Hier gibt es Infos zur Anbieterkennzeichnungspflicht für Webseiten mit nützlichen Tipps.
http://www.klxm.de/p...ressum_0702.pdf
!!!!ACHTUNG! diese Infos sollte sich jeder Homepagebenutzer durchlesen
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Anbieterkennzeichnungspflicht Informationen und Tipps gibt es hier
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#2
geschrieben 24. August 2002 - 10:46
das is doch nur für Gewerbliche Seiten oder sehe ich das falsch?
Ich zeig' dir wo der Ziegenbock seinen Honig hat!
#3 _1158_
geschrieben 24. August 2002 - 14:58
Nein, es gilt auch für private Homepagebetreiber
#4
geschrieben 24. August 2002 - 15:50
hmm....ich zitiere:
"Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche homepage eine erweiterte >>anbieterkennzeichnung:blink:
"Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche homepage eine erweiterte >>anbieterkennzeichnung:blink:
Ich zeig' dir wo der Ziegenbock seinen Honig hat!
#5
geschrieben 24. August 2002 - 16:22
Ha, wär ja auch noch schöner wenn ich auf unserer CS Site meinen namen und anschrift angeben müßt.
#6 _1158_
geschrieben 25. August 2002 - 09:09
Nachzulesen im TDG! Jetzt wird's eindeutiger:
Geschäftsmäßig sind alle Angebote von Telediensten, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Definition der "Geschäftsmäßigkeit" eine gewerbliche Tätigkeit des Anbieters nicht voraussetzt. Umgekehrt ist allerdings der Schluss zulässig, das ein Diensteanbieter, der seine wie auch immer geartete gewerbliche, freiberufliche oder künstlerische Tätigkeit auf einer Website darstellt, geschäftsmäßig im Sinne des TDG handelt.
Der Private, der z.B. eine Website zum Thema "Goldfischzucht im Speziellen und Besonderem" anbietet, die er regelmäßig pflegt, handelt aufgrund dieser Nachhaltigkeit wohl auch geschäftsmäßig im Sinne des TDG.
Ergo werden nahezu sämtliche Unternehmenswebsites aber auch ein großer Teil der privaten Websites geschäftsmäßig im Sinne des § 6 TDG angeboten.
Ich hoffe das beantwortet Dein Statement, Blackhawk.
Die KLXM Crossmedia GmbH informiert in Ihrer Info Ihre Geschäftskunden, jedoch finde ich, dass die Informationen auch für die hier oben angegebenen Seiten nützlich sind.
Da es sich bei BLACKHAWKS Seite um eine CS - Seite handelt, sit er sogar erst recht verpflichtet ein Impressum nach TDG anzugeben, da es sich hierbei um ein eingetragenes und rechtlich geschütztes Produkt handelt.
DAS KANN UNTER UMSTÄNDEN BEI NICHTANGABE SEHR TEUER WERDEN.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich mußte schon mal eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 500 € zahlen wegen Verletzung des Markenrechts.
Da hilft einem auch kein Rechtsanwalt oder Rechtsschutzversicherung. Da die private Rechtsschutzversicherung Markenrecht nicht absichert.
Geschäftsmäßig sind alle Angebote von Telediensten, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Definition der "Geschäftsmäßigkeit" eine gewerbliche Tätigkeit des Anbieters nicht voraussetzt. Umgekehrt ist allerdings der Schluss zulässig, das ein Diensteanbieter, der seine wie auch immer geartete gewerbliche, freiberufliche oder künstlerische Tätigkeit auf einer Website darstellt, geschäftsmäßig im Sinne des TDG handelt.
Der Private, der z.B. eine Website zum Thema "Goldfischzucht im Speziellen und Besonderem" anbietet, die er regelmäßig pflegt, handelt aufgrund dieser Nachhaltigkeit wohl auch geschäftsmäßig im Sinne des TDG.
Ergo werden nahezu sämtliche Unternehmenswebsites aber auch ein großer Teil der privaten Websites geschäftsmäßig im Sinne des § 6 TDG angeboten.
Ich hoffe das beantwortet Dein Statement, Blackhawk.
Die KLXM Crossmedia GmbH informiert in Ihrer Info Ihre Geschäftskunden, jedoch finde ich, dass die Informationen auch für die hier oben angegebenen Seiten nützlich sind.
Da es sich bei BLACKHAWKS Seite um eine CS - Seite handelt, sit er sogar erst recht verpflichtet ein Impressum nach TDG anzugeben, da es sich hierbei um ein eingetragenes und rechtlich geschütztes Produkt handelt.
DAS KANN UNTER UMSTÄNDEN BEI NICHTANGABE SEHR TEUER WERDEN.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich mußte schon mal eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 500 € zahlen wegen Verletzung des Markenrechts.
Da hilft einem auch kein Rechtsanwalt oder Rechtsschutzversicherung. Da die private Rechtsschutzversicherung Markenrecht nicht absichert.
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