passiert. Innerhalb von 2 Stunden ist es selbst bei Online-Banking noch möglich das Geld zu stornieren. Erst danach wird es kritisch. (Aussage von meiner Bank, Voba).

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 27. November 2005 - 09:47


#13 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 27. November 2005 - 09:47

mhhh verstehe die mail nicht ... wie können die vorzeitig ne auktion beenden, die schon vorbei ist und du den zuschlag hast. ;)

Mein sys:
X4 965---GIGABYTE GA-MA785GT-UD3H --- XFX 5870
-DATA 4GB DDR3-1333 XPG----22 Zoll TFT Samsung----Epson Sylus R300
LG DVD-RW Logitech G15, Corsair 650 Watt


GNN-Gaming-Nation-Network

#14 Mitglied ist offline   mcsick 

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  • Wohnort:Salzburg/Österreich

geschrieben 27. November 2005 - 11:52

und wiso kommt die mail 1 monat NACH der auktion Oo?

ich glaub ich hab ma was gelesen, das man nur bei einzugsermächtigungen das geld zurück holen kann...aber kA ... is eh schon zu lange her


joa, werd dann da morgen mal anrufen...und schauen was die zu sagen ham :)
<3

#15 Mitglied ist offline   nomzamo 

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geschrieben 27. November 2005 - 12:59

Beitrag anzeigenZitat (mcsick: 27.11.2005, 11:52)

und wiso kommt die mail 1 monat NACH der auktion Oo?

ich glaub ich hab ma was gelesen, das man nur bei einzugsermächtigungen das geld zurück holen kann...aber kA ... is eh schon zu lange her
joa, werd dann da morgen mal anrufen...und schauen was die zu sagen ham :)


jep.
beim "ee-verfahren (= lastschrift nach einmaliger genehmigung)" kann der zahlungspflichtige innerhalb von 42 tagen gegen die buchung einspruch erheben. diese wird korrigiert und den rest müssen sich die beiden auftragspartner (zahlungsempfänger, zahlungspflichtiger) ausmachen.
beim "ls-verfahren (= lastschrift der ein unterschriebenenr abbuchungsauftrag zugrundeliegt) beträgt die einspruchsfrist 2 tage.
wie gesagt, bei überweisungen geht das bis zu einem gewissen grad auch. es kommt dann auf den jeweiligen status der buchung an.
Eingefügtes Bild

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