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Nachrichten zum Thema: Multimedia-Software
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Neues Urheberrecht DVD-Film kopieren?


#1 Mitglied ist offline   Superia 

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 19:50

Hallo, nett, dass Ihr mir helfen wollt!

Ich habe folgende Frage:
Was genau sagt das neue Urheberrecht bei folgender Sachlage:

Wenn ich mir bei einem DVD- Video- Verleih einen DVD-Film ausleihe,
darf ich nun eine private Kopie anfertigen, wenn ich den Kopierschutz
dabei nicht umgehe? z.b. wenn ich den Bildschirminhalt mit ‚CamRec’ abfilme?

Ein ‚Fach-Anwalt’ hat vor ca. einem Jahr bei der Sendung
‚Computer Club (WDR)’ einmal beschrieben, dass,
wenn ich mir einen Film ausleihe, ich in diesem Moment der
rechtmäßige Besitzer bin und ich dann auch eine Kopie anfertigen darf.
Diese Kopie dürfte ich dann auch weiterhin nutzen, auch nach dem ich
den Film wieder zurückgegeben habe.

Scheint für mich eigentlich logisch, denn meine Privat-Haftpflicht
sieht das ähnlich, die sagen nämlich, dass, wenn ich mir etwas ausleihe,
ich auch für diese Zeit der Besitzer bin.
Bei Verlust oder Beschädigung würde die Haftpflicht dann auch nicht zahlen.

Was mein Ihr?
Darf ich mir, ohne den Kopierschutz zu knacken, eine Kopie anfertigen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss Svenja
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#2 _[-pk]_sTeAm_

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 20:21

Also für mich klingt das so, als ob man et darf, aba da die "gesetzesleutchen" ;) imma nen bissel fies in solchen dingen sind, denke ich net, dass man das darf, aba evtl. is hier jmd, der sich mit der gesetzeslage auskennt!
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#3 Mitglied ist offline   Justus 

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 20:46

Also ich denke, dass das nicht geht. Zwar bist du der Besitzer für eine gewisse Zeit, aber um eine Kopie zu besitzen, musst du auch das Original haben und wenn du das Original abgibst, dann darfste die Kopie auch nich mehr haben, denn keine Original in deinem Besitz.
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#4 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 21:01

Zitat (Superia: 20.10.2003, 20:50)

Hallo, nett, dass Ihr mir helfen wollt!

Ich habe folgende Frage:
Was genau sagt das neue Urheberrecht bei folgender Sachlage:

Wenn ich mir bei einem DVD- Video- Verleih einen DVD-Film ausleihe,
darf ich nun eine private Kopie anfertigen, wenn ich den Kopierschutz
dabei nicht umgehe? z.b. wenn ich den Bildschirminhalt mit ‚CamRec’ abfilme?

Ein ‚Fach-Anwalt’ hat vor ca. einem Jahr bei der Sendung
‚Computer Club (WDR)’ einmal beschrieben, dass,
wenn ich mir einen Film ausleihe, ich in diesem Moment der
rechtmäßige Besitzer bin und ich dann auch eine Kopie anfertigen darf.
Diese Kopie dürfte ich dann auch weiterhin nutzen, auch nach dem ich
den Film wieder zurückgegeben habe.

Scheint für mich eigentlich logisch, denn meine Privat-Haftpflicht
sieht das ähnlich, die sagen nämlich, dass, wenn ich mir etwas ausleihe,
ich auch für diese Zeit der Besitzer bin.
Bei Verlust oder Beschädigung würde die Haftpflicht dann auch nicht zahlen.

Was mein Ihr?
Darf ich mir, ohne den Kopierschutz zu knacken, eine Kopie anfertigen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss Svenja

ich denke auch nicht dass du es darfst da du ja auch mit deiner Methode, den Film abzufilmen, wieder einen Kopierschutz umgehst (anstatt Crack halt auf diese Methode)

Deshalb glaube ich, dass es in diesem Fall gar nicht drauf ankommt, ob du Besitzer bist und du es unter diesem Aspekt kopieren darfst sondern eher aus Sicht der Umgehung des Kopierschutzes ^^ du weißt scho was ich mein... ;)
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#5 Mitglied ist offline   deepthought2 

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 21:37

Zitat

Wenn ich mir bei einem DVD- Video- Verleih einen DVD-Film ausleihe,
darf ich nun eine private Kopie anfertigen, wenn ich den Kopierschutz
dabei nicht umgehe? z.b. wenn ich den Bildschirminhalt mit ‚CamRec’ abfilme?


Die Kopie darfst du machen, ABER wenn du den Film zurückgibst, mußt Du die Kopie ebenfalls abgeben.

Zitat

Ein ‚Fach-Anwalt’ hat vor ca. einem Jahr bei der Sendung
‚Computer Club (WDR)’ einmal beschrieben, dass,
wenn ich mir einen Film ausleihe, ich in diesem Moment der
rechtmäßige Besitzer bin und ich dann auch eine Kopie anfertigen darf.


...soweit richtig...

Zitat

Diese Kopie dürfte ich dann auch weiterhin nutzen, auch nach dem ich
den Film wieder zurückgegeben habe.


Entweder war der Anwalt nicht kompetent, oder Du hast was falsch verstanden.
Richtig, der Besitzer darf die Kopie machen, allerdings, wenn Du das Leihvideo wieder abgibst, gibst Du auch die Besitzrechte wieder ab.


Zitat

Scheint für mich eigentlich logisch, denn meine Privat-Haftpflicht
sieht das ähnlich, die sagen nämlich, dass, wenn ich mir etwas ausleihe,
ich auch für diese Zeit der Besitzer bin.


..und schon wieder richtig...Du bist solange der Besitzer einer Sache, solange sich die Sache auch in Deinem Besitz befindet. Der EIgentümer der Sache bleibt in jedem Fall die Videothek, nur um mal die Abgrenzung zwischen Besitz und Eigentum aufzuzeigen.

Zitat

Bei Verlust oder Beschädigung würde die Haftpflicht dann auch nicht zahlen.


Ich verstehe den Zusammenhang nicht, aber wenn Du das Eigentum eines anderen beschädigst, dann hat Deine Haftpflicht auch zu zahlen, solange sie Dir keinen Vorsatz vorwerfen kann...dann muß sie nämlich nicht zahlen...

Zitat

Darf ich mir, ohne den Kopierschutz zu knacken, eine Kopie anfertigen?


Solange Du Besitzer der Sache bist, ja!
Eselsbrücke: Original und Kopie müssen eigentlich immer am selben Ort sein - das ist am einfachsten zu merken.
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#6 Mitglied ist offline   Justus 

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geschrieben 20. Oktober 2003 - 21:47

also kurz: mein post ;)
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#7 Mitglied ist offline   ahopper 

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geschrieben 21. Oktober 2003 - 06:33

Bin auch der Meinung, dass das nicht geht, erklärt wurde ja schon alles ;)
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#8 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 21. Oktober 2003 - 06:51

Lies den Gesetzestext mal richtig: Du darfst nur einen effektiven Kopierschutz nicht umgehen. Und wenn schon nciht mit dem Posten aller Player-Keys, dann spätestens mit der vollständigen Dechiffirerung wurde CSS definitv als nicht effektiv bewiesen.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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