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Ebay Probleme, Käufer Will Geld Zurück!

#16 Mitglied ist offline   dgorski 

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geschrieben 30. September 2005 - 09:55

Um 100% im Recht zu sein, kann man da irgendwo einen Rechsanwalt fragen? Gibs extra Rechsanwälte die solche internetrechte vertretten? oder kann man die Auskunft sich auch von Ebay holen, also das die jenigen sagen sie sind auf der richtigen seite?

Ich denke mir zwar auch nicht das er wegen 50€ (soviel hat er bezahlt) so ein tertz macht, vor allem weil sich das eh nicht lohnen würde, aber trotzdem manche leute sind so, und nicht das ich hinterher die Anwaltskosten tragen muss, also hoffe ihr versteht mich, auch wenn Ihr mich auf mehrere hinweise gebracht habt.

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#17 Mitglied ist offline   nomzamo 

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geschrieben 30. September 2005 - 10:41

edit: hab dein posting nicht genau genug gelesen. ja - frag direkt bei ebay nach. und erkundige dich auch gleich hinsichtlich einer möglichen negativen bewertung.

Dieser Beitrag wurde von nomzamo bearbeitet: 30. September 2005 - 10:42

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#18 Mitglied ist offline   dgorski 

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geschrieben 30. September 2005 - 12:29

Habe gerade mal geschaut, man bezahlt bei ebay pro min 59cent, da werde ich doch arm, glaub ich schreib dem einfach ist nicht und dann mal abwarten. Wie wäre es den wenn mich ein Anwalt anschreibt? Kann ich dann notfalls das handy immer noch nehmen und das geld zurückgeben?

#19 Mitglied ist offline   The Dog 

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geschrieben 30. September 2005 - 12:31

Klar kannst du das , würde ich aber nicht tun. Du hast es als defekt verkauft und damit hat er eh keine Chance. Wenn er zum Anwalt geht wird ieser ihn eh nur auslachen und fragen ob er nicht lesen kann!

#20 Mitglied ist offline   WIN-Fried 

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  • Beigetreten: 05. März 05
  • Reputation: 0

geschrieben 01. Oktober 2005 - 09:19

Na und, selbst wenn Dir ein Anwalt schreibt, hat das rechtlich kein größeres Gewicht, als wenn der Käufer Dir selbst schreibt. Es hört ich vielleicht nur bedrohlicher an.
Außerdem sollte bekannt sein, daß Anwälte nicht nur Fälle übernehmen, die sie auch gewinnen können. Die wollen Geld verdienen. Dabei ist es ihnen doch egal, ob sie das von ihrem Klienten bekommen oder vom unterlegenen Gegner.
Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt zum Käufer einfach beenden. Ernst könnte die Sache erst werden, wenn gegen Dich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das bedeutet aber auch noch nichts negatives für Dich, weil das Gericht bei der Einleitung die Rechtslage nicht prüft. Dies würde erst geschehen, wenn Du dann natürlich einen Widerspruch dagegeben machst.

Also: Einfach ruhig bleiben und den Schwachmaten ignorieren!

#21 Mitglied ist offline   neuropath 

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  • Wohnort:Hauptstadt

geschrieben 06. Oktober 2005 - 11:25

Hi!

Wär interessiert daran, wie es so weitergegangen ist!?

Hat er sich nochmal gemeldet?

#22 Mitglied ist offline   Jotadog 

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  • Beigetreten: 20. Juli 04
  • Reputation: 0

geschrieben 06. Oktober 2005 - 11:41

Mir is aufgefallen das sich oft Leute Zeug kaufen was eindeutig als defekt deklariert wird weil sie denken "geht schon irgendwie oder: bekomm ich schon irgendwie hin".
Und danach regen sie sich dann auf weil es doch nicht funktioniert, obwohl es ja eigentlich in der Artikelbeschreibung stand ;)

Ich würd den Käufer einfach mal ignorieren und mir einen guten Satz für die schlechte Bewertung überlegen ;)

#23 Mitglied ist offline   Murmel 

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  • Beiträge: 1.854
  • Beigetreten: 11. Februar 05
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:11

Bewertungsprofil auf Privat setzen. Dann ist Essig mit schlechter Bewertung abgeben.
http://pages.ebay.de/help/feedback/reputat...c-feedback.html

#24 Mitglied ist offline   Palnschi 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 362
  • Beigetreten: 15. März 04
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geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:39

Beitrag anzeigenZitat (Murmel: 06.10.2005, 13:11)

Bewertungsprofil auf Privat setzen. Dann ist Essig mit schlechter Bewertung abgeben.
http://pages.ebay.de/help/feedback/reputat...c-feedback.html


und dann? Nun sieht man halt nur noch die Anzahl der Positiven, negativen und neutralen Bewertungen. Die Kommentare werden lediglich versteckt.

Wenn eine Bewertung negativ ausfällt obwohl alles aus deiner Sicht in Ordung ist, kannst du wenigstens einen Kommentar schreiben und dich erklären.

Diesen Kommentar sieht nun keiner mehr, nur noch, das da ne negative Bewertung ist.

Also ist dieses wohl eine sehr sinnlose Maßnahme und vermutlich nur irgendwelchen tollen Gesetzen zum schutz von Persönlich Rechten geschuldet. (es könnte ja A heulen das B was schlechtes schreibt und C das lesen kann ohne das A einfluss darauf hat)

#25 _winXP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:45

Der Käufer hat keine Chnace.

Ausserdem würde ich wenn ich überhaupt was überlesen haben sollte mich nicht in diesem Ton beschweren. Nett und höflich mal anfragen, aber nicht so. Schreib Ihm zurück das er auf alles hingewiesen wurde und ja gerne zum Anwalt gehen kann wenn er sich blamieren will.

Gleichzeitig würde ich Ihm schreiben das Du eine gute Rechtschutzversicherung hast, diese bereits kontaktiert hast und Deckung dafür besteht. Dann könne sich Dein Anwalt mit seinem Anwalt wegen den 50 € Streiten. Der erzählt nur, denke auch das er Dich vera....en will.

Wenn Du eine RS Versicheung hast, frag an. Gehe zum Anwalt und lass Deinen Anwalt Ihm einfach ein Brief schreiben, das motiviert Ihn zum NAchdenken.

So long...


PS Keinesfalls zurückzahlen das Geld.

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