Ebay Probleme, Käufer Will Geld Zurück!
#16
geschrieben 30. September 2005 - 09:55
Ich denke mir zwar auch nicht das er wegen 50€ (soviel hat er bezahlt) so ein tertz macht, vor allem weil sich das eh nicht lohnen würde, aber trotzdem manche leute sind so, und nicht das ich hinterher die Anwaltskosten tragen muss, also hoffe ihr versteht mich, auch wenn Ihr mich auf mehrere hinweise gebracht habt.
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#17
geschrieben 30. September 2005 - 10:41
Dieser Beitrag wurde von nomzamo bearbeitet: 30. September 2005 - 10:42
#18
geschrieben 30. September 2005 - 12:29
#19
geschrieben 30. September 2005 - 12:31
#20
geschrieben 01. Oktober 2005 - 09:19
Außerdem sollte bekannt sein, daß Anwälte nicht nur Fälle übernehmen, die sie auch gewinnen können. Die wollen Geld verdienen. Dabei ist es ihnen doch egal, ob sie das von ihrem Klienten bekommen oder vom unterlegenen Gegner.
Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt zum Käufer einfach beenden. Ernst könnte die Sache erst werden, wenn gegen Dich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das bedeutet aber auch noch nichts negatives für Dich, weil das Gericht bei der Einleitung die Rechtslage nicht prüft. Dies würde erst geschehen, wenn Du dann natürlich einen Widerspruch dagegeben machst.
Also: Einfach ruhig bleiben und den Schwachmaten ignorieren!
#21
geschrieben 06. Oktober 2005 - 11:25
Wär interessiert daran, wie es so weitergegangen ist!?
Hat er sich nochmal gemeldet?
#22
geschrieben 06. Oktober 2005 - 11:41
Und danach regen sie sich dann auf weil es doch nicht funktioniert, obwohl es ja eigentlich in der Artikelbeschreibung stand
Ich würd den Käufer einfach mal ignorieren und mir einen guten Satz für die schlechte Bewertung überlegen
#23
geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:11
http://pages.ebay.de/help/feedback/reputat...c-feedback.html
#24
geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:39
Zitat (Murmel: 06.10.2005, 13:11)
http://pages.ebay.de/help/feedback/reputat...c-feedback.html
und dann? Nun sieht man halt nur noch die Anzahl der Positiven, negativen und neutralen Bewertungen. Die Kommentare werden lediglich versteckt.
Wenn eine Bewertung negativ ausfällt obwohl alles aus deiner Sicht in Ordung ist, kannst du wenigstens einen Kommentar schreiben und dich erklären.
Diesen Kommentar sieht nun keiner mehr, nur noch, das da ne negative Bewertung ist.
Also ist dieses wohl eine sehr sinnlose Maßnahme und vermutlich nur irgendwelchen tollen Gesetzen zum schutz von Persönlich Rechten geschuldet. (es könnte ja A heulen das B was schlechtes schreibt und C das lesen kann ohne das A einfluss darauf hat)
#25 _winXP_
geschrieben 06. Oktober 2005 - 12:45
Ausserdem würde ich wenn ich überhaupt was überlesen haben sollte mich nicht in diesem Ton beschweren. Nett und höflich mal anfragen, aber nicht so. Schreib Ihm zurück das er auf alles hingewiesen wurde und ja gerne zum Anwalt gehen kann wenn er sich blamieren will.
Gleichzeitig würde ich Ihm schreiben das Du eine gute Rechtschutzversicherung hast, diese bereits kontaktiert hast und Deckung dafür besteht. Dann könne sich Dein Anwalt mit seinem Anwalt wegen den 50 € Streiten. Der erzählt nur, denke auch das er Dich vera....en will.
Wenn Du eine RS Versicheung hast, frag an. Gehe zum Anwalt und lass Deinen Anwalt Ihm einfach ein Brief schreiben, das motiviert Ihn zum NAchdenken.
So long...
PS Keinesfalls zurückzahlen das Geld.

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