Netzagentur startet Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif
Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Darin wird der Regulierer die Festnetz-Tarifoption Calltime 240 untersuchen: Am 1. September hatten die Bonner bei dieser ISDN-Zusatzoption zum Preis von vier Euro monatlich das Zeitbudget für Telefonate im nationalen Festnetz auf 240 Minuten verdoppelt. Gegen diese Tarifgestaltung haben zwei Wettbewerber bei der Netzagentur Beschwerde eingereicht, da sie der Telekom Preismissbrauch und einen Verstoß gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorwerfen: Angesichts des von der Telekom gewählten Endkundenpreises für diese Option hätten sie keine Chance, ähnliche, für sie kostendeckende Angebote zu machen, argumentieren die Wettbewerber.
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Musste die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen früher ihre Tarife vor der Markteinführung bei der Regulierunsgbehörde genehmigen lassen (ex-ante-Prüfung), nimmt der Regulierer seit dem Inkraftreten des neuen TKG Mite 2004 bei neuen Tarifangeboten nur noch eine so genannte "Offenkundigkeitsprüfung" vor. "Wenn ein Marktmissbrauch nicht förmlich ins Auge springt, ist der neue Tarif im Markt", erklärte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber heise online. Behauptet nun ein Wettbewerber, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht, kann die Bundesnetzagentur einen bestehenden Tarif nachträglich untersuchen (ex-post-Regulierung). Im Fall von Calltime 240 habe die Behörde zunächst die Telekom mit den Vorwürfen der Wettbewerber konfrontiert, vom Ex-Monopolisten jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, berichtet Boll. Die kommenden zwei Monate hat die Agentur nun Zeit, die Vorwürfe genauer zu untersuchen. Während der Prüfungsfrist steht es im Ermessen der Telekom, ob sie den Tarif weiter anbietet.
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Quelle: Heise
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